Nachbar kippt absichtlich eimerweise Wasser auf meinen Balkon- was tun ?

  • @ uwm


    alle betroffenen mieter sollten ein gemeinsames schreiben an den vermieter verfassen.
    das wird am meisten bringen, wenn der mal sagt, dass es so nicht geht.

  • nach den vom TE geschilderten vorgeschichten frage (vermutlich nicht nur) ich mich, wie es überhaupt so weit kommen konnte, ohne daß der ober-nachbar nicht schon längst gewaltig in die schranken gewiesen wurde ...

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • HHFD: Sorry, aber imho ist dein Beitrag der unsinnigste im ganzen fred.
    Kleiner Denkanstoß: für den (durchaus vorkommenden) fall, dass bei dem Nachbarn nix zu holen ist (nackter Mann und Tasche greifen und so), schießt der te sich mit einer solchen Aktion mal schön selbst gleich in beide Knie.

  • Zitat

    Original geschrieben von HHFD

    Die Methoden sind zwar teilweise nicht ganz legal,


    Sie sind vor allem eines: Schwachsinnig.


    Wer auch nur einen Hauch Ahnung von der Materie hat, sei es als Betroffener mit persönlicher Erfahrung, sei es als Vermieter oder sei es als damit befasster Jurist, der kann über so etwas nur den Kopf schütteln.
    Mal ganz davon abgesehen dass man sich niemals auf das Niveau des Gegenüber hinablassen sollte - denn bekanntermassen wird man da von seiner Erfahrung geschlagen.
    Die seitenlange akademische Diskussion darüber, ob Wasser nun sachbeschädigend auf den menschlichen Körper wirkt oder nicht, ist auch nicht wirklich zielführend, denn im Ergebnis soll ja nur die eigene Ruhe und Ungestörtheit stehen.
    Dazu muss man als erstes mal Protokoll führen - und zwar pingelig genau auch jede Kleinigkeit erfassen und ggfs. mit Fotos belegen.
    Bei so 3 - 5 Vorfällen dann den Vermieter (wenn es denn ein gemeinsamer Vermieter ist) informieren. Evtl. kann man sich auch mal vorab schlau machen ob es so etwas wie eine dafür vorgesehene Instanz beim Vermieter gibt - wir haben in unserer Genossenschaft für so etwas Sozialarbeiter.
    Den Vermieter dann auffordern die Benutzbarkeit des eigenen Balkons sicherzustellen, ggfs. durch entsprechendes Vorgehen gegen den Obermieter.
    Wenn es wirklich zur Unerträglichkeit eskaliert, Anwalt einschalten - der wird schon wissen ob es z.B. für Anzeige oder Unterlassungsaufforderung etc. reicht.
    Bei der geschilderten Situation inkl. weiterer Vorgeschichte hätte ich schon mal die Polizei gerufen. Selbst wenn die dann letztlich feststellt, dass in diesem Moment nichts wirklich handfest strafbares vorgelegen haben mag - ein Protokoll wird auch über diese Art Einsatz angefertigt.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Hi


    OK, ich habe das natürlich etwas ausgeschmückt. Also bitte meinen Beitrag mit einem Augenzwinkern lesen.



    Aber nun mal ganz im Ernst:


    Ich an TEs Stelle würde mich tatsächlich mit meinem Zweitnotebook und einer Schachtel Zigaretten hinsetzen und mal schauen, was passiert. Das ist kein Scherz.


    Ich wüßte nicht, wie er sich der resultierenden Schadenersatzforderung entziehen könnte.


    Allein um zu erfahren, wie das Ganze ausgeht, würde ich ein Gerät opfern.


    Denn das zahnlose Strafrecht hilft hier leider nicht weiter! Ein eingestelltes Verfahren (und dazu wird es wohl kommen) gibt dem Täter doch nur noch mehr Oberwasser.



    Und: hat jemand ein Patentrezept, um den Herrn anders in die Schranken zu weisen? Man muß die Leute da treffen, wo es weh tut, und das ist nunmal der Geldbeutel. Da Vorsatz vorliegt, wird da wohl auch seine Haftpflicht nicht zahlen.



    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Zitat

    Original geschrieben von HHFD


    Und: hat jemand ein Patentrezept


    Klar: Jeden Gedanken an "Rache" o.ä. aussen vor lassen und vergessen - auch wenn es schwer fällt und nur allzu menschlich ist. Darunter fällt natürlich auch der Versuch einen Schaden zu provozieren um sich dann darüber zu streiten.
    Wenn das Ziel ist, seine Ruhe auf dem Balkon zu geniessen, dann sollte man selbst das jedenfalls sachlich angehen und nicht eskalierend.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • (Doppelpost)

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von uwm
    ..., ab und an den Elektrogrill anwerfen, ...


    Nichts für ungut:


    Aber meinst Du damit die nahezu emissionslose Kerze, von der Du geschrieben hattest?


    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war anfangs vom Grillen keine Rede. ;)


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    In meinen Augen ist ein "damit rechnen müssen" (aber nicht damit gerechnet haben)eben kein Fall von Eventualvorsatz. Der setzt vielmehr voraus, dass der Täter damit gerechnet hat, dass dort ein Notebook hätte stehen können.

    Völlig richtig. Das kommt davon, wenn man einen der Hauptstreitfälle der Strafrechtstheorie in einen Halbsatz packt. Das kann nur falsch werden. Allerdings ist das "damit gerechnet haben" auch nicht ausreichend (wenn der Täter nämlich gleichwohl auf das Ausbleiben des tatbestandlichen Erfolges vertraut hat, siehe unten).

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Und wie der Eventualvorsatz ausgelegt wird hängt nicht an persönlichen Meinungen aus Wedau sondern orientiert sich an der ständigen BGH Rechtsprechung welche hier auf die "Billigungstheorie" abstellt - vereinfacht gesagt wer durch sein Handeln billigend in Kauf nimmt eine Sache zu beschädigen, bei dem ist zunächst immer der Eventualvorsatz zu bejahen.

    Etwas genauer gesagt ist es die Kombination aus den beiden Anforderungen, die ihr genannt habt. Der Täter muss (a) den Erfolg als möglich und nicht ganz fern liegend erkennen (kognitives Element) und (b) dabei billigend in Kauf nehmen (voluntatives Element). Zu den Beweis- und Abgrenzungsschwierigkeiten ist ja hier schon genug gesagt worden.


    Da da wir uns ja offenbar darin einig sind, dass es hier - gerade weil der tatbestandliche Erfolg bislang ausgeblieben ist - zu nichts anderem führen würde als zur Einstellung durch die Staatsanwaltschaft, dreht es sich nur noch um die strategische Frage, ob man meint, allein durch die Anzeige und die Ermittlungen hier etwas bewirken zu können ("Schuss vor den Bug") oder eben gerade nicht, weil sich der Nachbar bestärkt fühlen könnte, weil die Anzeige schlussendlich im Sande verläuft.


    uwm: Halt uns auf dem Laufenden, was sich über die Vermieter-Schiene tut.

  • Hi


    sag' ich doch.


    Den Sportsfreund muß man zivilrechtlich zur Räson bringen.


    Strafrechtlich ist da nichts zu holen.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

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