Gespräche mitschneiden mit welchem Samsung möglich?

  • das stimmt allerdings, seit 97 hat mein Festnetzgerät so eine Funktion. Ist sehr praktisch...

  • Zitat

    Original geschrieben von Samsung Forever
    Das hat mit der Frage der Empfindlichkeit des Einzelnen nichts zu tun. Sondern es ist ein Verfassungsmäßiges Grundrecht, das Post- und Fernmeldegeheimnis und danach hat sich die Verhaltensweise zu richten."


    Zitat

    Original geschrieben von anele


    ...ich nehm's dann auf " und es hat sich noch keiner dabei beschwert.


    [/I]



    Dann hast du es immer noch nicht begriffen. Egal ob sich jemand beschwert oder nicht ist, das ist errelavant. Man macht sich trotzdem Strafbar.


    Bei Siemens und Co. ist es dazu gedacht, "Eigene" Notizen aufzunehmen, nicht von andere....


    Wobei ich auch zugeben muss das es manchmal ganz nützlich ist.

  • Wenn ich dem Gesprächspartner mitteile, daß ich das Gespräch gleich aufnehme, und er dem nicht widerspricht, mache ich mich NICHT strafbar.


    Zitat

    ...Wenn hinter dem Rücken des Betroffenen Gespräche aufgezeichnet werden, dann ist das strafbar. Und deswegen kann das ohne Aufklärung und Zustimmung nicht passieren..


    Ich mache das IMMER mit Zustimmung des Gesprächspartner.
    Unter "es hat sich noch niemand beschwert" meinte ich, es hat mir noch keiner verboten, mitzuschneiden.


    Allerdings wäre ich auch mit dem einseitigem Mitschneiden von Gesprächen einverstanden, sprich nur meine Worte werden gespeichert. So etwas gibt's meines Wissens bei Handies von S-E (allerding ungewollt). Das wäre aber mit Sicherheit absolut legal. Und für meine Zwecke ausreichend.


    anele

  • Wo kein Kläger da kein Richter. Wie oft werden Gesetze und Grundrechte denn Tag für Tag gebrochen, ohne dass es an der großen Glocke hängt. Ich denke, dass ein Handynutzer, der diese Funktion nutzt, nicht gleich zum Staftäter abzustempeln ist.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Aufzeichnen einer gesprochenen Telefonnummer schon hierunter fällt - man zeichnet ja kein Gespräch (=Dialog) auf, sondern einen kurzen Abschnitt, eben eine Nummer oder so. Daher geht´s wohl bei den Geräten auch nur eine Minute.


    Und ich denke, dass dieses Feature genau dafür gedacht ist. Wer Angst hat, dafür gleich in den Knast zu kommen :D kann ja vorher das Gegenüber einweihen und fragen, ob er die Nummer kurz mitschneiden darf.

  • @ ShadowMaster
    Danke für deinen Hinweis, ich habe aber einen aus meinem Bekanntenkreis, der nimmt das Thema tatsächlich tierisch ernst, und der hat mich in der Hinsicht "aufgeklärt", was ich darf und was nicht. Ich bin mir schon im Klaren, daß das Ganze theoretisch strafbar gemacht werden kann.


    Aber BTT: es gibt derzeit kein Samsung mit der Funktion auf dem Markt :(



    anele

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