Hauseingang überwachen mit Kamera am Klappfensterladen

  • Hallo,


    es geht um eine wohnung in einem MFH, deren besitzer eigentlich gerne eine ultramoderne türöffneranlage mit kamera am klingelpanel (und monitörchen in der wohnung) hätte, damit er sehen könnte, wer läutet. Dafür findet sich in der eigentümerversammlung aber leider keine mehrheit. Jetzt ist die idee des betreffenden wohnungsbesitzers, eine -- nur bei bedarf einzuschaltende -- kamera unauffällig *) am klappfensterladen desjenigen zimmers anzubringen, das sich schräg über dem hauseingang befindet.


    Frage: gibt es da diskrete *) lösungen und nach was muss man da in welchen geschäften / online-shops suchen ?
    (stromversorgung der kamera und bildleitung sollten im idealfall durch derart dünne kabel erfolgen, daß sie durch's geschlossene fenster, also zwischen fenster und fensterrahmen hindurch, gelegt werden könnten. Die kamera sollte zwischen zwei lamellen des klappladens platz finden, sodass sie im grunde unsichtbar wäre)


    *) unauffällig/diskret, um etwaigen problemen mit anderen wohnungseigentümern wegen veränderung der außenansicht des hauses von vorneherein aus dem wege zu gehen

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • weil man besucher, die nicht mindestens ca. einen meter weg von der haustür stehen, bei geschlossenem fenster (tiefe fensterlaibung) trotzdem nicht sieht. Mal abgesehen davon, daß eln breites/tiefes möbelstück vor dem fenster steht (und nur dort sinnvoll in der wohnung unterzubringen ist), also ziemliche verrenkungen nötig sind, um die augen möglichst nahe an die scheibe zu bekommen. Und: der wohnungsinhaber ist nicht mehr der jüngste ... ;)

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Legal ist die Lösung leider nicht machbar!


    Öffentlicher Raum darf nicht von Privatpersonen überwacht werden.

    Muss ja!

  • Zitat

    Original geschrieben von Spiderman
    Öffentlicher Raum darf nicht von Privatpersonen überwacht werden.


    So ist es und da spielt es auch keine Rolle ob die Kamera permanent läuft oder tatsächlichn nur wenn jemand klingelt:


    "führte in seiner Entscheidung aus, dass es unerheblich sei ob dabei Personen tatsächlich gefilmt werden oder nicht. Allein das die Beobachtung einer Mietpartei grundsätzlich möglich ist und eine Kamera überhaupt existiert, ist für die Rechtsverletzung ausreichend."


    http://www.rechtsindex.de/rech…useingang-mit-videokamera


    Also ist hier der Ärger mit den Nachbarn vorprogrammiert.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    So ist es und da spielt es auch keine Rolle ob die Kamera permanent läuft oder tatsächlichn nur wenn jemand klingelt:[...]
    Also ist hier der Ärger mit den Nachbarn vorprogrammiert.


    Muss nach der Logik dann auch eine Klingelanlage mit Videofunktion in einem MFH außer Betrieb genommen werden, sobald der Mieter/Eigentümer einer Wohnung hier seine Ansprüche geltend macht?

    von meinem Nokia 5110 gesendet

  • Nö, denke ich nicht, kenne das so, das nur derjenige was sehen kann, bei dem es auch geklingelt hat, alle anderen Monitore bleiben dunkel.


    LG
    Thomas

  • BTT, please. Danke.


    (überlasst die juristischen bedenken doch bitte dem wohnungsinhaber. Es sind nur wenige parteien im haus, davon wohl nur ein streithansl, dessentwegen das ganze ja eben quasi unsichtbar verbaut werden soll -- wenn sich die zu installierende lösung dann (mit annehmbarem kostenaufwand) so schalten ließe, daß der monitor nur aktviert wird/werden kann, wenn's läutet, umso besser)

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Zitat

    Original geschrieben von malinfo
    BTT, please. Danke.


    überlasst die juristischen bedenken doch bitte dem wohnungsinhaber.


    Was heißt hier Bedenken? Es ist schlicht und ergreifen nicht zulässig und da hilft es auch nichts wenn man das verdeckte anbringen einer Kamera mit etwaigen Problemen wg. der Veränderung der Außenansicht des Hauses wegdiskutieren will.


    Und da muss noch nicht mal jemand aus dem Haus selber ggf. auf Krawall aus sein, es reicht wenn ein Besucher von der Kamera Wind bekommt und dem Wohnungsinhaber deswegen aufs Dach steigt.


    Und welche technischen Möglichkeiten es grds. gibt so eine Lösung zu realisieren - dazu gibt es hier schon genügend Themenstränge, wobei auch hier das Ergebnis sein wird, dass es die gewünschte "unsichtbare" Lösung eben einfach nicht gibt.


    (Und jetzt mal völlig OT: Es tut nicht weh die Shift-Taste zu verwenden).


    Milhouse
    Zum Thema Klingelanlage mit Videofunktion findest Du hier was:


    http://www.gevestor.de/details…und-was-nicht-503103.html


    http://www.mietrechtslexikon.d…/v1/videoueberwachung.htm
    Auch das ist ein nicht ganz so unproblematischer Bereich.

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