Was ist das denn für eine Kerze? Irgendwie ´ne "Duft-"Kerze?
Nachbar kippt absichtlich eimerweise Wasser auf meinen Balkon- was tun ?
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Zitat
Original geschrieben von uwm
Abgesehen davon, das der Nachbar gerade geklingelt und mit Wiederholung gedroht hat ... Der hat doch nicht mehr alle Latten am Zaun !!! :mad:
Er klingelt grundlos (Ohne weitere Streitpunkte) und weist dich auf eine Widerholung hin?
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Vermieter anschreiben....
und wenn dan nix bringt....
Darfst Du Grillen ?
dann mach das mal.....
Und ja, wenn dann zufällig ein Notebook auf dem Tisch steht....... anzeigen wegen Sachbeschädigung.....
ansonsten..... wie verstehst Du Dich mit den Nachbarn über dem Deppem ?
so als Antwort auch für den Dreck wäre fieses Brackwasser angemessen...........
dann klopfst Du auch mal (mit Zeugen) bei dem......
vielleicht hast Du Glück und der versucht Dir aufs M** zu hauen, dann nicht nach dem Bibel gehen......
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Zitat
Original geschrieben von toyboy
ansonsten..... wie verstehst Du Dich mit den Nachbarn über dem Deppem ?
so als Antwort auch für den Dreck wäre fieses Brackwasser angemessen...........
Sollte man wirklich soweit sinken ?
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Zitat
Original geschrieben von uwm
Worauf ich gerade noch gestoßen bin : Eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung, wäre das eine Idee ?Wie gesagt ist in vielen Bundesländern ein (unterschiedlich ausgestaltetes) Schlichtungsverfahren Pflicht, bevor du bei Gericht eine Unterlassungsklage wegen Besitzstörung nach § 862 Abs. 1 BGB einreichen kannst. Du kannst natürlich zunächst außergerichtlich eine "Abmahnung" dergestalt schicken, dass der Nachbar aufgefordert wird, entsprechendes Verhalten zukünftig zu unterlassen. Aber das sollte vermutlich vom Anwalt kommen, um (vielleicht) eine Wirkung zu erzielen. Kaufen kannst du dir davon nichts, wenn sich der Nachbar nicht daran hält. Da bleibt dann nur der Gang zum Gericht.
ZitatOriginal geschrieben von Mozart40
Je nach Richter wird das wohl unterschiedlich gehandhabt. Im verlinkten Fall ist immerhin auf eine Person direkt "gezielt" worden, während der Obermieter eher die Kerze im Auge hatte und der Rest Kollateralschaden ist. Hier gibts einen ähnlichen Fall (da gehts um Zigarettenrauch), wobei die erste Einschätung eine RA eher ernüchternd ist.Nein, in dem Fall ist nicht mit dem Wasser auf eine Person gezielt worden, sondern jemand wurde von dem Eimer selbst getroffen. Daher der Strafbefehl wegen Körperverletzung.
Im übrigen sind viele der sonstigen Tipps hier ja ein hübsches Beispiel dafür, warum Nachbarschaftsstreitigkeiten regelmäßig eskalieren.
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Zitat
Im übrigen sind viele der sonstigen Tipps hier ja ein hübsches Beispiel dafür, warum Nachbarschaftsstreitigkeiten regelmäßig eskalieren.
Das ist ja wohl nicht dein Ernst?! Das ein Eimer Wasser zum deeskalieren beiträgt, wäre mir Neu.
Wenn mein Nachbar das mit mir machen würde, wäre die Anzeige wegen Körperverletzung noch das Mindeste. Da würden mir noch andere Sachen einfallen, wie Schadensersatz und Co. Schließlich kostet Trocknerstrom auch Geld.
Das würde ich schon durchsetzen, keine Sorge.
uwm:
ZitatDas es strafrechtlich keine Handhabe gibt, ist mir klar
Meine Ausführungen hast du aber schon gelesen? Was anderes hilft da nicht. Letztendlich wird auch die Hausverwaltung und das Amtsgericht nach polizeilichen Maßnahmen und Zeugnissen fragen....
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Zitat
Original geschrieben von Jimmythebob
... Ich sehe hier auf den ersten Blick kein strafrechtliches Verhalten. Selbst wenn, würde das Verfahren wohl sofort eingestellt werden und es wäre nichts gewonnen.
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Selbst eine solche Einstellung sähe ich schon als Gewinn, wird dadurch doch die Wiederholungsgefahr deutlich reduziert.Beliebig oft werden die Nachbarn jedenfalls nicht mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen dürfen.
Das mit dem Notebook auf dem Tisch würde ich mir überlegen. Löscht der Nachbar eine Kerze mit Wasser und zerstört dabei versehentlich ein Notebook, sehe ich keine Sachbeschädigung, die vorsätzliches Handeln voraussetzen dürfte.
Frankie
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Selbst eine solche Einstellung sähe ich schon als Gewinn, wird dadurch doch die Wiederholungsgefahr deutlich reduziert.Beliebig oft werden die Nachbarn jedenfalls nicht mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen dürfen.
Das mit dem Notebook auf dem Tisch würde ich mir überlegen. Löscht der Nachbar eine Kerze mit Wasser und zerstört dabei versehentlich ein Notebook, sehe ich keine Sachbeschädigung, die vorsätzliches Handeln voraussetzen dürfte.
Frankie
Wenn jemand aus dem Stockwerk oben drüber mit einem Wassereimer auf den Tisch unten drunter zielt, dürfte doch wohl unstrittig sein, dass er damit billigend in Kauf nimmt, dass er alles auf dem Tisch trifft. Sagen wir mal im Umkreis von einem Meter ist dann alles getroffen. Das sagt mir der normale Menschenverstand. Das ist gar keine Präzision machbar. Da muss ja alles auf dem Tisch nass werden.
Ciao
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
sehe ich keine Sachbeschädigung, die vorsätzliches Handeln voraussetzen dürfte.Frankie
Der Eventualvorsatz sollte hier durchaus gegeben sein, also so einfach lässt sich das nicht von Tisch wischen...
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Irgendwie fehlt bei der Geschichte etwas, kommt mir vor.
Hand auf's Herz, uwm, was hast Du ihm getan, warum kann er Dich nicht leiden?
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