Dreiste Androhung vom Pizza-Lieferanten wegen irrtümlicher Bestellung- ok oder nicht?

  • Re: Re: Dreiste Androhung vom Pizza-Lieferanten wegen irrtümlicher Bestellung- ok oder nicht?


    Zitat

    Original geschrieben von HSDPA
    Ist das nicht schon Nötigung?


    Wenn man es so will könnte man es so auslegen, aber da der TE ja die Wahl hatte denke ich nicht dass es wirklich eine Nötigung war. Ich frage mich was die Konsequenz einer Anzeige gewesen wäre, außer dass die wegen Lächerlichkeit eingestellt worden wäre. Ich habe mal gelernt, dass der Kauf mit dem Versand der Ware zu Stande kommt, daher gab hier hier noch nichts zu verhandeln. Durch die Vermittlung entstandene Gebühren können dem Kunden ja nicht belastet werden.


    Mir tun die Fahrer meist ein wenig leid, die in solchen Fällen die Ware ausliefern müssen. Da kann man schnell mal auf die Mütze bekommen, je nach Kunden.


    Ich würde natürlich eine Beschwerde schreiben, mache ich Grundsätzlich (wenn angebracht), denn es hilft den Servicestandard zu verbessern. Wenn es sich um eine Kette handelt, an die Geschäftsleitung oder wie in diesem Fall auch an Pizza.de.

  • Nach dem neen Gesetz mss "Zahlungspflichtig bestellen " oder ähnliches bei Abschlss einer Bestellung stehen. So dass man sieht dass der nächste Klick eine Bestellung nach sich zieht. Alles andere ist gegen das Gesetz nd würde mir nicht inetressieren. Am besten noch dem Verbracherschutz weitergeben.

  • Es steht "Für XYZ€ bestellen" da.
    Sollte für jeden zu verstehen sein ;)

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Was für ein Thread ... ;)


    Scheint dem Threadersteller aber auch nicht sooo wichtig zu sein.


    Wirkt wie einer dieser Hundeknochen-Threads ... ;)

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Nein. (§ 312b III Nr. 5 Alt. 1 BGB)


    Es gelten vielleicht nicht die einschlägigen Bestimmungen des Fernabsatzrechts.


    Dies bedeutet aber (meines Erachtens) aber nicht, dass man eine irrtümliche Bestellung nicht widerrufen kann. Und genau das hat der Threadersteller/die Threaderstellerin ja unverzüglich getan.


    Zitat

    Original geschrieben von hakost
    - darf er mich so androhen mit einer Anzeige, dass ich ihm die Ware abnehmen muss?


    Unabhängig davon, dass die Frage akademischer Natur ist, da niemand wegen sowas gleich klagen wird, und unabhängig von der Nötigung: Eine Anzeige gibt es im Strafrecht. Wenn aber jemand (einmalig) irrtümlicherweise eine Pizza bestellt, dann ist das ja keine Straftat.


    Man kann eine irrtümliche Bestellung auch widerrufen. Selbst wenn wir annehmen, dass der Irrtum allein "auf deinem Mist gewachsen" ist, du ihn also hättest erkennen müssen, etc., so sehe ich für den Lieferanten ich eigentlich nur die Möglichkeit Schadenersatz zu verlangen.


    Der Schaden dürfte hier allerdings tiefer als der Kaufpreis der Pizza sein, und sich hier natürlich auf die Zeit bis zur Kenntnisnahme des Widerrufs beziehen (eben auf die ersten 2 Minuten)

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