Vertrag via Hotline abgeschlossen - laut Rechnung gravierend anders!

  • Hi,


    um meinen Fall zu schildern muss ich etwas weiter ausholen.
    Vor ca. 26 Monaten habe ich einen IP100+100 sowie einen Active Data L Vertrag bei o2 abgeschlossen.
    Beide habe ich fristgerecht zum Ende Juni gekündigt. Kurz vor Vertragsende rief mich die o2-Hotline an zwecks Rückgewinnung. Beim Active Data L lies ich die Kündigung bestehen.
    Bzgl. des IP100+100 wies den Mitarbeiter auf ein eteleon Angebot im o2-Netz über Mobilcom-Debitel vom o2-Blue S für 12,50€/Monat hin. Daraufhin machte der Mitarbeiter mir folgendes Angebot:



    Laut den o2-Mitarbeiter sollte ich mehrere Rabatte erhalten (Student etc.), sodass folgende Kosten entstehen:


    Zitat

    Monat 1-4: 12,50€
    Monat 5-16: 17,50€
    Monat 17-24: 20€


    Damit komme ich rechnerisch auf 17,50€/Monat. Durch die Mehrleistung gegenüber dem eteleon-Angebot entschied ich mich dem Angebot zuzustimmen. Mein IP100+100 wurde in obigen o2 Blue Select umgewandelt.


    Mein Fehler war nun, dass ich die erste Rechnung des neuen Vertrags nicht kontrolliert habe. Heute erhielt ich die zweite Rechnung. Sie weist wie die erste Rechnung einen Gesamtbetrag i. H. v. 24,99€ auf.



    Ich rief also heute die Service-Hotline an. Der Mitarbeiter konnte mir nicht weiterhelfen. Zusätzlich fällt nach dem Februar ein 5€-Rabatt weg, sodass ich anschließend 29,99€ zahlen soll.
    Auf meine Nachfrage, dass die Kundengespräche aufgezeichnet werden ("zu Trainingszwecken") teilte er mir mit, dass er keine Einsicht/Zugriff dazu habe.


    Ich habe obigen Konditionen nicht zugestimmt.
    Ganz im Gegenteil: Es wurden mir gravierend abweichende Konditionen versprochen.


    Kann mir jmd. weiterhelfen bzgl. meiner Rechte/Optionen, die mir noch zur Verfügung stehen (bspw. Vertrag auflösen o. ä.).
    Ich habe nur an der Hotline zu den anderen Konditionen zugesagt (welche offensichtlich gravierend falsch gebucht wurden). Eine andere Zustimmung meinerseits existiert nicht. Eine Kündigungsbestätigung des alten Vertrags habe ich selbstverständlich noch.

  • Rufe nochmal an und Beschwere dich.
    Verlange notfalls einen Vorgesetzten und lass dir nicht erzählen der sei gerade nicht da. In den Kundencentern ist immer ein Vorgesetzer anwesend (außer nachts).


    Verlange die Klärung durch die Qualitätssicherung, dort sind in der Regel die Gesprächsmitschnitte abgelegt.


    Das der Berater den Du dran hattest darauf keinen Zugriff hat kann sehr gut sein, da wollte er dir bestimmt nichts böses.
    Allerdings hätte er dein Anliegen an eine entsprechende Fachabteilung weiterleiten können oder sich zumindest erkundigen wie man da dran kommt.


    Zudem: eigentlich sollte es so sein das jedes Gespräch in den jeweiligen System bei o2 hinterlegt und dokumentiert ist.
    Selbst Jahre danach. Es sollte keine 2 Minuten dauern und für jeden Mitarbeiter an der Hotline machbar sein herauszufinden mit wem Du da gesprochen hast und was besprochen wurde. Vorausgesetzt der Berater damals hat sauber und korrekt dokumentiert.


    Bleibe hartnäckig und lass dich nicht abwimmeln, nur dann kommt man oftmals leider zum Ziel.
    Gerade bei telefonischen Abschlüssen sind die Provider oftmals kulant und kommen dem Kunden entgegen wenn der Fall nicht eindeutig lösbar ist.


    Viel Erfolg ;)

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  • Bei Anrufen zur Hotline hört man aber diese Ansage: das Gespräch KANN zu Schulungszwecken gespeichert werden. Also: KANN, und nicht WIRD. Daher kann sich o2 herausreden, die Aufzeichnung nicht zu finden. Du hättest dir die neuen Vertragsinhalte auch schriftlich zusenden lassen müssen - man kennt ja die Qualität der Aussagen von Mitarbeitern "anonymer" Callcenter. Leider hast du auch nicht der ersten (falschen) Rechnung widersprochen. Dennoch, viel Erfolg...

    Wir brauchen alle Wachstum, sagte der Luftballon - und platzte.

  • Zitat

    Original geschrieben von morsum
    Du hättest dir die neuen Vertragsinhalte auch schriftlich zusenden lassen müssen


    Wenn ich sowas wie das Eröffnungsposting lese, frage ich mich mal wieder, warum einem am Telefon überhaupt immer noch auf diese Weise Telekommunikationsverträge, die von unzähligen Parametern abhängen und deren Fußnoten schier überbordend sind, aufgeschwatzt werden dürfen und warum eine schriftliche Zusendung der telefonisch besprochenen Angebotsinhalte vor Vertragsabschluss nicht längst zwingend ist. Im Moment des Telefonates sind all die Einzelheiten, die einem um die Ohren gepfeffert werden, für den Kunden meist überhaupt nicht zu überblicken, und im Nachhinein zu belegen, dass dieses und jenes vereinbart wurde, dürfte sich doch als nahezu unmöglich erweisen.


    Dass einem die Abweichungen erst anhand der zweiten Rechnung auffallen, ist natürlich auch nicht optimal ...

  • Folgender Gesetzesentwurf liegt gerade beim Bundestag:


    Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung
    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/064/1706482.pdf


    Dort heißt es u.a.:


    Zitat

    § 312b(1) Vertragsschluss bei Telefonwerbung
    (1) Die auf einen Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung, die ein Verbraucher fernmündlich gegenüber einem Unternehmer abgibt, wird nur wirksam, wenn der Verbraucher sie binnen zwei Wochen nach dem Telefongespräch gegenüber dem Unternehmer in Textform bestätigt. Das gilt nicht, wenn das Telefongespräch nicht von dem Unternehmer zu Werbezwecken veranlasst worden ist oder der Verbraucher in einen Telefonanruf des Unternehmers in Textform eingewilligt hat.

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