Für mich entscheidend ist, was bei "Zahlungsmethode" angegeben wurde. Da steht nichts von Kreditkarte. Hast du mal den VK angefragt? Wäre ja das Einfachste.
Gruß Kai
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Für mich entscheidend ist, was bei "Zahlungsmethode" angegeben wurde. Da steht nichts von Kreditkarte. Hast du mal den VK angefragt? Wäre ja das Einfachste.
Gruß Kai
Die für den Kunden "günstigste" Zahlungsmethode via Paypal dürfte m.E. die Lastschrift sein. Mit ihr hätte man sogar die Chance, im Käuferschutzverfahren (infolge Rückbuchung) Beweislasten auf Paypal zu verlagern.
Persönlich kann ich überhaupt nicht verstehen, warum die Bevorzugung von Lastschriftzahlungen (und nicht etwa Verweigerung von Kreditkartenbelastungen) eine "Kundenverhumpse" sein soll. Sie trägt nur der deutschen Zahlungsverkehrspraxis Rechnung.
Frankie
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Die für den Kunden "günstigste" Zahlungsmethode via Paypal dürfte m.E. die Lastschrift sein. Mit ihr hätte man sogar die Chance, im Käuferschutzverfahren (infolge Rückbuchung) Beweislasten auf Paypal zu verlagern.
Du verstehst leider das ganze Prinzip nicht: Paypal transferiert lediglich Dein Geld für Dich an den Zahlungsempfänger. Natürlich kann Paypal zurückgegebene Lastschriften von Dir einklagen, was dann richtig teuer wird.
ZitatPersönlich kann ich überhaupt nicht verstehen, warum die [I]Bevorzugung von Lastschriftzahlungen (und nicht etwa Verweigerung von Kreditkartenbelastungen) eine "Kundenverhumpse" sein soll. Frankie
Immerhin gibt es Kreditkarten mit Cashback für jeden Umsatz, und welche mit extra Versicherungen, so daß Kreditkartenzahlung für den Zahlungspflichtigen sehr viel besser als Lastschrift sein kann.
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Persönlich kann ich überhaupt nicht verstehen, warum die Bevorzugung von Lastschriftzahlungen (und nicht etwa Verweigerung von Kreditkartenbelastungen) eine "Kundenverhumpse" sein soll. Sie trägt nur der deutschen Zahlungsverkehrspraxis Rechnung.
Sie trägt vor allem den Kosteninteressen von Paypal Rechnung, da die KK-Gebühren vermieden werden...
Frank hat insofern recht, als Paypal bei eine Klage darlegen und beweisen muss, dass der Anspruch besteht. Aber ich glaube, hier ist dann ein Denkfehler:Paypal muss nicht beweisen, dass z.B. eine ordnungsgemäße Lieferung erfolgte, die Käuferschutzgeschichte ist ja nicht ein Gestaltungsrecht (zudem mit äußerst intransparenten Voraussetzungen). Ich halte daher Lastschrift nicht unbedingt für sehr sicher, wenn man nicht gerade kurz nach dem Ärger für immer auswandern möchte.
Das zweite Argument mit den Versicherungen finde ich da besser: So bieten manche KKs eine kostenfreie Einkaufsversicherung ab, die manchmal den Käuferschutz gut ergänzen / ersetzen kann
ZitatOriginal geschrieben von flatty
....Paypal muss nicht beweisen, dass z.B. eine ordnungsgemäße Lieferung erfolgte, die Käuferschutzgeschichte ist ja nicht ein Gestaltungsrecht (zudem mit äußerst intransparenten Voraussetzungen). ...
Diesen Punkt meine ich auch nicht. Ich bin davon ausgegangen, dass der Sachverhalt insoweit geklärt ist. Hier hatte ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.
Vielmehr denke ich an Fälle, in denen die Voraussetzungen für den Käuferschutz - wie er angepriesen wird - vorliegen und die Leistung in Bezug auf eine dubiose (etwa intransparente oder überraschende und folglich unwirksame) Klausel in den AGB verweigert wird. Insbesondere in Fällen, die bei anderen zu einer Erstattung geführt hatten.
Diesem immer wieder berichteten "Gutsherrenprinzip" wäre m.E. am Ehesten durch eine Rückbuchung zu begegnen (auch eine Art Versicherung - gegen PayPal).
Hier könnten solche Einwendungen aus (erst einmal sicherer) Position erhoben werden. Natürlich kann das auch in die Hose gehen - mancher der in Foren angeprangerten Fälle würde mich aber sicher zu solchem Schritt bewegen. Nicht alle deutlich hervorgehobenen Leistungen lassen sich durch AGB wirksam ins Gegenteil verkehren.
Persönlich habe ich das zwar noch nicht erlebt - erst kürzlich wurde mir ein Betrag im mittleren Dreistelligen Bereich aus dem Käuferschutzprogramm gutgeschrieben. Für den "Fall der Fälle" sähe ich die Möglichkeit, eine Rücklastschrift in Bestimmten Fällen durchführen zu können (nicht zu müssen) dennoch als sicheren Hafen.
Frankie
Ja, das stimmt. Auf jeden fall besser, als selbst Paypal vor Gericht zu bringen!
Ich habe keine Kreditkarte. Habe also immer mit Bankkonto bezahlt. Für mich als Verbraucher mach das doch eh keinen Unterschied. Ob die Kreditkartenunternehmen die Gebühr bekommt oder im Fall eines Bankkontos das gesparte Geld an Paypal geht, ist mir relativ egal
Oben wurde ausgeführt, dass die kk-unternehmen einen Teil der Gebühren als Vorteil an dich weitergeben.
Versicherungen, Meilen, Liquidität, cashback, bessere Fremdwährungsunrechnung
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