Nachbar kippt absichtlich eimerweise Wasser auf meinen Balkon- was tun ?

  • So, ich frage jetzt mal hier in die Runde, eigentlich findet sich hier doch immer jemand mit einer guten Idee...


    Was tun, wenn mir der Nachbar von oben Mutwillig mit einem Eimer Wasser die Kerze auf dem Balkon löscht ?


    Und das nicht nur einmal - ich sitze hier ganz friedlich mit Kerze - und dann kommt ein Schrei von oben, ich solle da ausmachen und ein Eimer Wasser kommt hinterher. Toll, wir haben hier durchaus eine Dusche, ich wollte auch gar nicht Duschen in dem Moment.


    Abgesehen von dem Dreck, der von oben runtergekehrt wird, den Teppichen die übers Geländer ausgechüttelt werden, den überschwemmten Blumenkästen und dem Schleim auf dem Balkon, wenn von oben runtergespuckt wird war das jetzt echt die Krönung.


    Ja, ich habe in dem Moment leicht die Beherrschung verloren, zuerst habe ich ja noch gefragt, was das soll, als dann kam ich solle mich gefälligst nicht so anstellen, das sei doch nur Wasser habe ich den beiden recht lautstark erklärt, ich würde gleich hochkommen und ihm ... - meine Frau hat mich dann an der Tür aufgehalten.


    Was kann man denn gegen solche Vollpfosten unternehmen ? Ich habe keine Lust, das mein iPad oder Laptop absaufen das nächste mal wenn ich nicht schnell genug reagiere wenn ich draußen sitze.


    Außerdem würde ich gerne wieder meinen Balkon nutzen, was so jetzt nicht möglich ist, weil ich immer damit rechnen muß, was von oben abzubekommen.


    Vermieter Anschreiben, er möge das abstellen ? Wie ist eigentlich der rechtliche Hintergrund, kann mir nicht vorstellen, das das runterkippen eines Eimer Wassers wirklich erlaubt sein könnte ...

  • Das klingt ja nach einer gemütlichen Nachbarschaft.


    Selbstverständlich ist das nicht erlaubt. Da fallen mir drei Möglichkeiten ein, die man abgestuft und/oder kumulativ ergreifen könnte:


    1. Einfach mal in einer ruhigen Minute mit den Vollpfosten reden.


    2. Zu einer Schieds- bzw. Schlichtungsstelle gehen - alleine, der Schiedsmann oder die Schiedsfrau schreibt dann die Gegenpartei an. Kostet wenig und man braucht keinen Anwalt und ist in vielen Bundesländern bei Nachbarschaftsstreitigkeiten mittlerweile ohnehin als Vorstufe vorgeschrieben, bevor man einen Amtsrichter damit behelligen darf.


    3. Oft auch sehr wirksam: Vermieter ansprechen oder gleich die Miete mindern, weil du den Balkon nur noch eingeschränkt nutzen kannst. Wenn es den Vermietern ans Geld geht, klopfen die gerne mal einem renitenten Mitmieter auf die Finger.

  • Das kann aber nur ein Scherz sein, oder?
    Ich würde an deiner Stelle sofort Anzeige erstatten, damit der Nachbar auch sieht, dass Du es ernst meinst.
    KEINER darf einen Kübel Wasser rauf oder runter leeren, das ist rechtlich 100% nicht in Ordnung.
    Runtergespuckt, Dreck runtergekehrt, sorry das hättest Du schon wirklich auch früher reagieren müssen, aber auch das würde ich bei der Anzeige bekanntgeben.
    Manchmal denke ich mir was in dieser Zeit falsch läuft, immer wieder höre ich von solchen agressiven Aktionen..
    :rolleyes:
    Was ich nicht verstehe, tyranisiert der Nachabr nur Dich, oder auch alle anderen?

    „Wir hatten zwei Beutel Gras, 75 Kügelchen Meskalin, fünf Löschblattbögen extrastarkes Acid, einen Salzstreuer halbvoll mit Kokain und ein ganzes Spektrum vielfarbiger Uppers, Downers, Heuler, Lacher, einen Liter Tequila, eine Flasche Rum, eine Kiste Bier, einen halben Liter Äther und zwei Dutzend Poppers. Nicht, dass wir das alles für unsere Tour brauchten, aber wenn man sich erstmal vorgenommen hat, eine ernsthafte Drogensammlung anzulegen, dann neigt man dazu, extrem zu werden …“ Zitat FaLiLV

  • Es gibt Leute... da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Auch wir hatten jahrelang solche bekloppten Leute über uns wohnen. Die haben uns zwar nicht körperlich angegriffen (so wie in deinem Fall mit dem Wasser), aber dafür gab es jede Menge anderen Ärger.


    Nun gut, zu deinem Fall: Es gibt im Endeffekt zwei Wege wie du vorgehen kannst. Entweder du holst zum Gegenschlag aus und verpasst deinem Nachbarn auch ein paar Denkzettel (tut einem selber zwar gut, ist aber dennoch nicht die beste Lösung), oder du gehst umgehend zur Polizei (am besten mit Zeugenaussagen oder handfesten Beweisen), erstattest Anzeige und wendest dich danach mit der Anzeige zusätzlich noch an deinen Vermieter.


    Wie schnell dann etwas passieren wird, bleibt leider abzuwarten. In Deutschland gibt es imho leider mehr Täter- als Opferschutz.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Fixl
    KEINER darf einen Kübel Wasser rauf oder runter leeren, das ist rechtlich 100% nicht in Ordnung.
    Runtergespuckt, Dreck runtergekehrt, sorry das hättest Du schon wirklich auch früher reagieren müssen, aber auch das würde ich bei der Anzeige bekanntgeben.


    Ja Anzeige erstatten und dann vor allem deinem Vermieter Bescheid geben. Dieser muss das abstellen ansonsten kannst du nach Ankündigung die Miete kürzen.

  • Anzeige wegen was? Sachbeschädigung, Beleidigung, Nötigung? Ich sehe hier auf den ersten Blick kein strafrechtliches Verhalten. Selbst wenn, würde das Verfahren wohl sofort eingestellt werden und es wäre nichts gewonnen.


    Ich würde sofort ein Schreiben an den Vermieter aufsetzen und ihn über die Vorkommnisse informieren. Dieser soll sich um seinen Mieter kümmern. Wenn du den Balkon wegen Dreck o.ä. nicht nutzen kannst, kannst du auch durch Mietminderung deinem Ärger Nachdruck verleihen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Anzeige wegen was? Sachbeschädigung, Beleidigung, Nötigung?


    1. Sachbeschädigung (Nasse Kleidung)
    2. Körperverletzung auch wenn nicht direkt ein schaden sichtbar ist, ist es Körperverletzung wenn dich jemand mit Wasser bespritzt.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    1. Sachbeschädigung (Nasse Kleidung)
    2. Körperverletzung auch wenn nicht direkt ein schaden sichtbar ist, ist es Körperverletzung wenn dich jemand mit Wasser bespritzt.


    Nasse Kleidung ist keine Sachbeschädigung und eine Körperverletzung kann ich hier auch nicht erkennen. Da müsste meiner Meinung nach schon mehr hinzukommen, z.B. dass sich der Betroffene sehr stark erschrickt oder etwas in dieser Richtung.


    Wenn könnte eher eine Beleidigung vorliegen.

  • Danke. Ich rede heute mal mit den Nachbarn unter uns, die haben die Aktion mitbekommen - und den Rest vom Wasser abbekommen. Evtl. sind die ja bereit, ein Schreiben an den Vermieter mit zu unterzeichnen, wenn sich 2 Mietparteien beschweren, dürfte das den Vermieter sicher mehr überzeugen, das ich mir das nicht einbilde.


    Zur Sachbeschädigung ist es nur deshalb nicht gekommen, weil ich mein iPad schnell genug zur Seite genommen habe - das kam ja alles auf dem Tisch an... :mad:

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