ZitatOriginal geschrieben von stefsch
Wenn klar ist, dass die Nummern im bisherigen Netz nicht mehr geschaltet sind, brauch der neue Anbieter ja nur noch in der Portierungsdatenbank nachschauen ob es eine Ex-Telogic-Nummer ist (und sich eventuell einen Screenshot mit Namen und Tel-Nummer aus mysolomo schicken lassen) um die Nummer dann im neuen Netz freizuschalten. Am besten wäre es, dieser Vorgang würden dann so von der BNetzA "angeordnet". Das "Recht an der eigenen Telefonnummer sollte auch bei einer Insolvenz weiterbestehen....
Wenn auf der Nummerngebenden Seite niemand die Herkunft/den Besitzer der Nummer ordentlich ermittelt, gibt es viel zu viele Möglichkeiten für die Probleme. Die Nummern könnten an falsche Personen oder unangefordert an andere Provider gehen. Die einzig gültige Datenbank ist vermutlich die vom Telogic. Ob nach der eventuellen Liquidation überhaupt noch jemand auf diese zugreifen kann/darf ist fraglich.
ZitatOriginal geschrieben von stefsch
...noch besser wäre es aber die BNetzA würde die "Wiederzusammenschaltung" der Netze anordnen bis klar ist was hier eigentlich vorgeht.
Es handelt sich hier um keine unersetzbare Grundleistung. Jeder kann sich innerhalb von Minuten eine Ersatz-Handynummer beschaffen.
Es gab doch in der Vergangenheit schon Fälle, bei denen die Rufnummernblöcke an die BNetzA zurückgegeben wurden, obwohl es in denen noch aktive Nutzer gab. Oder solche, in denen die BNetzA die Blöcke abschaffte oder neu nummerierte.