ZitatOriginal geschrieben von arne
Du meinst wohl eher § 45k TKG und da wurde die Beschränkung in Abs.1 gestrichen.
Ja, das es der § 45k TKG war ging ja dann aus dem Sinn hervor, aber ja, dass k hatte ich vergessen.
Sorry aber, für die falsche Information über die direkte Anwendung des § 45k TKG. Die Änderung im Mai 2012 kannte ich noch nicht. Es kommt aber letztendlich das selbe bei raus. Nun ist der § 45k TKG direkt anwendbar, also gilt ja jetzt sogar die 75-Euro-Regelung. Super wusste ich nicht, früher galt das aber ebenfalls aufgrund der Rechtsprechung bezüglich Regelungen in den AGB's. Nur war da dann nicht eindeutig klar, bis zu welchem Betrag.
Danke Arne, wieder was gelernt hier im Forum! :top: