Bräuchte bitte dringend Hilfe! Rechtsfrage nach Handy-Verkauf.

  • "Das brandaktuelle Super-Handy von Nokia ist nagelneu und nur zum Probieren angeschalten worden!"


    IMHO bist Du mit diesem Satz auf einer recht sicheren Seite. Wer soll den Begriff (Aus-)Probieren denn definieren? Du kannst ein Handy eine Sekunde, aber auch mehrere Stunden (Aus-)Probieren. Anders hätte es ausgesehen, wenn Du "Funktionstest" o.ä. geschrieben hättest.


    Wenn Du noch eine "frische" Rechnung mit IMEI hast, kann Dir eigentlich nicht viel passieren. Der Käufer macht meiner Meinung nach nur dicke Backen und möchte Kapital aus der Auktion schlagen.


    Bitte ihn doch um die Daten seines Anwaltes, damit sich "Dein Anwalt mit seinem in Verbindung setzen kann".


    Dann fragst Du ihn noch, worauf er seine Forderungen überhaupt rechtlich begründet und machst selbst dicke Backen. Du wirst sehen, das verläuft sich dann im Sande.


    BTW: 0190 - 833 99 20 (1,89€/min) -> Das ist die Rufnummer einer Anwaltshotline mit Rechtsberatung. Ruf´ dort einfach an und schildere den kompletten sachverhalt. 5-10 Minuten später und 10 bis 20€ ärmer bist Du sicher wieder beruhigt.


    Und für die Kritiker: "Der BGH hat mit Urteil vom 26. September 2002 den Betrieb von Anwaltshotlines zugelassen, unter anderem weil ein Bedarf der Bevölkerung an spontaner telefonischer Beratung über Rechtsfragen des Alltags nicht zu verkennen sei."


    Viel Erfolg!!

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan



    BTW: 0190 - 833 99 20 (1,89€/min) -> Das ist die Rufnummer einer Anwaltshotline mit Rechtsberatung. Ruf´ dort einfach an und schildere den kompletten sachverhalt. 5-10 Minuten später und 10 bis 20€ ärmer bist Du sicher wieder beruhigt.


    das würde ich nicht machen! das geld kann man sich wirklich sparen, zumal wie gesagt der anwalt sich offiziell noch gar nicht gemeldet hat

  • Er muss sich also offiziell per Brief melden, oder?


    Und auch DIESE Zahlungsaufforderung müsste schon vom Anwalt kommen, oder?


    Oder ist es echt so, wie er es geschrieben hat?

  • Zitat

    Original geschrieben von AxM
    Kann ich verlangen, dass mir der RA (falls es einen gibt), die Zahlungsaufforderung zuschickt sodass es im Falle eines echten Anwalts dann doch "nur" bei diesen 239 Euro bleiben?


    Das brauchst du nicht verlangen, das würde selbstverständlich von sich aus geschehen, sollte er tatsächlich einen Anwalt eingeschaltet haben und wenn du einfach auf dieses Schreiben (was wohl nicht kommen wird) wartest, so fallen dadurch natürlich keine weiteren Gebühren an und du hättest immer noch die Möglichkeit, die geforderten Gebühren zu bezahlen. Ob derjenige einen Anspruch darauf hat oder nicht solltest du in diesem Fall (und wirklich nur wenn ein Schreiben kommt!) bei einem Beratungsgespräch klären, vorher solltest Du es als heisse Luft betrachten!

  • Problematisch ist immer eine Formulierung wie: "Natürlich ist alles originalverpackt". Wenn Du das Gerät ausprobiert hast, ist es eben nicht mehr ovp. Die juristisch korrekte Formulierung wäre "in der der OVP". Wenn 24 Monate Garantie, dann immer ab Kaufdatum hinzufügen. Durch das "Ausprobieren" muss der Käufer jedoch damit Rechnen, dass das Gerät im Betrieb war.


    Ich vermute dahinter allerdings ebenso einen Hobbyjuristen.


    Wenn Du Rechnung mit Imei usw. hast wird er vermutl. nicht weit kommen.

  • Nur per Brief? Muss der Anwalt sich nicht auch per Einschreiben melden oder so? Kann ja sein das ein Brieef nicht ankomt? So offizielle Sachen erledige ich immer nur per Einschreiben mit Rückschein. Anders nicht! Aber ich denke eh das das ganze heiße Luft ist!

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  • Hm, mit der Formulierung "Originalverpackt" könntest du Recht haben. Werde sowas bei nächsten mal besser beschreiben.


    Ok, ich werde dann erstmal warten, ob er mir die Adresse vom Anwalt schickt und wenn ja, dann werde ich erstmal auf diese "Zahlungsaufforderung vom Anwalt" warten.


    Vielen Dank schonmal an das ganze Team! Ich war vorhin schon fast so weit, dass ich ihm das Geld irgendwie überwiesen hätte aus lauter Angst vor noch höheren Kosten. Zum Glück gibts Telefon-Treff!! :)

  • Zitat

    Original geschrieben von AxM
    Ich war vorhin schon fast so weit, dass ich ihm das Geld irgendwie überwiesen hätte aus lauter Angst vor noch höheren Kosten.


    Und genau das ist die Masche! Also immer erst durchatmen und warten was kommt!
    Und wie die anderen gesagt haben: nicht mehr melden, denn dadurch fühlt er sich weiter provoziert und schaltet evtl. wirklich noch einen Anwalt ein etc. und den daraus entstehenden Ärger sollte man sich sparen! ;)

  • Nur btw.: Mir hat mal bei Ebay ein netter Herr im Namen seines minderjährigen (!!!) Sohnes, der bei Ebay aktiv war, mit seiner ganzen Rechtsabteilung gedroht, bzw. geschrieben, dass er den "Fall" nun diese übergeben hätte.
    Bis heute hab ich nichts von ihm gehört ! :rolleyes: :D



    Gruß,
    Sebi


    PS: Es ging um eine Lappalie, bei der ich vor Gericht zu 100% Recht bekommen hätte.

  • Noch mehr zur Beruhigung: ;)
    Es sehr unwahrscheinlich, dass er wirklich einen Anwalt eingeschaltet hat, da dieser sich dann normalerweise DIREKT mit dir in Verbindung gesetzt hätte.
    Nur dann kann der Anwalt ein Honorar verlangen, welches über ein einfaches Beratungsgespräch hinausgeht (inkl. Kosten für den Brief etc.) Aber diese Kosten lägen sicher noch deutlich unter den geforderten 189 €. Also erstmal cool bleiben und abwarten ob da wirklich noch was kommt. (Und dann wie gesagt schriftlich vom ANWALT).


    Ich glaube auch, er möchte ein paar Euros einstreichen und bläht sich nur auf!

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