Versatel verlängert Vertragslaufzeit bei Kündigung vor Umzug!

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgendes Problem. Mein Vertrag für Telefon&Internet bei Versatel läuft noch bis zum 31.01.2013 und ich müsste ihn spätestens am 31.10.2012 gekündigt haben um ihn nicht automatisch verlängern zu lassen.


    Ich ziehe nun jedoch bereits am 01.12.12 in eine neue Wohnung und wollte dort einen anderen Anbieter als Versatel haben. Dabei will ich aber auf jeden Fall die Rufnummer aus dem Versatelvertrag mitnehmen. Darum hatte ich mir das so gedacht, dass ich erstmal die zwei Monate den Versatelvertrag noch mit in die neue Wohnung nehme und dann zu einem anderen Anbieter wechsle. Das Problem ist nun aber, dass wenn ich vor dem Umzug den Vertrag bei VT kündige (was ich ja muss, weil die Frist bereits am 31.10. abläuft) Versatel den Umzug zwar durchführt, sich dann aber der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert und ich erst dann zu einem neuen Anbieter gehen könnte.


    Irgendwie ist das ein Teufelkreis! :( Habt ihr vielleicht kreative Ideen, wie ich dort rauskomme?


    Danke vorab, Gruß Jo!

  • Nach neuer gesetzlicher Regelung (§ 46 Abs. 6 TKG) darf sich durch einem Umzug die Vertragslaufzeit nicht mehr ändern. Der Anbieter darf lediglich ein Entgelt für den Umzug verlangen, das aber nicht höher sein darf als das Entgelt für einen Neuanschluss.


    Du kannst also den Vertrag kündigen, im Dezember umziehen und trotzdem läuft dein Vertrag nur bis Ende Januar.

  • Danke für die schnelle Rückmeldung! Ist das diese TKG Novelle die erst im Mai 2012 verabschiedet wurde?


    Versatel würde mich ja auch umziehen lassen ohne dass sich die Vertragslaufzeit verlängert. Das Blöde ist nur dass ich zeitlich vorher kündigen muss bevor der Umzug durchgeführt wird. Die Dame von der Hotline sagte mir dass dann das eine das andere aber blockiert so dass ich nach der Kündigung keinen Umzug mehr machen kann. Kundige ich aber nicht und ich mache den Umzug, dann verlängert sich der Vertrag unabhängig vom Umzug (und damit dann wahrscheinlich gesetzeskonform) bereits am 01.11. um 1 Jahr! :(

  • Ja, das ist die TKG-Novelle aus Mai.


    Wäre nicht das erste Mal, dass die Anbieter ihre Prozesse nicht an die Gesetzeslage anpassen. Gleichwohl ist es so, dass sie es dir so anbieten müssen.


    Ich würde zunächst kündigen und dann den Umzug beauftragen. Wenn sie dir dann sagen, du kannst nicht mehr mit dem Anschluss umziehen, kündigst du halt außerordentlich zum Umzugstermin und beauftragst direkt einen neuen Anbieter. Wenn sie dir sagen, du kannst umziehen, aber nur unter Rücknahme der Kündigung, würde ich dem widersprechen. Und in beiden Fällen die BNetzA einschalten und zur Not zum Anwalt gehen. Wird langsam mal Zeit, dass die lernen, dass Gesetze auch für sie gelten.

  • Das mit den nicht angepassten Prozessen kenne ich aus dem Mobilfunk. Das Portieren einer Rufnummer aus einem laufenden Vertrag bekommt bis jetzt auch kaum ein Provider hin! Ich habs am eigenen Leib spüren müssen :(


    Ich bin eigentlich auch soweit, dass ich es einfach mal probieren würde. Meine größte Sorge ist aber, dass ich am Ende meine alte Rufnummer los bin und das wäre definitiv ein Problem für mich! :(.

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