ZitatOriginal geschrieben von uwm
Ja, und die Nachbesserung darf sich der Händler auch vorbehalten. Erst wenn diese wiederholt fehlschlägt, kann ich auf einem Tausch bestehen.
Nö. Du hast als Kunde von Anfang an das Recht auf Tausch gegen Neuware oder Reparatur.
Dieses Wahlrecht kann der Händler nur dann verweigern, wenn dies für ihn mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sei.
ZitatSorry, das ich hier reingeposted habe, ich wollte nur loswerden, das bei mir gerade Nokia ihren Kredit verspielt hat.
Hättest du dir schenken können. Von einem Einzelfall auf eine Regelmäßigkeit zu schließen, ist lächerlich.
Übrigens: Ich weiß ja nicht, wie das momentan bei dem großen Obsthändler aus Cupertino so ist. Aber in der Vergangenheit war das doch so, dass du entweder dein Ei repariert oder es gegen ein refurbished (nicht neu!) getauscht bekommen hast.
ZitatEs gibt einen Hersteller, der tauscht innerhalb 24-48 h zu Hause oder sofort vor Ort im Store.
Es gibt Händler, die das auch tun. Für Geld bekommt man hierzulande fast alles.