Vertrag gekündigt - Vodafone verlängert und ändert Vertrag

  • Hallo,
    ich habe meinen Vodafone Vertrag gekündigt der nur noch 2Monate läuft.
    Gestern abend habe ich bei der Hotline angerufen und mir eine Nano Sim fürs iPhone 5 zu bestellen.
    Heute mittag bekomme ich eine SMS wo drin steht das von meinem jetzigen Vertrag die "100 Sms" gekündigt worden sind, ich habe mich gewundert und wollte mal später anrufen, da ich arbeiten war.
    2Stunden später bekomme ich wieder eine SMS wo drin steht das mein Vertrag auf "SuperFlat Internet Plus mit Handy" geändert worden ist. Ich habe dannach sofort bei der Hotline angerufen und gefragt was das soll. Die Frau meinte zu mir am Telefon das ich das angeblich gestern bestellt habe mit Handy. Ich weiß nicht mal welches Handy ich bestellt habe, die Frau konnte es mir auch nicht sagen.
    Ich fragte sie wie ich das wieder rückgängig machen kann und sie meinte ich soll die annahme vom Paket verweigern, wtf!?. DIe annahme soll als kündigung gelten !?


    Was kann ich machen das mein Vertrag normal zum ende des jahres gekündigt wird und ich nicht diesen teuren vodafone vertrag der monatlich 50euro kostet bezahlen muss.
    bitte hilft mir, miese aktion was vodafone da abzieht !!!!



    mfg

  • Schriftlich per Einschreiben an die Vodafone Kundebetreuung mit eigener Unterschrift klarstellen, dass du keinen neuen Vertrag oder Vertragsverlängerung bestellt oder solchen zugestimmt hast und auf der Kündigung des bisherigen, alten Vertrages zum Jahresende bestehst. Und dass du "hilfsweise" alle gestrigen Verträge oder Zusatzvereinbarungen mit Vodafone widerrufst.


    "Hilfsweise" nur, weil du ja eigentlich gar keine Verträge eingegangen oder geändert hast (haben willst), die du widerrufen könntest. Sollte Vodafone doch eine neue gekoppelte Vertragsgestaltung entdeckt haben (Nano-Sim gibt es standardmäßig nur bei Neuvertrag oder VVL auch wenn das dir keiner sagt o.Ä.), kannst du über dein 14-tägiges Widerrufsrecht, das auch für VVL etc. gilt zurücktreten (bzw. wenn du nicht darüber informiert wirst auch später).
    Das Paket solltest du natürlich nicht annehmen. Alleinige Nichtannahme ist jedoch kein gültiger Widerruf, da du dich im "Annahmezwang" befindest, solltest du wirklich etwas bestellt haben und nicht schriftlich widerrufen.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • hey,
    danke für deine hilfreiche antwort.
    werde das morgen machen. habe wieder bei der hotline angerufen und die frau meinte das sie das wieder zurückstellt und ich innerhalb von 48h eine sms bekomme.


    wie könnte ich das mit dem "neuen" vertrag was ich nicht wollte formulieren ?



    gruß

  • Oh man! Was hört man da auch immer für Sachen über Vodafone. Also wie mein Vorredner schon sagt: SCHRIFTLICH mit denen in Kontakt treten, bei der Hotline erreicht man zu 80% überhaupt null. Wenn die sich stur stellen würde ich denen auch strafrechtliche Schritte androhen und im aller schlimmsten Fall in Richtung gew. Betrug gehen. Also bei aller Geduld und Vernunft.... Warum hört man genau sowas in letzter Zeit fast ausschließlich von Vodafone? Zufall?....

  • Zitat

    Original geschrieben von HSDPA
    Oh man! Was hört man da auch immer für Sachen über Vodafone. Also wie mein Vorredner schon sagt: SCHRIFTLICH mit denen in Kontakt treten, bei der Hotline erreicht man zu 80% überhaupt null. Wenn die sich stur stellen würde ich denen auch strafrechtliche Schritte androhen und im aller schlimmsten Fall in Richtung gew. Betrug gehen. Also bei aller Geduld und Vernunft.... Warum hört man genau sowas in letzter Zeit fast ausschließlich von Vodafone? Zufall?....


    Wenn man das so seit einigen Jahren quer liest, dann kann das kein Zufall mehr sein.
    Freundlich ausgedrückt ist es einfallsreiches Marketing...

    Beste Grüße aus der Lausitz

  • wäre der wiederruf so in ordnung?


    "Sehr geehrte Damen und Herren,


    Vodafone adress handynummer


    hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und
    widerrufe meinen oben genannten Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist.


    Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung.



    Mit freundlichen Grüßen
    unterschrift"

  • Nein, auf keinen Fall!


    Mache es so, wie oben vorgeschlagen. Wenn du (ausschließlich) widerrufst, machst du damit ja klar, dass du selber die Vertragsverlängerung abgeschlossen hast.

  • richtig... ich meine auf teltarif gab es einen Tip genau zu dem Thema... Nicht widerrufen was du nicht abgeschlossen hast sondern ausdrücklich klarmachen das Du diesen vertrag nicht abgeschlossen hast. Und ich würde inzwischen bei allem was mit netzbetreibern zu tun hat zum verbraucherschutz gehen bzw eine höhere Instanz beauftragen. das wird einfach zuviel als das es ein versehen ist.... Wünsche dir viel erfolg

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw Alleinige Nichtannahme ist jedoch kein gültiger Widerruf, da du dich im "Annahmezwang" befindest, solltest du wirklich etwas bestellt haben und nicht schriftlich widerrufen.

    Wie bitte? Wenn ich etwas nicht bestellt habe wäre ich im "Annahmezwang"? Mit Sicherheit nicht.


    Paket zurückgehen lassen und parallel der Vertragsänderung widersprechen.


    Gruß Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von HSDPA
    Wenn die sich stur stellen würde ich denen auch strafrechtliche Schritte androhen


    Strafrecht? Irgendwie nen bissl zu viel madlock geschaut? Ich wüsste nicht, dass es hier um Leben, Sicherheit oder Integrität des Staates ginge.


    Wenn keine Ahnung: Klappe halten und Dummquatschen einstellen!!

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