Telogic (vistream) am 24.07.12 & 29.10.12 vorläufig insolvent: Wie geht es weiter?

  • Hallo - hier mal mein erster Post - komme aus dem Solomo Forum und bisher nur hier Mitleser gewesen. Gruß an alle - besonders an die, die mich schon aus dem Solomo Forum kennen.



    Hier was neues vom Amtsgericht Dortmund: - nichts wildes - der Vollständigkeit halber ;-)


    Zitat:


    Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 81/12
    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
    der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 19010 eingetragenen Telogic Germany GmbH, Park der Partnerstädte 2, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Per Erik Angman
    sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 eingesehen werden.
    254 IN 81/12
    Amtsgericht Dortmund, 01.10.2012

  • Hallo, willkommen auf Telefon-treff ! ;-)


    Das liest sich ja sehr interessant, wie schon andere bemerkt haben , bedeutet die Formulierung "In dem Insolvenzeröffnungsverfahren" , dass selbiges noch lange nicht endgültig beendet ist. :D


    Weiterhin bin ich der Meinung, solange kein Einstellungs- oder Eröffnungs- oder Aufhebungsbeschluss an selbiger Stelle bekanntgemacht ist, solange läuft die Insolvenz. Mag sein, dass Einstellung beantragt ist - "durch" ist das noch nicht....

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    ... Klage auf Schadensersatz wäre da eine ziemlich unsichere Sache, was die Erfolgsaussichten anbelangt. Außerdem ist unklar, ob bei erfolgreicher Klage mangels Masse überhaupt was zu holen ist? Ob sich der Aufwand für eine Klage lohnen würde, ist eine ganz andere Frage. Der Streitwert dürfte sehr niedrig sein, so daß man erst hierfür einen Anwalt finden muß, der so einen Auftrag überhaupt annimmt.


    Sammelklage ?

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • hmm, welcher Gerichtsstand schwebt dir vor?


    Key West / Florida oder doch irgendwo ein Provinzgericht in Arkansas?
    wer chartert das Flugzeug für uns Kläger? ;)
    Sammelbestellung der Sitzplätze kommt günstiger

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Die Schadensersatzpflicht setzt eigenes Verschulden oder das des Erfüllungsgehilfen voraus, die Ersatzpflicht ist somit nicht nur bei "höherer Gewalt" ausgeschlossen.


    Wie ich es den bisherigen Posts entnehmen kann, haben einige nicht einmal 25 Euro in den 3 Jahren bei Solomo verbraucht.


    Kann man bei so niedriegen Zahlungen an Solomo/Telogic überhaupt wegen einigen Tagen Unterbrechung einen Schadensersatz in der Höhe des mehrjährigen Vertragsvolumens fordern selbst wenn das ein Verschulden von Telogic wäre? Wäre das nicht vollkommen unverhältnismässig?

  • Ich antworte dir mal mit einem Zitat eines fonfuchses:


    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Das VerursacherprinzipVerhältnismässigkeitsprinzip hat hiermit nichts zu tun. Abgesehen davon, dass dies kein Begriff des Zivilrechts ist, (...)


    :p

  • Um es vorweg zu nehmen: ich bin kein Freund der Portierungsgebühren (eher der Erzfeind :D ), glaube aber, dass die Gebühr "bis zum bitteren Ende" (also solange Telogic irgendwie existiert) eingezogen wird. Die Gebühr existiert ja, weil damit die "Kosten für die Portierung" abgegolten werden sollen. Und Kosten entstehen ja auch (wenn sie denn überhaupt entstehen :mad: ) auch in dieser "Situation". Also ist das auf "der ersten Ebene" formal erstmal gerechtfertigt und kann, fürchte ich, nur "politisch" geändert werden. Und das kann dauern....


    Im Grunde sehe ich die "Einführung" von Portierungsgebühren auch als das Setzen von Fehlanreizen. Warum soll der abgebende Provider noch Geld dafür bekommen, weil er, im Regelfall, wegen unatraktiven Konditionen und/oder Schlechtleistung (in unserem Fall sogar Nichtleistung) vom Kunden verlassen wird. Und wie kommt es zu einer Gebührenhöhe von bis zu 30,72€ ? Ist nicht der Aufwand für die Portierung beim aufnehmenden Anbieter ungleich höher, müsste er nicht eine Anteil von den Gebühren bekommen, eine Art Incomming-Portierung-Interconnet ;). Bei bis zu 30€ (fast Reingewinn) für einen minuten-(sekunden?)-kurzen Standard-Vorgang könnte man auch die Telekom auf einen Schlag sanieren und die Aktionäre glücklich machen, man müsste nur die 40 Mio. (?) Mobilfunkanschlüsse abschalten und hätte auf einen Schlag 1,2 Mrd. "erwirtschaftet". Ok, das reicht nicht, muss das Festnetz also auch noch abgeschaltet werden (Ist der Telekom ja auch nur noch eine Last :rolleyes: ).


    Noch was. Weil ich gerade so schön am Portieren war, habe ich meinen Strombezug auch gleich zu einem neuen Anbieter "portiert". Und: oh Wunder, ich musste keine Gebühr an den "abgebenden" Provider zahlen, obwohl der Strommarkt ja von der selben BNetzA "überwacht" wird.
    http://www.bundesnetzagentur.d…chtlicherrahmen_node.html
    Und im Strombereich ist die Portierung sicherlich aufwendiger als im Telefonbereich, den alter Netzbetreiber und neuer Stromanbieter müssen dauerhaft Zusammenarbeiten, da fremde Netzteile benutzt werden.


    Wie kann es sein, dass zwei Abteilungen der selben Behörde so unterschiedliche Sichtweisen auf ihr jeweiliges Regulierungsgebiet haben? Oder ist nur die "Handy-Lobby" cleverer als die "Strom-Lobby" :confused:.


    ---ACHTUNG! Beitrag enthält Spuren von Ironie!---


    stefsch

    Achtung, diese Signatur ist nur noch für kurze Zeit erhältlich - Bitte bevorraten sie sich!!!
    Ein Leben ohne Solomo ist möglich, wird aber teurer und weniger komfortabel. - Danke Solomo für fünf schöne und preiswerte Jahre - Ruhe in Frieden

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Ich antworte dir mal mit einem Zitat eines fonfuchses:
    :p


    Könntest Du den dir entstandenen Schaden vielleicht grob auflisten? Die Kosten, die bei der fristgerechten Kündigung durch Telogic sowieso entstehen würden, sollten ja in der Liste nicht enthalten sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von peterdoo
    Könntest Du den dir entstandenen Schaden vielleicht grob auflisten? Die Kosten, die bei der fristgerechten Kündigung durch Telogic sowieso entstehen würden, sollten ja in der Liste nicht enthalten sein.

    Das gilt aber nur dann, wenn Telogic den verbleibenden Kunden in der Tat kündigt und den Geschäftsbetrieb einstellt. Tun sie das nicht, ist das Portierungsentgelt in der Tat ein Schaden und man kann nicht die Sowieso-Kosten einer fiktiven Kündigung gegenrechnen.

  • Es ist wie mit vielen Kosten / Gebühren / Entgelten im Bermudadreieck zwischen Privatwirtschaft, Großunternehmen und Staat, der so tut, als sei er gar nicht da, aber sich berufen sieht, die Gewinne der zweitgenannten zu garantieren :rolleyes:


    Da kann hin- und hergerechnet werden auf Teufel-komm-raus, ähnliches geschah z.b. bei der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) im Festnetz, für die die Telekom, als sie die strategische Bedeutung erkannte den Wettbewerb zu behindern, von Konkurrenten mehr verlangte als sie von ihren Endkunden nahm - obwohl schon die Grundgebühr von 24,60 DM weit überzogen war, da die meisten Kabel der "letzten Meile" schon jahrzehnte zuvor verbuddelt worden waren und auf Kosten der Beitragszahler verlegt wurden, und schon längst "abgeschrieben" waren.



    Mal was anderes: Die Firma TNG trägt den Skandal nun an die Medien:
    EDIT: Im Radiobeitrag nennt Marc Neben den "Hauptverursacher" der Abschaltung E-Plus und Telogic ist nur ein namenloser Zwischenhändler der eben das Netz für TNG bereitstellt (oder auch nicht). Das Wort Insolvenz taucht gar nicht auf. Die 8-9 Wochen Umstellungszeit kommen offenbar dann zustande, wenn man keine Kontingente bei den SiM-Kartenherstellern vorausgebucht hat, als Produktionsvorlaufzeit. (auch manche o2-Freikarten brauchten solange).


    http://mobilfunk.tng.de/



    Links:
    NDR
    Kieler Nachrichten online

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