Ob man sich "zufaellig vertun" darf, ist natuerlich eine gute Frage, aber Fehler passieren nun mal...
Ausserdem koennte es ja sein, dass der Anbieter auch selbst mal eine Kontrollablesung vornimmt, dann hat man sich zwar vertan, aber (Nach-)Zahlemann ist trotzdem angesagt.
*gruebel* Ist das falsche Ausfuellen Urkundenfaelschung? DAS koennte dann echt uebel werden...