Und genau das ist das Stichwort. In dem Fall um die Tablets, waren die betroffenden Geräte nicht nur bildlich dargestellt, sondern auch im "Original" verfügbar.
Das Urteil: Samsung kopiert Apple, Punkt ;)
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Zitat
Original geschrieben von diger Vor allem bin ich mal gespannt, wieviele Ideen von Android geklaut wurden. In iOS 5 hatte Apple ja schon angefangen, kräftig bei Android zu klauen.
Sorry, da muss ich wiedersprechen. "Geklaut" ist der Begriff für das widerrechtliche Aneignen des Eigentums eines Anderen. Das hat Apple nicht gemacht.
ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker Ich kann mir nicht vorstellen, daß alle Mitglieder der Jury innerhalb von den drei Tagen die betreffenden Patente in ihrer Vielzahl, ihrem Umfang und ihrer technischen und prozessualen Tiefe auch nur intensiv gelesen und bearbeitet, geschweige denn auch tatsächlich verstanden haben. Das sind doch Laien. Die werden sich doch größtenteils auf die ihnen präsentieren Abbildungen verlassen haben, die ja vermeintlich ausreichend die Klagepunkte sowohl visualisieren, als auch im gleichen Moment beweisen.
Und genau das ist das Geile am amerikanischen System. Du kannst Dir jede juristische Spitzfindigkeit sparen, wenn Du sie nicht dem Otto-Normal-Verbraucher in der Jury erklären kannst. Die Patente selbst waren ja, laut Richterin, nicht in Frage zu stellen. Apple konnte seinen Standpunkt klar machen und überzeugen, Samsung nicht.Wesentlich besser als bei uns, jeder Richter darf hier ja, in einem gewissen Rahmen, Gott spielen.
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Zitat
Original geschrieben von AGebauer
Sorry, da muss ich wiedersprechen. "Geklaut" ist der Begriff für das widerrechtliche Aneignen des Eigentums eines Anderen. Das hat Apple nicht gemacht.
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Sorry, da muss ich damm aber widersprechen: Apple hat in der NYT als Statement zum Urteil gesagt: "stealing isn't right.", also muss man im Gegenzug auf von stealing/klauen sprechen. Sofern denn etwas geklaut wird, natürlich...ZitatOriginal geschrieben von AGebauer
...Die Patente selbst waren ja, laut Richterin, nicht in Frage zu stellen...
Auch hier ist mein Wissensstand anders. Laut Heise Artikel (siehe meinen vorigen Beitrag), sollte genau dies gemacht werden.Und eine Diskussion über das "geile" amerikanische Rechtssystem erspare ich mir lieber...
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Zitat
Original geschrieben von Hamburger Jung
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Gericht sich nur auf Fotos verlässt und nicht die entsprechenden Geräte im Original vorliegen hat um diese dann abschließend zu beurteilen.ZitatOriginal geschrieben von PRIZMA
Und genau das ist das Stichwort. In dem Fall um die Tablets, waren die betroffenden Geräte nicht nur bildlich dargestellt, sondern auch im "Original" verfügbar.Was aber für die Beurteilung, ob es ein Täuschungsversuch ist, irrelevant ist. Wenn im Schriftsatz eine verzerrte Abbildung verwendet wird, um die Ähnlichkeit der Geräte zu belegen, ist die Täuschungshandlung in diesem Moment begangen, selbst wenn die Partei plante, in einer mündlichen Verhandlung später die Geräte gegebenenfalls auch im Original vorzulegen. Für einen versuchten Prozessbetrug ist gerade nicht erforderlich, dass das Urteil des Gerichts auch auf dieser Täuschung beruht.
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Zitat
Original geschrieben von f.bat
Sorry, da muss ich damm aber widersprechen: Apple hat in der NYT als Statement zum Urteil gesagt: "stealing isn't right.", also muss man im Gegenzug auf von stealing/klauen sprechen. Sofern denn etwas geklaut wird, natürlich...Welche Ideen wurden denn geklaut, die Eigentum von Google waren?
ZitatOriginal geschrieben von f.bat Auch hier ist mein Wissensstand anders. Laut Heise Artikel (siehe meinen vorigen Beitrag), sollte genau dies gemacht werden.
Laut Richterin sollten sie nicht prüfen
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Zitat
Original geschrieben von AGebauer
Welche Ideen wurden denn geklaut, die Eigentum von Google waren?
Noch nichts, habe ich doch geschrieben.ZitatOriginal geschrieben von AGebauer
Link
Laut Richterin sollten sie nicht prüfen
Lese ich so nicht aus dem Bericht heraus! Der Obmann sagt sie hätten nicht prüfen müssen, aber die schriftliche Anordnung dazu bestand. Und was der Obmann sagt und die Richterin wollte, das sind ggf. zwei verschiedene Sachen... -
Trotzdem steht im Artikel:
ZitatDer Obmann der Geschworenen im Prozess zwischen Apple und Samsung behauptet in einem Chat mit Gizmodo-Lesern, dass die Geschworenen die Gültigkeit der Patente in ihrem Urteil nicht berücksichtigt hätten. Dazu seien sie von Richterin Lucy Koh mündlich angewiesen worden, sagte Velvin Hogan.
Mehr hab ich nicht behauptet -
Zitat
Original geschrieben von AGebauer
Trotzdem steht im Artikel:
Mehr hab ich nicht behauptet
Ja, scheinbar weiß die Richterin auch nicht so richtig was Sache ist, schreibt A, sagt B... Auch gut, wird dann ja in der Revision geklärt. -
Zitat
Original geschrieben von phonefux
Was aber für die Beurteilung, ob es ein Täuschungsversuch ist, irrelevant ist. Wenn im Schriftsatz eine verzerrte Abbildung verwendet wird, um die Ähnlichkeit der Geräte zu belegen, ist die Täuschungshandlung in diesem Moment begangen, selbst wenn die Partei plante, in einer mündlichen Verhandlung später die Geräte gegebenenfalls auch im Original vorzulegen. Für einen versuchten Prozessbetrug ist gerade nicht erforderlich, dass das Urteil des Gerichts auch auf dieser Täuschung beruht.Hier von einem Täuschungsversuch zu sprechen ist absolut lachhaft. Es geht hier um einen Formvergleich und nicht um einen Größenvergleich. Ich denke dass auch Mitglieder einer Gerichts soweit im täglichen Leben stehen, dass ihnen genug Verstand gegeben ist sich von sowas nicht irritieren zu lassen. Wiederum spiegeln die Bilder nicht die Ähnlichkeit des OS wider, welches ja auch an das iOS angepasst wurde.
Man kann im übrigen argumentieren wie man will, dass Samsung hier ganz bewusst abgeguckt hat, sowohl bei Hardware wie auch Softwareanpassung ist doch glaube ich unstrittig. Jetzt hier auf Krampf dem Gericht oder Apple irgendwas vorzuwerfen ist nicht gerechtfertigt, nur weil der eine Recht spricht und der andere sein Recht haben will...
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Zitat
Original geschrieben von Hamburger Jung
Hier von einem Täuschungsversuch zu sprechen ist absolut lachhaft. Es geht hier um einen Formvergleich und nicht um einen Größenvergleich. Ich denke dass auch Mitglieder einer Gerichts soweit im täglichen Leben stehen, dass ihnen genug Verstand gegeben ist sich von sowas nicht irritieren zu lassen.Wenn ich ein 16:9 Tablet zu einem 4:3 Tablet mache, um die Ähnlichkeit zu einem anderen 4:3 Tablet zu belegen, dann geht es eben nicht um die Größe, sondern um die Größenverhältnisse, die die Form maßgeglich prägen. Wenn man die Größenverhältnisse (im Sinne von Seitenverhältnisse) in einer Abbildung manipuliert, ohne dies kenntlich zu machen, liegt für mich der Täuschungsversuch auf der Hand.
ZitatOriginal geschrieben von Hamburger Jung
Ich denke dass auch Mitglieder einer Gerichts soweit im täglichen Leben stehen, dass ihnen genug Verstand gegeben ist sich von sowas nicht irritieren zu lassen.Für die Beurteilung eines Betrugsversuchs ist nicht maßgeblich, ob der Getäuschte so schlau ist und die Manipulation so offensichtlich, dass er es schon bemerken wird.
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