Telogic (vistream) am 24.07.12 & 29.10.12 vorläufig insolvent: Wie geht es weiter?

  • Es kommt gar nicht darauf an zu hoffen dass "die" einem 25 Euro erlassen , dadurch unterstellt man unterbewusst bereits dass die denen zustehen würden (was nicht zutrifft!) das ist eine verzerrte Sicht, denn das setzt begrifflich ein Über- Unterordnungsverhältnis zwischen Telogic und dem Kunden voraus, so fast wie der kniefällige Bauer der als Antragsteller von Fürst Pückler seinem Großgrundbesitzer begnadigt werden soll. Hier gibt es aber nix zu "genehmigen", die kriegen die 25 Euronen einfach nicht, fertisch .... ;-)


    Aber demokratisch-bürgerlich betrachtet , muss die Sache auf gleicher Augenhöhe behandelt werden - hier insolventer Grosskonzern, da finanziell potenter Einzelkunde, das gleicht sich prima aus von der Verhandlungsmacht ;-)


    Und darum kann es nicht heissen dass man mit dem Schreiben "einen Nachlass erbittet", sondern man schafft beweissichere Schriftstücke auf die man sich später berufen kann.


    - frühzeitige Nichtanerkennung von Portierungsentgelt
    - frühzeitige Geltendmachung eigener Gegenansprüche damit man später was zum Gegenrechnen hat u nicht mit leeren Händen dasteht ....

  • Das Portierungsentgelt beim Verlassen von Telogic hat man eigentlich mit der Annahme der AGB/Preisliste bewusst akzeptiert.


    Bei jedem Anbieter kann es dazu kommen dass der Vertrag entweder vom Kunden oder vom Anbieter mal gekündigt wird. Somit wird jeden früher oder später das Portierungsentgelt treffen wenn die Rufnummer erhalten bleiben soll.


    Man kann es einem Anbieter nicht verbieten, die Dienste einzustellen. Das Telogic das ohne rechtzeitiger Ankündigung tut, ist sicherlich falsch, hat aber meiner Meinung nach nichts mit dem Portierungsentgelt zu tun. Es geht bei der Portierung nur um die Zuordnung (Papier/Datenbank) der Rufnummer zu einer Person und diese ist ja bei Telogic selbst ohne Netz und ohne Erreichbarkeit weiterhin gegeben.

  • Ich habe zwar die AGB jetzt nicht im Kopf, ob da wörtlichnwas zum Portierungsentgelt steht oder nur zu weiteren Leistungen, deren Preise lt. Preisliste gelten. Ist aber eigentlich auch egal, denn ich habe beides akzeptiert, allerdings unter der Voraussetzung,dass mein Vertragspartner seine Pflichten erfüllt.


    Das bringt mich gerade auf ne tolle neue Geschäftsidee.Ich gründe ne Mobilfunkfirma, lasse mir ein paar Nummern geben, verkaufe diese für 25€, biete günstige Tarife an, bezahle nichts an Provider, mache den Laden zu und kassiere noch 25€ für die Portierung der nun netzlosen Kunden.


    Das müsste doch jede Bank finanzieren, wenn man das Beispiel Telogic ordentlich präsentiert

  • Zitat

    Original geschrieben von ElaHü
    Vermutlich war schon vistream klamm, weil die Einnahmen nicht so groß waren wie erhofft. Nur Vistream hat es geschafft, rechtzeitig vor einer Insolvenz zu verkaufen. Es hat nur ein halbes Jahr nach dem Kauf gedauert, dann kam die vorläufige Insolvenz von Telogic.


    Eigentlich wäre vistream/telogic ohne andauernde Darlehenserhöhungen der Mutter Gesellschaft (anfangs Materna, später Telogic) schon lange insolvent. Von 2006 -2010 durchgehend Jahresfehlbeträge von zwischen 1,4-3 Mio €, der einzige Grund für die Nicht-Insolbenz war, dass die Mutter und die Gesellschafterin über ihre Darlehen Rangrücktritt vereinbart hatten, d.h. diese Darlehen wären bei einer Insolvenz hinter allen anderen rangiert worden.


    Edit: Telogic war übrigens schon seit 2009 die Mutter Gesellschaft. Vistream wurde nur erst später umbenannt.

  • E-Plus


    Da E-Plus abgeschaltet hat, kann Telogic sich wahrscheinlich auf folgende Stellen der AGB beziehen - quasi "höhere Gewalt".


    3.8 TELOGIC erbringt ihre Leistungen im Rahmen der Kapazitätsgrenzen des E-Plus Mobilfunknetzes. Zeitweilige Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen der Leistungen können sich auch in Not- und Katastrophenfällen, durch atmosphärische Bedingungen und geographische Gegebenheiten sowie funktechnische Hindernisse, Unterbrechung der Stromversorgung oder wegen technischer Änderungen an den Anlagen von EPM oder TELOGIC (z. B. Verbesserungen des Netzes, Verlegung der Standorte von Anlagen), wegen sonstiger Maßnahmen (z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturen usw.), die für die ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Leistungen erforderlich sind, oder aus Gründen höherer Gewalt (einschließlich Streiks und Aussperrungen) ergeben.
    3.9 Ziffer 3.8 gilt entsprechend für Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die von TELOGIC zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kundenverhältnis benutzt werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von PrinzPoldi1402
    Was das Risiko angeht, würde ich das dann die Rechtsschutzversicherung einschätzen lassen.


    Aber nur wenn Du keine Selbstbeteiligung bei der Versicherung hast. Die wird sonst sicher höher sein als 25 Euro ;)

  • Ich bin mir sicher, dass kein Gericht in Deutschland eine Leistungsverweigerung durch E-Plus aufgrund von Nichtzahlung durch Telogic als höhere Gewalt durch winken wird.


    Da muss Telogic schon was anderes finden.

  • Zitat

    Original geschrieben von peterdoo
    Das Portierungsentgelt beim Verlassen von Telogic hat man eigentlich mit der Annahme der AGB/Preisliste bewusst akzeptiert.


    Bei jedem Anbieter kann es dazu kommen dass der Vertrag entweder vom Kunden oder vom Anbieter mal gekündigt wird.


    Genau das wäre mal ein Anlass, solche Deaktivierungsentgelte mal wieder von der Verbraucherzentrale auf unbillige Benachteiligung der Kunden prüfen zu lassen. Vor allem wenn das Lösegeld für die Rufnummer teurer ist als man während der Existenz des Anbieters überhaupt vertelefonieren konnte. Speach beispielsweise hat max. 3 Jahre richtig existiert.


    Nicht alles was in die AGB hineingesch.....rieben wurde, ist nur deswegen weil es geschrieben wurde auch gültig. Es kommt nicht nur auf den nur scheinbar in Stein gemeisselten Buchstaben an sondern auch auf den Geist an der dahintersteht. (wo ist User steinlaus übrigens? )


    Führt die Verbraucherzentrale den Prozess erfolgreich, dann profitieren von der geänderten künftigen Rechtspraxis leider auch Bürger davon, die vorher solche gefügigen und unterwerfungsbereiten Meinungen vertreten haben wie du!! :rolleyes:


    dubsim:
    Dass die AGB beim Abwimmeln eine grosse Rolle spielen, diese Ahnung hab ich auch, denn Telogic scheint sich bei der derzeitigen Konstruktion (Insolvenz und angebliche Einigung ohne die Kunden wegen ihrer Einlagen zu fragen) sehr sicher zu fühlen (Intransparenz).-
    @thread:
    Aber nochwas zu Punkt 3.9 der AGB: E-Plus zählt m.E. eben gerade nicht als "Dritter", denn Telogic betreibt ja "zusammen mit" EPM das E-Plus-Netz. (siehe weiter oben in den AGB), muss sich dessen Nichtfunktionieren also selbst zurechnen lassen. Oder seh ich das verkehrt?

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Genau das wäre mal ein Anlass, solche Deaktivierungsentgelte mal wieder von der Verbraucherzentrale auf unbillige Benachteiligung der Kunden prüfen zu lassen. Vor allem wenn das Lösegeld für die Rufnummer teurer ist als man während der Existenz des Anbieters überhaupt vertelefonieren konnte.

    Es war einfach ein Fehler der BNetzA, ein Portierungsentgelt von 25 € (max. 30,xx €?) zuzulassen. Besser wäre es gewesen ein solches Entgelt wäre nur während der "Einführungsphase" ein Jahr nach Beginn der Portierungen erlaubt gewesen und die "Deckelung" wäre bei max. 10 € erfolgt. Banken dürfen ja auch keine "Deaktivierungsgebühr" für die Kontenauflösung mehr nehmen und auch viele andere Bankgebühren für "Bankleistungen" sind inzwischen nicht mehr erlaubt (bzw. sind mit den "normalen" Kontogebühren abgegolten).
    Spätestens mit der Einführung der "jederzeitigen" Portierung Ende 2012 (und den damit verbundenen effektiveren Prozessen) sollte die Portierungsgebühr gestrichen oder zumindest bei max. 5 € gedeckelt werden, damit nicht noch mehr Mobilfunkbuden ihr Geschäftsmodell in der Schließung der Selben sehen...... :rolleyes:


    Edit: im Festnetz nimmt die Telekom ja auch "nur" (ca.?) 7 € :confused:


    stefsch

    Achtung, diese Signatur ist nur noch für kurze Zeit erhältlich - Bitte bevorraten sie sich!!!
    Ein Leben ohne Solomo ist möglich, wird aber teurer und weniger komfortabel. - Danke Solomo für fünf schöne und preiswerte Jahre - Ruhe in Frieden

  • Guter Hinweis mit dem Festnetz !


    Es ist aber dasselbe Kartell gegen die Verbraucher wie es auch das landesweite Kartell der (Groß-)Gewerbetreibenden bei 0180-Nummer-Verwendung darstellt nach dem Motto wer auch nur mit uns spricht soll schon mal zu unserem Gewinn beitragen, die Überwälzung der Investitionsrisiken aus der Windparkanbindung per Sonderumlage auf die Kleinverbraucher, die Stromsteuerbefreiung der Großverbraucher, die Netzentgeltbefreiung der Großverbraucher etc. pp. :rolleyes:


    Dieses Lösegeld für die Rufnummer muss weg, wie so manch anderes ;)
    Es war auch ein grosser Marketing-Gag der Politik, dem Bürger ein "Recht" zu gewähren das ihn nur Geld kostet.


    "Rechte" bedeuten dem Rechtskundigen immaterielle Sachen die er notfalls selber zu Geld machen kann. Hat schon jemand von euch seine Festnetznummer bei E-Bay zu Geld zu machen versucht? Siehste ....


    Das Wort "Recht" kann 2 Bedeutungen haben: umgangssprachlich die Rechtsordnung als Gesamtheit; aber eben auch das Recht etwas bestimmtes zu tun, und ist insofern auch im Einzelfall ein Vermögensgegenstand.


    Die Co2-Verschmutzungszertifikate, das sind handelbare "Rechte", der Gas- und Ölkraftwerke haben diese vom Staat kostenlos zugeteilt bekommen, und dann haben sie es so in die Bilanz gestellt als hätten sie dafür Unsummen bezahlt. Und anhand dieser Verzerrung haben sie dann die Strompreise erhöht ....
    Und die Co2 Zertifikate können sie auf dem heimischen Klo aufhängen oder aber an der Börse handeln, kaufen und verkaufen, an der Co2 Schmutzbörse oder wenn ihnen das besser geeignet erscheint, auch am Flohmarkt; das ist für ein echtes Recht wesentlich.


    Die Mobilfunker bekommen die Rufnummern im Tausenderpack kostenlos oder zu einem Spottpreis. Der Endkunde kriegt aber Steine in den Weg gelegt: manche Mobilfunk-AGB behalten sich vor, bei "Rufnummernhandel mit VIP Nummern" Portierungen nicht auszuführen.


    Solche niederträchtigen Knebelungsversuche finden auch nur statt, weil dem Untertanen das Recht gar nicht als Recht zugestanden wird sondern nur als Mittelalterliches Lehen das er nur mit Genehmigung seines Lehensherrn (Carl Theodor Freiherr von Dierks o.ä.) verwerten darf.


    Hier hat unsere Demokratie grossen Nachholbedarf hinsichtlich Bauernbefreiung!!




    Wenn ich mich recht erinnere, läuft das bei den 0800 Nummern anders; hier bekam zumindest früher der Untertan Kleinadelige eine Eigentumsurkunde mit Petschaft, Kordelschnur und einem dicken Batzen dampfenden Siegelwachses, wo die Rufnummer erhaben ins Papier eingeprägt war. Mit dieser höchst körperhaften Nummer konnte er dann machen was er wollte.


    Ähnliche Bestrebungen, den Untertanen zu knechten gibt es auch bei Computern, Spielkonsolen etc. wo man nicht mehr das Betriebsystem freier Wahl booten kann ,sondern nur noch vom Hersteller signierte Software und Programme die dieser (gesichert mit DRM) erlaubt.


    All das verwässert und entwertet das Eigentum aus Artikel 14 des Grundgesetzes und entwertet den Bürger zum Untertanen der etablierten Gewerbetreibenden.

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