§ 46 I TKG - keinen interessierts (Nahtloser Wechsel)

  • Hallo,
    ein Bekannter (Büro im Vertrieb, alle Telefonie per VoIP) wechselt derzeit von Alice DSL zu Vodafone DSL. Vodafone nahm die Kündigung bei Alice vor, Alice bestätigte vor 3 Wochen zu heute die Kündigung. Am Mittwoch kommt dann von Seiten VF (auf Nachfrage...) raus, dass die es noch nicht geschafft haben, eine Leitung zu bestellen. Alice kontaktiert und mit Hinweis auf § 46 I (sie dürfen noch nicht abschalten) gebeten, die Leitung nicht abzuklemmen, natürlich OHNE Ergebnis.


    Heute ist dann ein Mitarbeiter in ein entferntes Büro gefahren, um dort die Telefonie und Mails per VoIP abzuwickeln, der Rest erfolgt per Rufumleitung.


    Ich werde laufend über den Fortschritt berichten, besonders spannend wird es wohl, wenn Alice dann die Kosten mit Verweis auf die Pflichtverletzung (§ 46 I TKG) in Rechnung gestellt bekommt. Hier gilt es wohl mal, ein Exempel zu statuieren, um das noch taufrische Gesetz mal auf Praxistauglichkeit zu prüfen!

  • hmm, Alice DSL, Vodafone DSL, irgendwie klingt das ganze nicht wie eine Business-Lösung die man nutzen würde wenn einem das ganze wichtig ist.


    Wenn man eh VoIP wohl unabhängig vom Anbieter nutzt dann hätte man auch den 2. Anschluß bestellen können, beide parallel nutzen und erst nach der Schaltung ein paar Wochen später den 1. kündigen...

  • Zitat

    Original geschrieben von hottek
    hmm, Alice DSL, Vodafone DSL, irgendwie klingt das ganze nicht wie eine Business-Lösung die man nutzen würde wenn einem das ganze wichtig ist.


    Das dachte ich auch direkt. Ich glaube auch nicht, dass man da groß was ersetzt bekommt in der Praxis.

  • Es sind doch für viele Verpflichtungen der TK-Anbieter großzügige Übergangsregelungen eingeräumt.


    Hast Du das für den nahtlosen Wechsel mal geprüft? Ich werde nächstes Jahr zur selben Zeit für mich annehmen, dass die neuen Regeln gelten, weil ich wenig Lust habe, mich mit - mehfach geänderten - Übergangsregelungen im Einzelnen zu befassen.


    Frankie

  • Für den "nahtlosen Wechsel", also die Vorschrift dass


    1. der abgebende Anbieter den Dienst trotz Kündigung so lange erbringen muss, bis der Übergang auf den neuen Anbieter gewährleistet ist (§ 46 Abs. 1 S. 1 TKG) und
    2. der Anschluss nicht länger als einen Tag nicht erreichbar sein darf (§ 46 Abs. 1 S. 2 TKG),


    gibt es keine Übergangsvorschrift. Dies ist im Mai so in Kraft getreten. Bloß: Es fehlt an der Sanktion. Geht es dennoch schief, kann sich der Kunde davon nichts kaufen, außer vielleicht, dass er einen Schadensersatzanspruch leichter durchsetzen kann, was flatty ja auch vorhat.


    Eine Übergangsvorschrift bis 1. Dezember gibt es lediglich für § 46 Abs. 1 S. 3 TKG, der vorsieht, dass der Dienst nach Abschaltung beim abgebenden Anbieter bei diesem wieder reaktiviert werden muss, wenn die Abgabe zum neuen Anbieter innerhalb der Tagesfrist scheitert.

  • Gerade der von Dir genannte §46 I 3 tKG dürfte oft die (technische) Voraussetzung für die Realisierung eines nahtlosen Übergangs sein. Bei mir war der Zugang des Altanbieters noch am Tage des Fristablaufs weg, ohne dass es ihn in irgendeiner Weise interessiert hatte, wann die Neuaufschaltung folgt.


    Problem: GMX hatte die Leistungen taggenau eingestellt, die Telekom (als Dritter) die Abschaltung des Carriers aber erst verzögert durchgeführt (obwohl ggü. GMX termingerecht zugesagt, so dass GMX in meinen Augen kein Verschulden trifft). Nach Abschaltung des Telekom-Carriers wurde DSL durch die Telefonica (neu) aufgeschaltet, so dass Easybell den Internetzugang erst danach freischalten konnte (als letztes Glied einer Kette). Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, betrug die Ausfallzeit etwa zwei Wochen.


    Einen Übergang genau am Tag der Beendigung eines Laufzeitvertrags dürfte bei Inanspruchnahme der Dienstleistungen Dritter (insbes. Telekom) kaum umzusetzen sein. Oder traue ich den TK-Anbietern insoweit zu wenig zu.


    Frankie



    Edit:
    Ich habe den Beitrag um mein konkretes Beispiel vom letzten oder vorletzten Monat (also nach Inkrafttreten der neuen Regeln) ergänzt. Nichts anderes hatte ich aber erwartet, so dass ich mich persönlich um eine "Bastellösung" bemüht hatte - wohl dem, der vorbereitet ist. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Gerade der von Dir genannte §46 I 3 tKG dürfte oft die (technische) Voraussetzung für die Realisierung eines nahtlosen Übergangs sein. Bei mir war der Zugang des Altanbieters noch am Tage des Fristablaufs weg, ohne dass es ihn in irgendeiner Weise interessiert hatte, wann die Neuaufschaltung folgt.

    Voraussetzung an sich nicht, weder rechtlich noch technisch, denn der Altanbieter darf ja auch jetzt erst abschalten, wenn der neue zumindest bestätigt hat, dass er den Kunden innerhalb des entsprechenden Tages übernehmen wird. Praktisch hast du wahrscheinlich Recht, denn aktuell kann der Altanbieter zum Kündigungstermin abknipsen, ohne dass es für ihn Folgen hätte. Wenn er allerdings mit einer Wiederaufschaltung rechnen muss, wäre er vermutlich sorgfältiger.

    Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Phonefux, magst du das mal verlinken?

    Aber sicher. Link zum Pdf aus dem Bundesgesetzblatt siehe unten. Auf S. 17 des Pdf steht der § 46 in der neuen Fassung, inkl. dem ab Dezember geltenden Satz 3, und auf der letzten Seite findest du den Art. 5 zum Inkrafttreten.


    http://tinyurl.com/clpoqmk


    Oder hier § 46 TKG in der aktuell geltenden Fassung: http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html


    Für deinen Schadensersatzanspruch ist also zu berücksichtigen, dass Alice ersatzpflichtig wäre, wenn sie den Anschluss abgeschaltet hätten, obwohl Vodafone nicht die Übernahme zum entsprechenden Termin binnen Tagesfrist bestätigt hat. Vodafone wäre ersatzpflichtig, wenn sie trotz bestätigter Übernahme den Anschluss nicht rechtzeitig geschaltet haben.

  • Na ja ... letztlich werde ich persönlich bei meiner Entscheidung bleiben, erst noch ein Jahr abzuwarten, ehe ich von einer tatsächlichen Umsetzung der Änderungen durch die TK-Anbieter ausgehe.


    Sicher ist eben sicher. Verlässt man sich zu früh auf die Einhaltung der neuen Vorschriften, ist man nämlich selbst der Gelackmeierte.


    Das war schon immer so, das ist gegenwärtig so und das wird auch in Zukunft ... ;)


    Gut's Nächtle


    Frankie



    Edit:
    Ich habe die Feststellung gemacht, dass ich mit zunehmendem Lebensalter eine Wandlung vom Dogmatiker zum Pragmatiker durchlebe. Ob das "besser" oder gar "richtiger" ist, mag ich gar nicht reflektieren ... angenehmer ist es aber allemal. ;)

  • Hattest du nicht mal erwähnt, dass du zumindest bei der Frage "klassischer Analog-/ISDN-Anschluss" doch eher Dogmatiker bist? Insofern frage ich mich, wohin du wohl nächstes Jahr wechseln willst? ;)

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