Nachbar kippt absichtlich eimerweise Wasser auf meinen Balkon- was tun ?

  • Was ist nicht ganz verstehe - was stört den Nachbarn denn an deiner Kerze? Also irgendeinen Grund muss er ja haben, das zu tun - hat er Angst vor Feuer und qualmt diese so stark, dass es ihn oben vielleicht stört?
    Hat er mal irgendetwas angedeutet, was ihn da stört? Natürlich schon sehr kurios dein Nachbar...

  • Ja, der Qualm würde in sein Schlafzimmer ziehen ... :confused:
    Ich vermute als Laie irgendwo einen Zusammenhang zwischen dem Selbstmord ihres Sohnes mit 15, 16 seinerzeit und uns als Familie mit kleinem Kind - irgendwo tief drinnen kommen die offenbar mit fröhlichem Kinderlachen nicht zurecht.
    Bin ja kein Psychologe, aber ich tippe da jetzt mal drauf, anders kann ich mir die Verbitterung nicht erklären.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    1. Sachbeschädigung (Nasse Kleidung)
    2. Körperverletzung auch wenn nicht direkt ein schaden sichtbar ist, ist es Körperverletzung wenn dich jemand mit Wasser bespritzt.


    Durch Wasser wird weder die Kleidung beschädigt, noch der Körper verletzt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Durch Wasser wird weder die Kleidung beschädigt, noch der Körper verletzt.

    Wenn das heraus kommt, dann werden alle selbstberufenen Gesetzeslückennnutzer sämtliche Passanten per Schlauch benässen. Höchstens bei Einfamilienhäusern werden das die Passanten noch als heiteren Spalierlauf empfinden.

    Je suis Charlie

  • Je nach Richter wird das wohl unterschiedlich gehandhabt. Im verlinkten Fall ist immerhin auf eine Person direkt "gezielt" worden, während der Obermieter eher die Kerze im Auge hatte und der Rest Kollateralschaden ist. Hier gibts einen ähnlichen Fall (da gehts um Zigarettenrauch), wobei die erste Einschätung eine RA eher ernüchternd ist.


    Gruß Kai

  • Unangemessene Behandlung = Erheblichkeitsschwelle = körperlicher Unwohlsein (Kopfschmerz) reicht. Insbesondere dann, wenn das Wasser heiss oder kalt war. Eine Körperverletzung muss weder dauerhaft noch schwerwiegend sein.


    Zudem kann man davon ausgehen, das alleine die Anzeige und das folgende Ermittlungsverfahren reicht, um zumindest den Nachbarn etwas zu Räson zu bringen.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Eigentlich die perfekte Gelegenheit ein Gerät mit Wasserschaden vom Nachbarn kostenlos ersetzt zu bekommen. Einfach auf den Balkontisch legen, eine Kerze anzünden und warten. ;)

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Das es strafrechtlich keine Handhabe gibt, ist mir klar.
    Worauf ich gerade noch gestoßen bin : Eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung, wäre das eine Idee ?


    Unabhängig davon, das ich den Vermietet auffordern werde, etwas zu unternehmen, könnte das evtl. Den Denkprozess in Gang setzen ?


    Abgesehen davon, das der Nachbar gerade geklingelt und mit Wiederholung gedroht hat ... Der hat doch nicht mehr alle Latten am Zaun !!! :mad:

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