Bräuchte bitte dringend Hilfe! Rechtsfrage nach Handy-Verkauf.

  • Hi,
    also erstmal finde ich die Anwaltgebühren sehr überzogen. IMHO kostet ein Beratungsgespräch (mehr dürfte es ja bisher nicht gewesen sein) so um die 30 €. Wenn Du Dir sicher bist das die Dateien schon vorher drauf waren und von Nokia installiert wurden ist das ja nicht Dein Verschulden, sondern üblich. Das das Handy schon älter ist lt. Nokia, auch egal, Kaufdatum ist wichtig! Wieviel Tage nach Kauf hast Du das Handy bei ebay eingestellt?


    Skyliner
    Normalerweise nimmt O2 keine Handys zurück, habe es mal mit einem Samsung 1 Tag später versucht weil es mir nicht zugesagt hatte - keine Chance. Also Neu wird es wohl schon gewesen sein.

    Gruß
    berlibaerchen

  • Er selbst hat mir geschrieben. Mit der Bemerkung, dass das ja nur das Einführungsgespräch war und er mir anbietet, das Alles "jetzt noch" zu unterbrechen.


    Wie läuft das normal ab?

  • Ich würde sagen erstmal abwarten.Das ist bestimmt nur so 'n Schmutzfuß, der sich mal wieder wichtig tun muß.
    'n Anwaltgespräch für 189 €.Ich glaube der Junge hat 'n Ei am wandern.

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Auf alle Fälle auf die Daten vom Anwalt warten und mit dem persönlich Kontakt aufnehmen. So würde ich verfahren.
    Hatte bis jetzt auch schon zweimal (wegen komplett anderen Geschichten) mit ähnlichen Zeitgenossen zu tun, welche (teilweise nur angeblich) einen Anwalt eingeschaltet hatten.
    Da bedarf es IMHO etwas Sitzfleisch, um einfach abzuwarten, was dort kommt. Wie schon erwähnt: Die kurze Frist scheint nicht mit einem (angeblichen) Anwalt abgesprochen zu sein, da zumindest dieser die Bankzeiten kennen sollte.
    Das schlechteste, was du machen kannst, ist es, ihm das Geld zu überweisen.
    Hast du womöglich eine Rechtschutzversicherung? Das wäre ein idealer Fall, wenns Hart auf Hart kommt diese einmal in Anspruch zu nehmen.
    Ich einfach nur ein Gefühl, aber ich denke, du wirst aus der ganzen Sache heil, aber etwas schlauer, raus kommen :)

    Bitte spenden Sie für eine Signatur.

  • Ich hatte mal so ein ähnliches Problem mit nem angeblich verschwunden Paket bekommen.


    Ich würde ihm an deiner Stelle eine Mail schreiben, in der du die Addy seines Anwalts erfragst, damit sich dein ANWÄLTE mit seinem Anwalt
    in Verbindung setzten können.
    Dann überprüfe auch ob es diesen Anwalt überhaupt gibt.
    Mir hat man damals was von nem Anwalt und dessen Adresse und Telnummer erzählt, den es garnicht gegeben hat.
    Sollte es diesen Anwalt wirklich geben, dann würde ich auch einen Anwalt aufsuchen. Solltest du Schüler oder Wenigverdiener sein, so kannst du auf deinem zuständigen Amtsgericht einen Rechtsberatungsschein beantragen, mit dem gehst du dann zu einem Anwalt. Am Besten Internetrecht. Dieser darf für die Beratung dann nicht mehr wie 10 Euro verlangen. Der könnte dann auch Prozesskostenhilfe beantragen wenn du vor Gericht gehst.
    Solltest du selbst verdienen so würde ich trotzdem zum Anwalt gehen wenns berenzlig wird, vorher aber Fragen wieviel die Beratung kostet! (Gebührentabelle!)


    Wünsch dir viel Glück und KOPG HOCH!



    Justin

  • Hallo!
    Natürlich war es ein Fehler es als neu zu verkaufen, denn es ist nicht neu, höchstens neuwertig! Dennoch rechtfertigt das nicht diese massiven Nachforderungen, würde ich mal meinen!


    Das andere wurde ja schon gesagt: 190€ für ein Beratungsgespräch sind Wucher und eigentlich nicht realistisch und ausserdem würdest Du vom Anwalt direkt ein Schreiben bekommen inkl. genauer Aufstellung der Gebühren und angemessener Fristsetzung! Ausserdem hat die Bezeichnung "arglistige Täuschung/Betrug" ersteinmal strafrechtlichen Charakter und die Forderungen des Mannes sind ja zivilrechtlicher Natur, also insgesamt passt das alles nicht so zusammen und ich würde das im Moment auch unter "Angstmache" einstufen!


    Sollte allerdings ein anwaltliches Schreiben kommen, lasse dich selbst auch von einem Anwalt beraten, das kostet für so ein Gespräch definitiv nicht 190,- !

  • Hab jetzt nochmal nachgeschaut...


    Das Handy ist am 21.03. geliefert worden (auch Rechnungsanschrift) und am 01.04. habe ich die Auktion beginnen lassen.


    In der Woche, in der ich es hatte, hatte ich es NICHT im Alltagsbetrieb. Es lag in meinem Zimmer und ich habe mich Abends nach der Arbeit etwas hingesetzt und das Handy ausprobiert.


    Deswegen auch die 2 Videos von mir, die ich nicht gelöscht habe. :(

  • also, ich würde ein deiner Stelle einfach abwarten, noch keinen Rechtsanwalt oder ähnliches einschalten, bis eine Meldung von einem richtigen RA kommt, und nicht per Email, sondern auf richtigem ( :D ) Papier.


    Wenn du ihm immer zurück schreibst, stachelt das die ganze Sache nur unnötig auf...

  • Hoi AxM,


    bleib cool..... mir hat auch schon jemand bei Ebay gedroht mit Staatsanwalt usw.


    Ich habe nie wieder von ihm gehört... obwohl mein Anwalt sich schon auf die Klage gefreut hatte.

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • Wow! Vielen Dank für die vielen Antworten! :)



    Also beim nächsten Mal werde ich mit Sicherheit meine Auktionen besser überlegen und sowas nicht nochmal vorkommen lassen, soviel weiß ich.


    Auch werde ich jetzt erstmal nicht mehr antworten, denn das stachelt echt auf, das hab ich mittlerweile mitbekommen. Kann ich verlangen, dass mir der RA (falls es einen gibt), die Zahlungsaufforderung zuschickt sodass es im Falle eines echten Anwalts dann doch "nur" bei diesen 239 Euro bleiben?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!