Bräuchte bitte dringend Hilfe! Rechtsfrage nach Handy-Verkauf.

  • Re: Locker bleiben.




    Genau ,so sehe ich das auch !
    biete Ihm 20 Euro an , ohne anerkennung irgendeiner Rechtspflicht an und das wars ! Ich hätte das auch so gemacht !


    Und laß Dich von Ihm nicht Bluffen !

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Re: Re: Locker bleiben.


    Zitat

    Original geschrieben von prophonebonn
    Genau ,so sehe ich das auch !
    biete Ihm 20 Euro an , ohne anerkennung irgendeiner Rechtspflicht an und das wars ! Ich hätte das auch so gemacht !


    Und laß Dich von Ihm nicht Bluffen !


    Alleine schon aus Prinzip würde ich an diese Person keinen Cent überweisen! Die 20 € sind bei einer Rechtsberatung besser angelegt ;) .


    Ansonsten schliesse ich mich meinen Vorredner an - abwarten & Tee trinken ;)


    Solltest Du bzw. Deine Eltern (falls Du noch bei Ihnen wohnst), eine Rechtschutzversicherung haben, dann brauchst Du Dir erst recht keine Sorgen zu machen. In diesem Fall würd ich sogar überlegen, vielleicht einen Anwalt einzuschalten, der dem Käufer dann ein kleines Schreiben zukommen lässt...

    mfg supersiggi

  • Hallo an Allen!!



    Da bin ich wieder... Sorry, war leider die letzten Tage nicht daheim.


    Habe gerade mal meine Emails abgerufen, worauf ich mich ehrlich gesagt schon die ganze Zeit gefreut habe. ;) Und siehe da... eine Email von Herrn B.


    Sie lautet wie folgt:



    "Guten Abend


    Den gefallen werd ich Ihnen nicht tun, die Anschrift meines Anwalts vorzeitig mitzuteilen.


    Schließlich wurde ich von Ihnen vorsätzlich getäuscht. Spätestens nach erhalt des ersten Schreibens meines Anwalts, werden Sie die genaue Adresse sowie Telefon und Faxnummer erhalten.


    Um weiteren Aufwand meinerseits zu vermeiden, werde ich keine e-mails mehr von Ihnen beantworten.


    G.B."





    Naja, ich werde dann mal abwarten, ob ich wirklich Post von diesem "Anwalt" bekomme. Und falls ja, erstmal die Adresse prüfen, oder?



    Nur komisch, warum er mir nicht die Adresse seines Anwaltes geben will. Vielleicht muss er ja erstmal ein Schreiben formulieren, was sich so anhört, als ob es von einem "echten" Anwalt kommt. ;)


    Würde mich nicht überraschen...


    Vielen Dank nochmal an Allen, die mir geantwortet und sehr geholfen haben!
    Falls ich trotzdem noch Antworten bekomme, werde ich natürlich das Forum sofort unterrichten! Auch vielen Dank an Kunterbunt1503; ich melde mich bei Dir per PN, falls es hart auf hart kommt. ;)


    Gruß, Alex

  • Zitat

    Diese Zahl - und somit auch die Behauptung, es habe überhaupt ein Gespräch mit einem Anwalt stattgefunden - ist 100%ig ein Bluff.


    Das denke ich zu 100% auch.Mein letztes Gespräch mit einem Anwalt,Erstberatung im Arbeitsrecht hat 100€ gekostet.Und auch die letzte Mail die Du bekommen hast ,zeigt das er blufft.............und das sogar ziemlich mies.



    Zitat

    Spätestens nach erhalt des ersten Schreibens meines Anwalts, werden Sie die genaue Adresse sowie Telefon und Faxnummer erhalten.


    Das kann er jemand erzählen,der mit der Mütze ins Bett geht.
    Ich würde umgekehrt jetzt jedee Mail von ihm unbeantwortet lassen.
    Wahrscheinlich bastelt er sich jetzt ein brief zurecht.Ist ja ein Kinderspiel,dank dem World Wide Web.


    MFG CHris


    P.S.Wünsch Dir alles Gute dabei und bleib hart.


    MFG CHris:top:

    Life is too short to be small.

  • So eine Sache mit "Brief zurechtbasteln" habe ich auch mal erlebt. Nach einigem hin und her kam raus, dass eine bei der Anwaltskanzlei angestellte Sekretärin einfach mal ein paar Briefbögen mitgenommen hatte.


    Also auch, wenn du einen Brief von einem Anwalt bekommst, am besten kurz nochmals telefonisch bei dem zuständigen Anwalt (nicht bei der "Tippse") nachfragen.


    Wenn der Herr GB so ein Ding wirklich abzieht, dann ist dass ein Delikt welches "sein" Anwalt gerne verfolgt *fg.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Zitat

    Original geschrieben von AxM
    Den gefallen werd ich Ihnen nicht tun, die Anschrift meines Anwalts vorzeitig mitzuteilen.


    Um weiteren Aufwand meinerseits zu vermeiden, werde ich keine e-mails mehr von Ihnen beantworten.


    DER is gut, das muss man ihm lassen :D !!!


    Wenn Du selber schonmal was mit nem Anwalt gemacht hast, und mit dem zufrieden warst, beantworte doch diese Mail von diesem Menschen ein letztes mal mit der Adresse Deines Anwaltes, und dass er künftige Korrespondenz doch bitte über den Abwickeln möge.


    Neenee, da bin ichc mir auch recht sicher, das der nur einen auf wichtig macht. Mach Dir mal den Spass und guck mal ins EBay-Forum. Da tummeln sich scheints mehr so möchtegerns...


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Handyguru: Ja natürlich... hab bisher von jedem Handy, dass ich gekauft/verkauft habe eine kopierte Rechnung, auch der auch meistens die IMEI's der Geräte mit vermerkt sind.


    Mal sehen, was noch so kommt. Nur finde ich es auch so komisch, dass er mir "den Gefallen" nicht tun will, wie er es ausgedrückt hat. *?* Ich meine... WENN ich mit meinem Anwalt gesprochen HÄTTE und es so gewesen wäre, wie er es gesagt hat, dann würde es ja wohl kein Problem darstellen, wenn ich die Adresse des Anwaltes hätte, oder? ;)


    Bisher habe ich keine Email mehr geschrieben und auch keine bekommen. Jetzt heißt's abwarten...


    Gruß, Alex

  • Das Witzige daran ist ja vor allem auch dies: Er erwartet, daß man ihm seine Anwaltskosten in Höhe von EUR 189,- erstattet, will aber genau diesen Anwalt nicht einmal namentlich benennen.


    Nehmen wir mal für einen kurzen Moment an, er wäre tatsächlich bei einem Anwalt gewesen. Nehmen wir weiter an, dieser hätte tatsächlich EUR 189,- in Rechnung gestellt. Und nehmen wir schließlich auch noch an, dieser Betrag sei korrekt und er hat tatsächlich Anspruch darauf.


    In diesem Falle will ich als derjenige, der das Ganze zahlen soll, natürlich eine genaue Aufstellung dieser Kosten als Nachweis dafür haben, daß diese auch tatsächlich angefallen sind. Sprich also: Eine Rechnung des Anwalts.



    Tja, wenn Dummheit und Dreistigkeit zusammenkommen... :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Tja, wenn Dummheit und Dreistigkeit zusammenkommen... :D


    Wenn er tatsächlich nicht beim Anwalt war und ihm Kosten in der genannten Höhe nicht entstanden sind, dann ist sein Verhalten weit mehr als dreist ...

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