Nachbar kippt absichtlich eimerweise Wasser auf meinen Balkon- was tun ?

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    In meinen Augen ist ein "damit rechnen müssen" (aber nicht damit gerechnet haben)eben kein Fall von Eventualvorsatz. Der setzt vielmehr voraus, dass der Täter damit gerechnet hat, dass dort ein Notebook hätte stehen können.
    ..


    Eine Seite vorher schreibst Du eine Sachbeschädigung kann nur vorsätzlich begangen werden, dass ist juristisch schlicht falsch. Und wie der Eventualvorsatz ausgelegt wird hängt nicht an persönlichen Meinungen aus Wedau sondern orientiert sich an der ständigen BGH Rechtsprechung welche hier auf die "Billigungstheorie" abstellt - vereinfacht gesagt wer durch sein Handeln billigend in Kauf nimmt eine Sache zu beschädigen, bei dem ist zunächst immer der Eventualvorsatz zu bejahen.


    Und wenn tatsächlich etwas zu Bruch gehen sollte, sollte es für eine Anzeige wg. Sachbeschädigung (unabhängig davon ob das Verfahren dann eingestellt wird oder nicht) als Schuss vor den Bug auf jeden Fall reichen.

  • Frankie und TM1:


    Zitat

    Ob darin vielleicht der Grund zu suchen ist, dass Du 343545 (-1) Male Opfer warst?


    Ne, eher beruflich. Aber das gehört hier nicht hin. Könntest Booner fragen, aber der will ja aktuell nicht mit dem Forum kommunizieren..:-)


    booner:


    Gib dir nen Ruck.


    ChickenHawk:


    eben, aber: Vorsatz, auch im Rahmen des Eventualvorsatz, ist nunmal tatbestandliche Vorrausetzung in der subjekten Teilprüfung für die Strafbarkeit der SB...:-)


    Zum gut formulierten Schuß vor den Bug reicht das auf alle Fälle.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Eine Seite vorher schreibst Du eine Sachbeschädigung kann nur vorsätzlich begangen werden, dass ist juristisch schlicht falsch.


    Warum soll das falsch sein? Fahrlässige Sachbeschädigung ist straflos.

  • @chickenhaw:


    Ich bezog mich auch direkt auf dich.:-)


    jimmy:


    Klar, aber die Fahrlässigkeit nachzuweisen bzw. zu beweisen, ist schwierig.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    ...
    Klar, aber die Fahrlässigkeit nachzuweisen bzw. zu beweisen, ist schwierig.


    Streng genommen ist ja nicht die Fahrlässigkeit zu beweisen, sondern der Umstand, dass es eben keine war.


    Die Anklage muss den (bedingten) Vorsatz des Täters beweisen - zumindest soweit, dass der Richter keine Zweifel mehr hat, es könne vielleicht doch nur eine fahrlässige Begehungsform in Frage kommen.


    Die Beweisführung kann sich recht aufwändig gestalten. Der Beweis könnte etwa erbracht werden, wenn es Zeugen dafür gibt, dass das Opfer regelmäßig mitsamt Notebook auf dem Balkon weilte und dem Täter das auch bekannt war.


    Der hier diekutierte Fall, dass der TE erst jetzt (in Erwartung einer erneuten Attacke) ein Notebook mit sich führt, beweist eher das (genaue) Gegenteil. ;)


    Frankie



    Edit:
    Ups, da haben sich unsere Beiträge wohl überschnitten.




    Nur so am Rande:

    Zitat

    Original geschrieben von MiaForster
    ...
    Schade, dass man das Geld dass hier jeden Tag verbrannt wird nicht sinnvoller nutzt. Man könnte das Geld für die Anwälte in Schulen oder Universitäten stecken, um technische Entwicklungen weiter voranzutreiben.


    Genau dieses Argument solltest Du dem eimerschüttenden Nachbarn unter die Nase reiben. Rein theoretisch könnte der das ja einfach lassen ... und schon wäre das Geld gespart. ;)

  • Ich bin ja nicht der einzige den es trifft. Anderen Mietern wollte man untersagen, Stühle auf dem Balkon zu nutzen, das würde Geräusche verursachen, andere Mieter haben angeboten, einen Aschenbecher zu kaufen, damit sie keine Asche mehr abbekommen .... ich habe wirklich versucht, das mit außerordentlicher Freundlichkeit zu vermeiden.
    Wir haben es mit Grüßen, Smalltalk und Freundlichkeit probiert, wo andere Mieter bereits jedwede Kommunikation abgebrochen und mit ignorieren reagiert haben ...


    Ich will wirklich nur meine Ruhe nach einem Arbeitstag ... heimkommen, mit einem Kaffee auf dem Balkon sitzen, ab und an den Elektrogrill anwerfen, mich freundlich mit den Nachbarn unterhalten. Ist das echt zuviel verlangt ?


    Ich warte jetzt mal, was über die Schiene Vermieter dabei rauskommt, wenn nicht investiere ich das Geld hält zähneknirschend für einen Anwalt.


    Wieso sind die Ars....lö.... hier auf dem Planeten bloß strategisch so günstig verteilt, das ich unbedingt eines treffen muß, und das auch noch zu Hause ...



    :rolleyes:

  • uwm: du bist nicht allein....


    hier geht es so ab, das eine 74 jährige "Blockwärtin" versucht, mich anzuspucken ( vom EG Balkon aus beim vorbeilaufen )...ist eine lange Geschichte, und wenn ich Lust und Zeit habe, teile ich diese gerne mit.


    ..nur damit du siehst, das auch andere Probleme mit Nachbarn haben...

    Wenn du tot bist, dann weißt du nicht das du tot bist. Es ist nur schwer für die anderen. Genau so ist es, wenn du blöd bist.

  • Hi


    ob die Beschädigung des Notebooks eine Straftat ist, ist doch dann fast irrelevant, wenn man auf zivilrechtlichem Wege Geld bekommt (Schadenersatz). Das tut mehr weh als ein ein erhobener Zeigefinger eines Richters, denn zu 99% wird das Verfahren eingestellt.



    Wenn ich der TE wäre, würde ich folgendes tun:


    Nicht reden. Mit solch niederen Kreaturen kann man leider nicht vernünftig und sachlich diskutieren.




    0. Eine Kamera aufstellen, die Bild und Ton auf dem Balkon erfaßt
    1. einen Freund bei Ebay diverse Notebooks, iPads und iPhones mit Wasserschaden günstig ersteigern lassen
    2. ein paar Kettenraucher zur allabendlichen Balkonparty einladen, und jedem eines der Geräte in die Hand drücken
    3. warten
    4. Schadenersatz fordern


    Natürlich kann man auch den Vermieter informieren, und die Miete wegen zeitweiser Nichtbenutzbarkeit des Balkons mindern, bzw. damit drohen.



    Die Methoden sind zwar teilweise nicht ganz legal, aber besondere Vorkommnisse erfordern besondere Maßnahmen.


    Man könnte auch noch weiter gehen:


    a.) Frau will ausgehen, läßt sich für 100 EUR die Haare stylen, und wird kurz vorher geduscht.
    b.) Möglicherweise trug sie dabei ein (geliehenes) Klied, welches nur chemisch gereinigt werden darf.
    c.) Vielleicht tragen ja auch die kettenrauchenden Kumpels wertvolle Anzüge, die keineswegs gewaschen, sondern nur chemisch gereinigt werden dürfen.
    d.) Womöglich hat man sich ja mit denn kettenrauchenden Anzugträgern auch getroffen, um ein auf dem Tisch liegendes, mehr oder weniger wertvolles Gemälde (Likörelle der letzten Saufparty) künstlerisch zu interpretieren, als dieses völlig unverhofft zerstört wird.
    e.) Und einer der kettenrauchenden, anzugtragenden Kumpels hat sich durch die kalte Dusche so erschreckt, daß es noch in situ zu einem spontanen Ausbruch seiner seit Jahrzehnten schlummernden Lippenherpes gekommen ist.



    Und Du als frommer Mensch nimmst kirchliche Feste wie etwa Weihnachten besonders ernst, und beginnst daher schon jetzt, regelmäßig original erzgebirgische Räucherkerzchen anzuzünden.


    Bezugsquelle u. a. hier: http://www.original-crottendorfer.de/


    Der Nachbar wird sich wünschen, niemals in Deine Nähe gezogen zu sein.



    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

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