Re: Locker bleiben.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von handy-sascha.de
Ich sehe es auch so.
Man tritt ja im Regelfall die Angelegenheit an den Anwalt ab und der schreibt dann Briefe. Niemals würde der seinen Mandanten beauftragen, Geld für seine Arbeit einzufordern, denke ich.
Ferner sind die 189,- sehr hoch.
Ich hatte neulich etwas, da ging es um 6000,-. Es gab zwei oder drei Schriftwechsel und das hat "nur" 250,- gekostet.
Ich würde in einer e-mail deutlich schreiben, dass Du das Gerät nach Bestem Wissen und Gewissen verkauft hast, Du aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht des Anstands wegen ihm 20,- überwiesen hast (und das auch tust) und für Dich die Angelengenheit damit abgeschlossen ist. Weiteren Kontakt mit Dir möge er ausschließlich über den postalischen Weg führen, weitere e-mails von ihm bleiben grundsätzlich ungelesen.
Dann hat man 20,- weniger, aber ich denke, dass dann alles vom Tisch ist.
Das wäre meine Methode.
Genau ,so sehe ich das auch !
biete Ihm 20 Euro an , ohne anerkennung irgendeiner Rechtspflicht an und das wars ! Ich hätte das auch so gemacht !
Und laß Dich von Ihm nicht Bluffen !