ZitatOriginal geschrieben von iStephan
Nicht alles was in die AGB hineingesch.....rieben wurde, ist nur deswegen weil es geschrieben wurde auch gültig. Es kommt nicht nur auf den nur scheinbar in Stein gemeisselten Buchstaben an sondern auch auf den Geist an der dahintersteht. (wo ist User steinlaus übrigens?)
Führt die Verbraucherzentrale den Prozess erfolgreich, dann profitieren von der geänderten künftigen Rechtspraxis leider auch Bürger davon, die vorher solche gefügigen und unterwerfungsbereiten Meinungen vertreten haben wie du!!
Nachdem man Portierungen hinter sich hat, bei denen von einem hunderter Block nur eine Nummer angekommen ist und man als einzige "Ausrede" von den Beteiligten und BNetzA (damals noch mit anderem Namen) erfährt, dass man als einer der ersten Portierungsfälle auf die noch nicht ausgereifte Prozesse gestossen ist und nichts mehr zu machen wäre, ist man nicht mehr so empfindlich.
Da es die Störungen schon seit längerem gibt und du weiterhin bei Telogic beharrst, ist dir die Nummer anscheinend gar nicht wichtig. Entsprechend niedrig könnte man den entstandenen Schaden bewerten. Jetzt durch eine absichtliche Verzögerung der Portierung den Schaden hochzutreiben und hoffen, diesen von Telogic erstattet/kompensiert zu bekommen, kann doch nicht ernst gemeint sein.
Dass die Regelung des Portierungsentgeltes nicht optimal ist, kann man sicherlich behaupten. Wenn du jahrelang dieses "gefügig und unterwerfungsbereit" akzeptierst während es viele millionen trifft und erst dann schreist wenn es dich trifft, bist du vermutlich auch nicht viel anders als die anderen Bürger Durch wenige Briefe an Telogic wird das System sicherlich nicht reformiert. Auch mit einer Klage einer Einzelperson mit dem Streitwert 25 Euro nicht.