Problem-->4.Reparatur-->keine Wandlung

  • Ich hab echt alles versucht, aber die vom Amazon-Chat und E-Mail-Service sind echt nicht hilfbereit.....
    Außerdem wollen die bei HTC auf nix einlassen... die können nur den einen Satz:"Bitte scicken Sie zu Arvato"

  • Wenn man nun die wenigen Fälle, wo eine Rechnung zum Weiterverkauf mit beigelegt wird zwecks Garantie- bzw. Gewährleistungsanspruchweitergabe, raussucht wo es Probleme gibt um damit zu zeigen, dass alles auf der Welt schlecht ist - bitte schön.
    Die vielen Fälle, wo es bei 2. oder 3. Weiterkäufer mit der Garantie klappt kann man ja dann vernachlässigen. :confused: Und in der Regel besagt halt auch, dass es nicht immer so ist. Hätte ich ja sonst geschrieben.


    Ausserdem steht in dem genannten 1. link nichts anderes drin als ich sagte. Nun können wir ja auch haarklein den Threadersteller fragen, ob er das Produkt gekauft hat - ja, ob er die Rechnung nur zum Spass haben wollte - nein oder ob er evtl. die Rechnung zwecks Geltendmachung für Defekte etc. haben wollte - ja, daher wohl auch der höhere Kaufpreis! Wollte das alles der Verkäufer auch? Wollte er evtl. den Käufer (Threadersteller) die Gewährleistungsansprüche vorenthalten? Warum hat er dann die Rechnung mitgeschickt?


    Ich finde, man sollte dem Threadersteller Mut machen zu kämpfen, auch wenn es gegen Amazon oder gegen den dre**** Laden Arvato ist. Da hört man ja schon hinlänglich unschöne Sachen. Habe ich auch selbst erlebt. OK, ich gebe zu, dass man hier ohne die entsprechende AGB´s vom Händler nicht ganz konkret anworten kann. Ist ja nachholbar. ;)

  • Naja... Es geht ja gerade nicht um die Fälle, in denen die Händler bzw. Hersteller alles unbürokratisch erledigen, sondern um diesen einen Fall hier.


    Idiotensicher wäre wohl eine explizite schriftliche Abtretung des Erstkäufers an den Zweitkäufer hier. So können wir höchstens eine implizite Abtretung annehmen (die im 2. Link verlinkte Anwältin zumindest erwähnt dies allerdings nicht).


    Auf diese Auffassung muss man Amazon dann halt deutlich hinweisen. Ich denke, die Erfolgsaussichten dabei sind deutlich (!) grösser, wenn man denen das schriftlich zukommen lässt und ihnen die Gelegenheit gibt, sich (z.B. per Rückfrage an Leute die sich auskennen) damit auseinanderzusetzen. Anstatt dass man das "irgendeinem" Callcenter- oder Chat-Hansel mit der Erwartung prompter Antwort schildert - der dann von seinem Hilfe-Bildschirmchen einfach "Nicht Originalkäufer = Service ablehnen" abliest.


    Aber selbst wenn Amazon das so akzeptiert, dann ist die Frage: was machen sie, was bieten sie an? Man hat ihnen als Erstverkäufer ja noch gar keine Möglichkeit zur Reparatur geboten, oder? (Ich nehme mal an, dass es bisher nur über Herstellergarantie ging).

  • Ich hatte angerufen und gefragt, ob so eine Abtretung ausreicht -->Amazon:nein , außerdem antwortet der Verkäufer von TT nicht.


    ->richtig Herstellergarantie

  • ... wenn aber nun schon "Jemand" ( durch Hersteller autorisiert) an dem Gerät rumgeschraubt hat, der nicht der Verkäufer ist oder von diesem zur Gewährung des Services "Gewährleistungsreparatur" beauftragt wurde, muss der Verkäufer dann überhaupt noch "Gewährleistung" gewähren?


    Sprich, kann durch eine "selbständig veranlasste" Garantiereparatur vor der ersten Mängelbeseitigung durch den Gewährleistungspflichtigen die Gewährleistung "verwirkt" werden?


    Gruesse vom KURTi

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