Hallo,
welchen Prepaidanbieter kann man nutzen, wenn das Handy eh meistens in der Schublade ist? Nicht das einem wegen zu geringer Aktivität einmal gekündigt wird ...
Prepaid-Karte für die Schublade?
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JHV, Dein Einsatz !? ^ ^
SCNRdrsost: http://www.prepaid-wiki.de/ind…it_und_Guthabenauszahlung :
„Die Karte muss innerhalb von zwölf Monaten einmalig genutzt werden (SMS oder abgehender Anruf).“Gruß,
0151 -
gibt es was ohne diese "Zwangsnutzung"???
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Aldi Talk. Direkt nach Kauf des Startpakets aufladen => kumulierte Lebensdauer (Aktivität) 24 Monate ohne Nutzungsnotwendigkeit.
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... oder o2o Prepaid und alle 6 Monate 1 Cent per Überweisung draufbuchen.
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Zitat
http://www.prepaid-wiki.de/ind…it_und_Guthabenauszahlung :
„Die Karte muss innerhalb von zwölf Monaten einmalig genutzt werden (SMS oder abgehender Anruf).“Also alle 12 Monate sollte man sich schonmal für n paar Minuten mit dem Handy beschäftigen. Den Akku muss man doch von Zeit zu Zeit laden. Dann ne SMS an die Hauptnummer schicken und gut ist...
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Tchibo
AGB 11.1:
"Der Vertrag läuft, soweit nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag
kann vom Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung und von Telefónica Germany mit
einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Telefónica Germany ist insbesondere
berechtigt den Vertrag unter Einhaltung der vorgenannten Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Kunde über die SIM-Karte innerhalb der letzten 365 Tage weder Sprach- noch Datenverbindungen hergestellt oder entgegengenommen hat und in dieser Zeit keine Guthabenaufladung vorgenommen hat."
http://mobilfunk.tchibo.de/agb/
Hervorhebung durch mich.
Also, lasse dich durch einen Tchibofonierer mit Intern-Flat anrufen.
[Wäre doch auch was für Prepaid-Wiki.] -
Zitat
Original geschrieben von steinlaus
Tchibo
AGB 11.1:
"Der Vertrag läuft, soweit nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag
kann vom Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung und von Telefónica Germany mit
einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Telefónica Germany ist insbesondere
berechtigt den Vertrag unter Einhaltung der vorgenannten Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Kunde über die SIM-Karte innerhalb der letzten 365 Tage weder Sprach- noch Datenverbindungen hergestellt oder entgegengenommen hat und in dieser Zeit keine Guthabenaufladung vorgenommen hat."
http://mobilfunk.tchibo.de/agb/
Hervorhebung durch mich.
[Wäre doch auch was für Prepaid-Wiki.]Wichtig finde ich das "UND" (in dieser Zeit keine Guthabenaufladung vorgenommen wurde. Mit einem "ODER" sehe das wieder anders aus. Vermute, dass mit dieser Formulierung an der Praxis festgehalten wird, die Karte zu sperren, wenn nicht alle 365 Tage eine Aufladung (Höhe aber unbeschrieben) stattfindet.
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Zitat
Original geschrieben von morsum
Wichtig finde ich das "UND" (in dieser Zeit keine Guthabenaufladung vorgenommen wurde. Mit einem "ODER" sehe das wieder anders aus. Vermute, dass mit dieser Formulierung an der Praxis festgehalten wird, die Karte zu sperren, wenn nicht alle 365 Tage eine Aufladung (Höhe aber unbeschrieben) stattfindet.
Völlig richtig erkannt!Deine Vermutung, dass das "und" hier durchaus eine Rolle spielt, kann ich Dir mit Praxiserfahrung leider bestätigen:
"Damals", als die Tchibo-Karten wie alle anderen o2-Prepaids eine definierte GH-Gültigkeit (von einem Jahr) besaßen, die auch wie gewohnt unter *102# abrufbar war, hatte ich für meine Bestands-/Schubladenkarten den allseits bekannten Dauerauftrag eingerichtet.
Jahre später wurde die Gültigkeitsabfrage abgeschafft (irgendwann zwischen 2010 und 2011) und es hieß, das GH sei nun unbegrenzt gültig.
Daraufhin stornierte ich fast alle Daueraufträge, nur meine älteste Karte von 2004 bediente ich weiterhin halbjählich mit ein paar Cent.
Was passierte - vermutlich gegen Ende 2011?
Die Schubladenkarten, die seitdem nicht mehr aufgeladen worden sind, wurden von Seiten Tchibo gekündigt.
Meine Altkarte aus der Gründerzeit wurde wie erwähnt zwar regelmäßig aufgeladen, aber nur sehr selten herausgekramt und in's Netz eingebucht - mehr nicht:
Die Folge war, dass das GH wohl auch vor ca. einem Jahr zumindest "genullt" wurde, auch wenn die SIM weiterhin aktiv ist.Wenn es sich bei dem gelöschten GH nicht nur um wenige Euro handeln würde, ich die für mich gültigen AGB noch zur Hand hätte und mir die Zeit nicht zu schade wäre, so würde ich recherchieren, ob das Procedere überhaupt auf meine Bestandskarte(n) angewandt hätte dürfen.
Aber so denke ich mir mit einem : o2 can do!BTT: Tchibo ist daher definitiv nicht geeignet für die Schublade!
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Re: Prepaid-Karte für die Schublade?
ZitatOriginal geschrieben von drsost
Hallo,
welchen Prepaidanbieter kann man nutzen, wenn das Handy eh meistens in der Schublade ist? Nicht das einem wegen zu geringer Aktivität einmal gekündigt wird ...
Welchen Sinn hat diese Prepaidkarte? :confused:
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