ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
Allerdings ist es ja bei Telogic/Solomo so, daß die geschuldete Leistung nicht mehr erbracht wird. Ob hier dann auch Kosten für die Portierung in Rechung gestellt werden können, dazu sagt der $46 im TKG nichts aus. Dies ist nicht eindeutig geregelt und man muß da von einer Gesetzeslücke ausgehen. Das gibt dann bei einer juristischen Auseinandersetzung Auslegungsspielraum mit ungewissen Ausgang.
Das ist halt eine rein zivilrechtliche Frage, auf die § 46 TKG als öffentlich-rechtliche Norm auch keine Antwort geben muss. Mit dem ungewissen Ausgang hast du sicher Recht. Sie dürften wohl kein Portierungsentgelt verlangen, wenn der Kunde das unmittelbar danach wegen Schlechterfüllung des Vertrages als Schadensersatz geltend machen könnte. Dies setzt aber eine Pflichtverletzung des Vertragspartners voraus.
Zu beachten ist auch, dass die Portierungsgebühr auch dann fällig würde, wenn der Anbieter von seinem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch macht.