[Telekom] Vertrag aktiviert, Unterlagen aber noch nicht unterschrieben/abgeschickt

  • Hallo,


    habe bei einem Anbieter hier einen Telekomvertrag abgeschlossen. Der Vertrag ist aktiviert, aber die Unterlagen habe ich noch nicht abgeschickt.
    Was passiert, wenn ich die Unterlagen nicht unterschreibe und nicht abschicke?


    Ich frage deshalb, weil der Vertrag eigentlich ein Geschenk für meinen Bruder werden sollte und über meinen Namen/Konto laufen sollte.


    Er hat aber, ohne es mir zu sagen, schon einen abgeschlossen.



    Wird die Telekom jetzt schon die monatlichen Grundgebühren abbuchen, weil der Vertrag ja schon aktiviert ist, oder fängt die Vertragslaufzeit erst an, wenn die Unterlagen unterschrieben bei der Telekom eingegangen ist?


    Kann ich die Unterlagen einfach nicht abschicken, damit der Vertrag nicht zu Stande kommt?


    Simkarte und Telefonnummer habe ich noch nicht erhalten.


    Widerrufen kann ich leider nicht, da 14 Tage schon verstrichen sind.


    Danke =)

  • Re: [Telekom] Vertrag aktiviert, Unterlagen aber noch nicht unterschrieben/abgeschickt



    Du wolltest deinem Bruder also einem Mobilfunkvertrag schenken aber ihr unterhaltet EUCH so wenig das erst nach 14 Tagen bekannt wurde,das der Bruder selber aktiv geworden ist?


    Ich hätte ja mal bei der Telefongesellschaft angerufen und gefragt wie "man" aus der Nummer wieder rauskommt zumal ja der Vertrag noch nicht unterschrieben ist.
    Vielleicht sind die auch so kulant den Vertrag zu stornieren und auf Schadensersatz (IMHO 10%) zu verzichten.


    Gruss
    -ralf-

    Im Norden zuhause:
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    Vodafone Callya Smartphone Special/Fonic/T-xtra/

  • Beziehung ist momentan nicht die Beste, aber das ist eine andere Sache.


    Ich dachte der Vertrag ist erst gültig, wenn die Vertragsunterlagen unterschrieben bei der Telekom vorliegen.


    Solange dürfen sie nichts vom Konto abbuchen zumal ich ja auch keine Simkarte und Telefonnummer habe.

  • Dann rufe die Telefongesellschaft an und kläre das.
    Verträge erledigen sich nicht einfach so ohne weiteres.


    -ralf-

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  • Das ist ja auch sehr ähnlich wie mein Problem (habe den Kram auch noch nie eingereicht).


    Nur ist bei mir so, daß ich zu den Bedingungen wie ich sie verstehe schon noch abschließen werde.


    Außerdem kündigt bei mir der Händler an, daß er von sich aus stornieren wird (wobei ich nicht weiß ob es möglich wäre, daß Stornierungsgebühren z.B. in Höhe der Anschlußgebühr anfallen).


    Aber trotzdem es läuft doch alles recht komisch in der Vertragswelt.


    Warum wird überhaupt aktiviert wenn wegen fehlender Unterschrift und Ligimitationsdaten keine Solvenzüberprüfung möglich ist...aber genau das haben die auch bei mir gemacht ?


    Hat der Kunde denn nicht nur die Widerspruchsfrist (gegenüber dem Händler) nach Fernabsatzgesetz die hier ja schon abgelaufen ist sondern gleichzeitig ein Rückgaberecht gegenüber dem Provider von 14 Tagen ?


    Warum wird nicht erst mit dem Händler gesprochen sondern zuerst mit dem Provider. Mit dem Provider spreche ich doch erst dann wenns um Rücksendung geht.


    Die Antworten hier sind auch nicht gerade zielführend.

  • Ein Vertrag wird aktiviert, wenn jemand (in der Regel ein Händler) die Vertragsdaten in den dafür benutzten EDV-Systemen eingibt und den Auftrag abschickt. Die EDV-Systeme, die Menschen aus der Bonitätsprüfung usw. können natürlich nicht wissen, ob der Händler einen unterschriebenen Auftrag des Kunden vorliegen hat oder ob der Kunde noch gar keinen Auftrag erteilt hat.
    Der Händler darf selbstverständlich den Vertrag nur dann in den Systemen beauftragen, wenn der Kunde dazu einen Auftrag erteilt hat - falls der Händler tatsächlich einen Vertrag aktiviert, obwohl der Kunde keinen Auftrag erteilt hat, ist das schlichtweg ein Betrug seitens des Händlers. Sollte der Provider dies erfahren, dann wird natürlich beim Händler der Originalauftrag des Kunden angefordert und falls der Händler den Auftrag nicht vorlegen kann, hat er en Problem...


    Was die Legitimationsdaten angeht: Inwieweit die EDV-Systeme der Provider erkennen können, ob die vom Händler eingegebenen Daten korrekt sind oder ob die Daten frei erfunden sind, sei dahin gestellt. Selbstverständlich darf keine Bonitätsprüfung mit Schufa-Abfrage getätigt werden, wenn der Kunde keine entsprechende Einwilligung erteilt hat. Aber das liegt dann auch wieder am Händler - der gibt ins EDV-System ein, dass die Einwilligung vorliegt (obwohl die Einwilligung fehlt!). Dann geht der Provider natürlich davon aus, dass die Angaben des Händlers korrekt sind und alles Weitere geht dann seinen Weg.

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