Bräuchte bitte dringend Hilfe! Rechtsfrage nach Handy-Verkauf.

  • Klar werdet ihr auf dem Laufenden gehalten! Schon allein wegen dem (sehr guten) Rat den man hier bekommt. ;)



    Bisher allerdings keine Reaktion von ihm noch von seinem Anwalt. Weder per Email noch per Brief..



    Falls er sich noch meldet, dann sag ich natürlich bescheid.




    Ciao, Alex

  • AxM:


    Find ich klasse. Denn das ganze hat mich (und ich denke auch viele andere) irgendwie doch schon sehr interessiert.
    Schon allein weil es einem Selbst auch schnell passieren kann.



    Gruß
    Nicole




    P.s.
    Find ich immer wieder bemerkenswert wie schnell die Leute aus dem T-T auf Fragen Reagieren und Helfen.
    :)

  • Zitat

    Original geschrieben von AxM


    Bisher allerdings keine Reaktion von ihm noch von seinem Anwalt. Weder per Email noch per Brief..


    War ja auch zu erwarten:D .


    Ich habe solche Probleme im Moment auch. Eine Frau der ich über EBay ein Handy verkauft habe meint, dass Sie es nicht erhalten habe, aber laut Tracking ID hat Sie es angenommen:rolleyes: .Nun droht(!) Sie mir mit ihrem Anwalt - eh bloß heiße Luft (wie immer, also cool bleiben;) ). Und ein anderer streitet mit mir um 8€, weil er zu blöd (sorry, war so) war zum lesen:eek: .Nun droht auch er mit Anwalt, Staatsanwaltschaft etc. Nur leider kann er nicht mal diese Begriffe richtig schreiben:D .


    ->also immer :cool: bleiben bei eBay!

    Gruß,
    Thomas


    --------------


    Erst durch das Lesen lernt man, wieviel man ungelesen lassen kann!

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Wenn er tatsächlich nicht beim Anwalt war und ihm Kosten in der genannten Höhe nicht entstanden sind, dann ist sein Verhalten weit mehr als dreist ...


    Was mich in diesem Kontext mal interessiert ist, ob man das Verhalten strafrechtlich verfolgen könnte (also nicht ungerechtfertigte Bereicherung, wenn gezahlt worden wäre). So in die Richtung Betrug o.ä.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Bräuchte bitte dringend Hilfe! Rechtsfrage nach Handy-Verkauf.


    Hallo,


    bin erst heut auf den Thread gestoßen. Und hab gleich bis zum Ende durchgeblättert.
    Kannst ruhig schon dein Geld was du von Ihm erhalten hast, ausgeben.
    Er will doch nur preiswerter an das Handy kommen.
    Ist ne Masche von Ihm, denk ich mal.
    So ein Anwalt der sich auf sowas einläßt gibt es doch gar nicht.
    Mit der Beschreibung von dir " angemacht zum testen " ist ja nicht klar hervorgegangen das du die Spiele nicht getestet hast.
    Wenn Ihn das stört,hätte er sich nochmal bei dir vergewissern sollen.
    Deine Aussage war schon okay so, weil du da ja noch genug Spielraum hast.
    Also keine Angst.
    Mußt mir mal den Käufer nennen, damit wir Bescheid wissen.
    Es gibt eben immer welche die sich was neues einfallen lassen.
    Vielleicht ist es in dem zusammenhang auch gar nicht mal schlecht, ihn bei Ebay anzukreiden.
    Mfg
    Britzinger

    Was kann ein Tag schon bringen, der mit aufstehen beginnt.

  • Nur mal um dieses Thema abzuschließen bzw. um euch mal wieder zu informieren:


    Bisher habe ich weder von dem Herrn, noch von seinem Anwalt etwas gehört. Falls ich doch noch was -wider erwarten- von ihm hören sollte, dann melde ich mich natürlich wieder.


    Aber ich denke, dass er aufgegeben hat, was auch schon die negative Bewertung beweist, die er mir gegeben hat.




    Ist es eigentlich rechtens, wenn ich jetzt seinen Mitgliedsnamen nennen würde? Wäre das fair (ihm gegenüber)?


    Grüße Alex



    Ps: Vielen Dank, dass ihr alle eueren Rat "beigesteuert" habt! Ist echt ein klasse Forum hier und ich bin echt fast jede Minute, in der ich nichts zu tun habe hier im Forum und lese und lese und lese...
    :) :)

  • Nö seinen Namen musst Du nicht nennen, es reicht ja Deiner und dann kann jeder in Deiner Bewertung nachlesen wer das war ;)

    There are 2 rules for success...
    1) Never share all of your knowledge

  • wir haben ja den link zur auktion...:rolleyes:
    aber warum hast du die nummer der auktion in deinem bewert.-profil auf privat gesetzt.
    ich hätte auf die beschreibung "probiert" hingewiesen & es drin gelassen.


    der gute käufer hat auch einen seiner käufer nicht gerade nett behandelt. der arme mußt mindest. 4 wochen auf sein gd87 warten!!!:confused:

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:

  • Stimmt... den Namen kann ja jeder in der Auktion nachlesen... :gpaul: :)




    Wenn ich Auktionen starte, dann nutze ich seit einiger Zeit grundsätzlich die "Privat-Auktion". Ist mir einfach lieber, wenn nicht jeder, der meine Emailadresse kennt sieht, was ich in den letzten 90 Tagen so Alles versteigert habe. ;)


    Gruß, Alex

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