So, jetzt habe ich gerade mal den Artikel durchgelesen, den Du verlinkst:
http://www.datenschutzbeauftra…usweis-kopieren-verboten/
In dem steht:
ZitatEin paar Ausnahmen gibt es dann doch
Einige Gesetze und Verordnungen sehen eine ausdrückliche Ermächtigung zum Kopieren des Ausweises vor. Für Banken gilt beispielsweise § 8 Abs. 1 S. 3 Geldwäschegesetz und für Telekommunikationsanbieter (z.B. beim Handyvertrag) § 95 Abs. 4 S. 2 TKG
In § 95 Abs. 4 S. 2 TKG steht wiederum:
ZitatDer Diensteanbieter kann im Zusammenhang mit dem Begründen und dem Ändern des Vertragsverhältnisses sowie dem Erbringen von Telekommunikationsdiensten die Vorlage eines amtlichen Ausweises verlangen, wenn dies zur Überprüfung der Angaben des Teilnehmers erforderlich ist. Er kann von dem Ausweis eine Kopie erstellen.
Wenn ich das alles richtig verstanden habe, ist die Kopie in unserem Fall also erlaubt, ich mache mich also nicht strafbar.
Oder habe ich etwas falsch verstanden?