"Das brandaktuelle Super-Handy von Nokia ist nagelneu und nur zum Probieren angeschalten worden!"
IMHO bist Du mit diesem Satz auf einer recht sicheren Seite. Wer soll den Begriff (Aus-)Probieren denn definieren? Du kannst ein Handy eine Sekunde, aber auch mehrere Stunden (Aus-)Probieren. Anders hätte es ausgesehen, wenn Du "Funktionstest" o.ä. geschrieben hättest.
Wenn Du noch eine "frische" Rechnung mit IMEI hast, kann Dir eigentlich nicht viel passieren. Der Käufer macht meiner Meinung nach nur dicke Backen und möchte Kapital aus der Auktion schlagen.
Bitte ihn doch um die Daten seines Anwaltes, damit sich "Dein Anwalt mit seinem in Verbindung setzen kann".
Dann fragst Du ihn noch, worauf er seine Forderungen überhaupt rechtlich begründet und machst selbst dicke Backen. Du wirst sehen, das verläuft sich dann im Sande.
BTW: 0190 - 833 99 20 (1,89€/min) -> Das ist die Rufnummer einer Anwaltshotline mit Rechtsberatung. Ruf´ dort einfach an und schildere den kompletten sachverhalt. 5-10 Minuten später und 10 bis 20€ ärmer bist Du sicher wieder beruhigt.
Und für die Kritiker: "Der BGH hat mit Urteil vom 26. September 2002 den Betrieb von Anwaltshotlines zugelassen, unter anderem weil ein Bedarf der Bevölkerung an spontaner telefonischer Beratung über Rechtsfragen des Alltags nicht zu verkennen sei."
Viel Erfolg!!