Telogic (vistream) am 24.07.12 & 29.10.12 vorläufig insolvent: Wie geht es weiter?

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Allerdings ist es ja bei Telogic/Solomo so, daß die geschuldete Leistung nicht mehr erbracht wird. Ob hier dann auch Kosten für die Portierung in Rechung gestellt werden können, dazu sagt der $46 im TKG nichts aus. Dies ist nicht eindeutig geregelt und man muß da von einer Gesetzeslücke ausgehen. Das gibt dann bei einer juristischen Auseinandersetzung Auslegungsspielraum mit ungewissen Ausgang.

    Das ist halt eine rein zivilrechtliche Frage, auf die § 46 TKG als öffentlich-rechtliche Norm auch keine Antwort geben muss. Mit dem ungewissen Ausgang hast du sicher Recht. Sie dürften wohl kein Portierungsentgelt verlangen, wenn der Kunde das unmittelbar danach wegen Schlechterfüllung des Vertrages als Schadensersatz geltend machen könnte. Dies setzt aber eine Pflichtverletzung des Vertragspartners voraus.


    Zu beachten ist auch, dass die Portierungsgebühr auch dann fällig würde, wenn der Anbieter von seinem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch macht.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Zu beachten ist auch, dass die Portierungsgebühr auch dann fällig würde, wenn der Anbieter von seinem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch macht.



    Und was, wenn der renitente Kunde nicht wie von dir an die Wand gemalt, pflichtschuldigst in Hab-Acht - Stellung geht und die Portierungsgebühr (die nicht gebührt, da sie allenfalls ein Entgelt ist) ablehnt?


    Da wäre genau hinzusehen, ob das Verhalten des Anbieter missbräuchlich ist.


    Was du da schreibst, sind reine kollektive Christkindvorstellungen aus der Sicht von Mobilfunkanbietern, mehr nicht.


    Wer die Portierung "auslöst" , löst die Kosten davon aus.
    So verstehe ich das Verursacherprinzip.

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Und was, wenn der renitente Kunde nicht wie von dir an die Wand gemalt, pflichtschuldigst in Hab-Acht - Stellung geht und die Portierungsgebühr (die nicht gebührt, da sie allenfalls ein Entgelt ist) ablehnt.

    Dann wird er irgendwann vom Amtsrichter zur Zahlung verurteilt, nachdem dieser in die Preisliste und das Gesetz geschaut hat. Du bist herzlich eingeladen, zum Wohle der Menschheit ein gegenteiliges Urteil zu erstreiten.

    Zitat

    Was du da schreibst, sind reine kollektive Christkindvorstellungen aus der Sicht von Mobilfunkanbietern, mehr nicht.

    Keineswegs. Wenn ein Vertrag regulär beendet wird und bei Vertragsbeendigung für eine weitere Leistung, die der Kunde abrufen kann, eine weitere, konkrete Gegenleistung vereinbart ist, fällt diese an. "Christkindvorstellungen" sehe ich eher bei dir, wonach es offenbar grundsätzlich missbräuchlich sein soll, wenn ein Anbieter ein ihm vertraglich zustehendes Recht wahrnimmt.

    Zitat

    Wer die Portierung "auslöst" , löst die Kosten davon aus.
    So verstehe ich das Verursacherprinzip.

    Die Portierung löst der Kunde aus, wenn er bei Vertragsbeendigung die Nummer zum neuen Anbieter mitnehmen möchte (was er auch lassen kann). Welche Vertragspartei zuvor von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hat, ist dabei unerheblich. Das Verursacherprinzip hat hiermit nichts zu tun. Abgesehen davon, dass dies kein Begriff des Zivilrechts ist, greift es in Fällen, in denen jemand rechtswidrig handelt und damit einen Schaden verursacht. Die Wahrnehmung eines Kündigungsrechts ist aber rechtmäßig.

  • Aber der Anbieter hat genauso eine Kündigungsfrist wie der Kunde auch!


    Wenn er einfach vorher ohne Ankuendigung abschaltet, dann ist er fuer jeden einzelnen Tag an dem er keine Leistung erbringt schadensersatzflichtig. Und der Betrag der da zusammekommt ist eh hoeher als die Portierungsgebuehr.


    Telogic muesste froh sein, wenn sich die Kunden mit einer kostenlosen Portierung zufrieden geben.

  • Klar, es ging mir nur darum, dass das Entgelt auch dann anfallen würde, wenn sie fristgerecht kündigen würden - was sie aber nicht getan haben.


    Was den Schadensersatz angeht, hast du im Grunde recht, aber: Eine Schadensersatzpflicht besteht nur bei Verschulden der Vertragspartei. Die reine Nichterbringung der Leistung genügt da nicht. Auch wenn es hier nahe liegt, dass auf Seiten Telogics ein Verschulden vorliegt: Beweisen müsste das der Kunde. Und es liegt wohl auf der Hand, dass sich der Aufwand für die 25 € nicht lohnt.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Was den Schadensersatz angeht, hast du im Grunde recht, aber: Eine Schadensersatzpflicht besteht nur bei Verschulden der Vertragspartei. Die reine Nichterbringung der Leistung genügt da nicht. Auch wenn es hier nahe liegt, dass auf Seiten Telogics ein Verschulden vorliegt: Beweisen müsste das der Kunde. Und es liegt wohl auf der Hand, dass sich der Aufwand für die 25 € nicht lohnt.


    Man kann sich aber sicher sein das keine Hoehere Gewalt vorliegt - das waere wenn das Telogic Gebeaude von einer Naturkatastrophe getroffen worden waere oder vielleicht die Mitarbeiter wegen einer Epidemie alle krank waren.


    Ansonsten ist Telogic auf jeden Fall schadensersatzpflichtig. Ob die Sperrung jetzt erfolgt ist weil sie Telekom und E-Plus nicht mehr bezahlt haben, oder Telekom und E-Plus die Leistung ungerechtfertigt eingestellt haben kann doch keine Rolle spielen.


    Natuerlich koennte sich Telogic im zweifen Fall das Geld fuer die Forderungen der Kunden, sowie fuer Umsatzverlust von Telekom und E-Plus wieder holen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Man kann sich aber sicher sein das keine Hoehere Gewalt vorliegt - das waere wenn das Telogic Gebeaude von einer Naturkatastrophe getroffen worden waere oder vielleicht die Mitarbeiter wegen einer Epidemie alle krank waren.


    Ansonsten ist Telogic auf jeden Fall schadensersatzpflichtig.

    Nein. Die Schadensersatzpflicht setzt eigenes Verschulden oder das des Erfüllungsgehilfen voraus, die Ersatzpflicht ist somit nicht nur bei "höherer Gewalt" ausgeschlossen.

    Zitat

    Ob die Sperrung jetzt erfolgt ist weil sie Telekom und E-Plus nicht mehr bezahlt haben, oder Telekom und E-Plus die Leistung ungerechtfertigt eingestellt haben kann doch keine Rolle spielen.

    In der Tat spielt es dann keine Rolle, wenn das Verschulden bei Telekom und/oder E-Plus liegt und diese Erfüllungsgehilfen von Telogic sind. Bei E+ dürfte dies der Fall sein, weil deren Netz ja für die Erbringung der Hauptleistung genutzt wird. Bei der Telekom eher nicht, denn die Zusammenschaltung mit anderen Netzen (Interconnect) ist zwar im Rahmen der Erbringung der Mobilfunkdienstleistungen faktisch erforderlich, dadurch werden aber nicht alle anderen Netzbetreiber gleichsam zu Erfüllungsgehilfen.


    Da es aktuell aber E+ ist, die den Hahn abgedreht haben, solltest du im Ergebnis Recht haben, dass es hier nicht darauf ankommt, ob das Verschulden bei Telogic oder E+ liegt. Ich ziehe meinen Einwand der Beweisproblematik zurück. Den Richter oder gegnerischen Anwalt musst du trotzdem überzeugen. ;)

  • Die Rechtslage ist da ziemlich schwierig. So war ja z.B. "Solomo" nicht zahlungsunfähig und die hat es angeblich auch selber kalt erwischt und wußten vorher nichts von der Abschaltung. Stellt sich die Frage ob sich z:B. "Solomo" da auf höhere Gewalt hinausreden könnte und wer ist da der eigentliche leistungspflichtige Vertragspartner des Kunden -"Solomo" - "Telogic" oder beide? Die rechtliche Lage ist zumindest ziemlich verzwickt. Eine Klage auf Schadensersatz wäre da eine ziemlich unsichere Sache was die Erfolgsaussichten anbelangt. Außerdem ist unklar ob bei erfolgreicher Klage mangels Masse überhaupt was zu holen ist? Ob sich der Aufwand für eine Klage lohnen würde ist eine ganz andere Frage. Der Streitwert dürfte sehr niedrig sein, so daß man erst hierfür einen Anwalt finden muß der so einen Auftrag überhaupt annimmt.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    7.2.1 Vertragspartner des Endkunden für sämtliche Mobilfunkdienstleistungen in den Tarifen solomo pro und solomo 0/8/5-Cent ist die vistream GmbH


    Gegen Solomo zu klagen wäre ungeschickt, da in den AGB bereits Vistream/Telogic angeführt sind. Ob man Solomo wegen unerwarteter Klauseln und Intransparenz ranbekommt sei dahingestellt. Aber schließlich sind Solomo-Leistungen und Telogic-Verpflichtungen stark verknüpft.
    Außerdem wird Solomo noch weniger kapitalkräftig sein.


    Um eine kostenfreie Portierung zu ermöglichen, könnte die Liquidierung der Telogic die beste Ausgansglage sein.

    Smartphone: O2 Blue All-in-S mit Roaming Flat & WSG
    Ausland: Cerafon, SimQuadrat, Truphone

    Nostagie: Genion, o2o,

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!