Bräuchte bitte dringend Hilfe! Rechtsfrage nach Handy-Verkauf.

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiafreak
    das würde ich nicht machen! das geld kann man sich wirklich sparen, zumal wie gesagt der anwalt sich offiziell noch gar nicht gemeldet hat


    Eben nicht!!


    Lieber 10 oder 20€ in den "Sand setzen", als uninformiert von einem dreisten Käufer und dessen Anwalt über den Tisch gezogen zu werden.


    Mal ganz davon abgesehen, dass es ungemein beruhigend ist, wenn man sich über alle Eventualitäten im Klaren ist.


    Also lieber einmal zu viel nachfragen als garnicht.

  • Hallo,
    auch ich denke das der Typ nur dicke backen machen will.
    Kenne es selbst nur so(nicht eigene erfahrungen,firmenerfahrung) das derjenige zum anwalt geht, und er Dir dann den brief schreibt, mit forderung, fristen usw.
    Also, ich denke erstmal kopf hoch und den typ quatschen lassen.



    :o




    P.s. fänds interresant wenn du uns auf dem laufendem hälst!


    Gruß
    Nic

  • Bei sowas immer sehr locker bleiben und in nen förmlichen Ton übergehen, das wirkt manchmal Wunder. Immer sachlich, freundlich und auch (überzogen) höflich beim Schriftverkehr bleiben, auch wenn Du innerlich brodelst.


    Der Typ ist ein Wichtigtuer. Ich denke, das er es bereut, für das Handy soviel ausgegeben zu haben und nun versucht Dich einzuschüchtern um seinen Geldbeutel wieder "etwas" aufzubessern.


    Korintenkacker findest Du überall, die Mücke wird schneller zum Elefanten, als Dir lieb ist und das das keine angenehme Situation ist, verstehe ich auch.


    Ich würde dem aber lcoker entgegensehen und mal abwarten, ob Dir wirklich was von einem RA zukommt. Ich gehe mal davon aus, das dies zu 90 % nicht der Fall sein wird, wenn doch, hast Du trotzdem gutre Chancen dort heil rauszukommen.


    Ich drück die Daumen,


    -Andi-

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  • Also ich hab eben mal nen Bekannten, der einen Anwalt kennt gefragt, und der hat gemeint, dass ein Anwalt mit entsprechender Berufspraxis durchaus für ein erstes Beratungsgespräch solche Summen (189€) verlangen kann.


    Gruß,
    Sebi

  • Zitat

    ...Mir ist ein Positiver Verlauf des Verfahrens vom Anwalt betätigt und Garantiert worden. ....


    Ich denke nicht, das du je von diesem Anwalt hören wirst. Ein Anwalt, der eine "Erfolgsgarantie" verspricht, handelt sich seeeeehr großen Ärger seitens seiner Mitbewerber ein. Und die gehen bei sowas nicht zimperlich miteinander um. Auch die "Anwaltskosten" entsprechen nicht der Gebührenordnung. Desweiteren stellt "Betrug" ein strafrechtliches Vergehen nach $263ff STGB dar, was in so einem Falle eher Besuch von grünuniformierten Menschen bedeutet. Kurz und knapp: er blufft. Und das auch noch schlecht.


    Gruß
    Bakaroo

    Vorsicht in dem Zoo da draußen!

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebi
    Also ich hab eben mal nen Bekannten, der einen Anwalt kennt gefragt, und der hat gemeint, dass ein Anwalt mit entsprechender Berufspraxis durchaus für ein erstes Beratungsgespräch solche Summen (189€) verlangen kann.


    Gruß,
    Sebi


    Selbst wenn dem so sein sollte, ist dieses nur das Problem dessen, der sich hat vom "Luxusanwalt" beraten lassen.
    Welche Kosten bei/nach einem evtl. Rechtsstreit von der Gegenseite übernommen werden müssen ist in unserem Lande in einer Gebührenordnung geregelt. Und das sind bei einem so doch relativ geringen Streitwert sicher keine 189 €!


    Wäre aber wirklich interessant auf dem laufenden gehalten zu werden, ob da noch was kommt...


    Gruß

  • So, dann will ich auch mal noch zur Entspannung beitragen... :D


    Ad 1: Die EUR 189 sind in der Tat Schwachsinn. Dieser Betrag für ein Beratungsgespräch ist nicht nur hoffnungslos überzogen, sondern stünde zudem auch in keinem Verhältnis zum Streitwert. Diese Zahl - und somit auch die Behauptung, es habe überhaupt ein Gespräch mit einem Anwalt stattgefunden - ist 100%ig ein Bluff.


    Ad 2: Aus der Auktionsbeschreibung geht hervor, daß das Gerät ausprobiert wurde. Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, ist dies natürlich Auslegungssache. Auch eine Installation von zwei oder drei Spielen sowie die testweise Aufzeichnung von Videodateien gehört durchaus zu "ausprobieren" dazu. Es wäre vielleicht noch was anderes, wenn Du geschrieben hättest "Nur 5 Minuten ausprobiert". Aber so sehe ich da keinerlei Probleme. Davon abgesehen könntest Du ja auch einfach nur die MMCs vertauscht haben, sprich also versehentlich eine MMC aus einem anderen 3650 in dieses hier eingelegt haben. Falls Du dem Menschen noch nichts anderweitiges zu den Games und den Videos gesagt hast (was Du aber wahrsch. schon hast), dann wäre dies eine absolut gangbare Argumentation.


    Ad 3: Der Lifetimer, den man über undokumentierte Codes rausfindet, ist irrelevant. Keiner kann beweisen, ob die Zeit bei Dir aufgelaufen ist oder ob das Gerät eventuell schon beim Verkäufer zu einem reinen Testzweck oder wofür auch immer kurz in Verwendung war. Es verliert dadurch nicht seinen Zustand als "Neugerät". Lifetimer, die man über undokumentierte Codes erreicht, sind ausschl. für den Hersteller und für Servicezwecke bestimmt, jedoch nicht dazu geeignet, um ein Gerät als "neu" oder "gebraucht" zu klassifizieren. Wenn ich ein Gerät in Originalverpackung, mit allen Folien drauf und ohne irgendwelche über das "offizielle" Menü sichtbaren Betriebszeiten erhalte, dann ist das Gerät "neu", auch wenn der Händler es mal aus der Verpackung genommen, eingeschaltet und irgendwas damit gemacht hat. Sowas würde mir zwar als Käufer auch nicht gefallen - eine rechtliche Handhabe habe ich aber nicht.


    Ad 4 - Fazit: Der Käufer wußte, daß das Gerät von Dir benutzt wurde. Aus der Formulierung "kurz zum Probieren angeschaltet worden" einen Strick zu drehen, weil auf der MMC ein paar Apps installiert und mit der Cam zwei Filme aufgenommen wurden, halte ich für absolut unmöglich. Daher: Entspannen, zurücklehnen und das schöne Wetter genießen... :D Würde ich jedenfalls so machen. Hätte ich mir jedesmal, wenn irgend ein Depp mit Anwalt gedroht hätte, einen Kopf gemacht, hätte ich inzw. einige davon auf meinem Hals... :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Meine Mam is Anwältin. Die hat sich erstmal ein Ast abgelacht. Klar gibt es immer wieder Idiot.. die es versuchen. Außerdem meint sie, dass du klar im Recht liegst. Der will dir irgendwas aufsetzen. Wenn du magst kann ich dir gerne mal die Nr. von meiner mam geben. Sie ist ab nächste woche Mittwoch wieder da. Kannst ja mal mit ihr reden. Für umsonst:-)


    Ps. die 189 euro sind schwachsinn, außer er(Großmaul) is beim Staranwalt wie Bossi, Ufer etc...

  • Locker bleiben.


    Ich sehe es auch so.


    Man tritt ja im Regelfall die Angelegenheit an den Anwalt ab und der schreibt dann Briefe. Niemals würde der seinen Mandanten beauftragen, Geld für seine Arbeit einzufordern, denke ich.


    Ferner sind die 189,- sehr hoch.


    Ich hatte neulich etwas, da ging es um 6000,-. Es gab zwei oder drei Schriftwechsel und das hat "nur" 250,- gekostet.


    Ich würde in einer e-mail deutlich schreiben, dass Du das Gerät nach Bestem Wissen und Gewissen verkauft hast, Du aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht des Anstands wegen ihm 20,- überwiesen hast (und das auch tust) und für Dich die Angelengenheit damit abgeschlossen ist. Weiteren Kontakt mit Dir möge er ausschließlich über den postalischen Weg führen, weitere e-mails von ihm bleiben grundsätzlich ungelesen.


    Dann hat man 20,- weniger, aber ich denke, dass dann alles vom Tisch ist.


    Das wäre meine Methode.
    :)

  • es gab mal irgendwo eine richtline was gebraucht bedeutet! ab 15h bestriebszeit spricht man von gebraucht.
    ich kann mich meinen ganzen vorschreibern anschließen: Die Zeit ist dein bester Freund!
    schreibe deeinem käufer ebend nur noch abschließend (mit Nachdruck) das du nur noch auf die Post seinen Anwaltes wartest und untersage ihm die zusendung weiterer Emails. sollte er sich nicht daran halten kannst du ihn wegen Nötigung, Belästigung etc. anzeigen kostet nix bringt nur viel arbeit für die polizei und staatsanwaltschaft und deinem käufer ein wenig ärger.


    ich für meinen teil probiere jedes neue handy im shop sofort aus, ich muß doch wissen was ich meinen kunden verkaufe. und es kann schon vorkommen, dass sich irgendwelche sachen abspeichern. nur hat der kunde ebend seine garantie ab kaufdatum. Und die hast du ihm doch hoffentlich in kopie beigelegt. solltest du keine papiere mehr haben, hilft dir der beratende shop sicher weiter und erstellt dir eine kopie des kaufbeleges und des lieferscheines.

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