Nachbar kippt absichtlich eimerweise Wasser auf meinen Balkon- was tun ?

  • Ein Eimer Wasser stellte einen erheblichen Angriff auf die Person und Eigentum da.
    Manchmal hilft, sich beim Fahrradständer zu treffen und die Dinge zu regeln.

  • Zitat

    Original geschrieben von minddiver
    Ein Eimer Wasser stellte einen erheblichen Angriff auf die Person und Eigentum da.
    Manchmal hilft, sich beim Fahrradständer zu treffen und die Dinge zu regeln.


    Putzig.
    Wenn es nicht tatsächlich viel zu oft vorkommen würde, könnte man sich nur lustig machen über so manche Ansichten.
    Wie schon geschrieben: Kein Wunder dass manch Nachbarschaftsstreit eskaliert...

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • minddiver


    Ich gehe davon aus das der Eimer oben geblieben ist. Für den Fall dass der Eimer mitgeflogen ist gebe ich dir jedoch Recht :p


    TM1
    Wenn in den Nachrichten drei dumme Nazimörder schon zu Terroristen hochstilisiert werden dann wundert mich nichts mehr. ;)

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • So, ich habe das dem Vermieter jetzt per Fax schriftlich übermittelt und auch darauf hingewiesen, das ich mir rechtliche Schritte vorbehalte sowie das ich zunächst einmal auf Einsicht beim Nachbarn hoffe wenn man sich mit ihm in Verbindung gesetzt hat und daher auf eine Mietminderung verzichte.


    Der Balkon steht im Mietvertrag, und wenn ich den nicht nutzen kann, er aber zur Mietsache gehört und ich ihn mitbezahle und nicht nutzen kann - das kanns ja auch nicht sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Das ist ja wohl nicht dein Ernst?! Das ein Eimer Wasser zum deeskalieren beiträgt, wäre mir Neu.

    Das ist mein völliger Ernst. Deinen zweiten Satz verstehe ich allerdings nicht, das ist ja genau meine Rede. Ich bezog mich auf Vorschläge wie "Auf die Fresse schlagen", "Eimer Brackwasser zurückkippen" etc.

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Der Eventualvorsatz sollte hier durchaus gegeben sein, also so einfach lässt sich das nicht von Tisch wischen...

    Eine versuchte Sachbeschädigung mit Eventualvorsatz könnte in der Tat gegeben sein, wenn der Nachbar damit rechnen muss, auch Dinge zu treffen, die durch das Wasser Schaden nehmen können - z.B. weil er den Balkon nicht vollständig einsehen kann oder er sogar solche Dinge (Notebook, Handy, Buch) tatsächlich sieht. Ich vermute aber, dass solch ein Verfahren eingestellt werden würde und dann könnte sich der Nachbar sogar noch im Recht sehen.


    Der zivilrechtliche Weg ist hier m.E. erfolgversprechender.

  • doofe Frage, aber habt Ihr schonmal irgendwann miteinander "gesprochen"? Irgendwann muss doch mal irgendwas vorgefallen sein, sonst rotzt der Dir doch nicht einfach auf n Balkon und macht solche Spässkes mit Dir? Oder hast Du das immer alles einfach hingenommen, aber nie mit ihm versucht drüber zu reden?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • phonefux:


    Ich bezog mich darauf, das der Nachbar, bevor er einen Eimer Wasser runterkippt, einfach mal nett klingeln könnte.
    Und nein, ein zivilrechtlicher Weg in diesem Falle baut eher auf dem strafrechtlichen Weg auf. Ich würde dem Nachbarn die volle StGB-Packung geben und damit meinen zivilrechtlichen Anspruch zu untermauern.
    Glaub mir, schon 343545x praktiziert; daher kommt die Empfehlung auch nicht von ungefähr.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    ... Eine versuchte Sachbeschädigung mit Eventualvorsatz könnte in der Tat gegeben sein, wenn der Nachbar damit rechnen muss, ...


    In meinen Augen ist ein "damit rechnen müssen" (aber nicht damit gerechnet haben)eben kein Fall von Eventualvorsatz. Der setzt vielmehr voraus, dass der Täter damit gerechnet hat, dass dort ein Notebook hätte stehen können.


    Ein feiner Unterschied, der eine sehr komplexe Beweislage induziert. Wenn Amtsrichter das gelegentlich übersehen sollten (mit den daraus resultierenden Folgen), ändert das am zugrundliegenden Problem jedenfalls nichts.


    Frankie



    Edit:
    Eine Diskussion, die ich hatte vermeiden wollen, indem ich in meinem Beitrag diese Problematik gemieden hatte. Aber wenn wir nun mittendrin sind ... ;)



    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    ...
    Ich würde dem Nachbarn die volle StGB-Packung geben und damit meinen zivilrechtlichen Anspruch zu untermauern.
    Glaub mir, schon 343545x praktiziert; daher kommt die Empfehlung auch nicht von ungefähr.


    Ob darin vielleicht der Grund zu suchen ist, dass Du 343545 (-1) Male Opfer warst? :p


    Mir ist so etwas irgendwie noch nie passiert ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69


    Glaub mir, schon 343545x praktiziert


    Aber doch wohl hoffentlich nicht jedesmal persönlich betroffen?


    Sonst müsstest Du ja Warnanzeigen schalten wenn Du irgendwohin ziehst :D

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

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