Telogic (vistream) am 24.07.12 & 29.10.12 vorläufig insolvent: Wie geht es weiter?

  • Müsste bei Case 3 E-Plus nicht den übernommenen Kunden mangels neuen Vertragsabschluss vorerst die bisherigen Konditionen anbieten inkl. Kunden-Saldos? Erst danach können die Kunden über eine Änderung der Konditionen und der AGB mit einer bestimmten Vorlaufzeit benachrichtigt werden. Die bisherigen Konditionen wird E-Plus vermutlich nicht anbieten wollen/können.


    Vielleicht meintest du mit Case 3 einfach eine vereinfachte Version vom Case 1 mit der Portierung zu den normalen E-Plus prepaid Tarifen ohne Kartentausch? Wobei ich das mit der kostenlosen Portierung nicht so einfach sehe. Jemand muss irgendwo sitzen und überprüfen, ob die Nummer auch wirklich dem gehört, der die portieren will.


  • Case 4:
    Die Kunden werden ausgetrocknet, indem abgehende Gespräche blockiert oder die Karten ganz abschaltet werden. Solange bis der letzte Telogic- Kunde entnervt den Anbieter wechselt.

  • Warum? Dann ist der Mietvertrag über die Nummern zwischen E+ und Telgogic beendet und die fallen wieder zur freien Verwendung an E+ zurück. Und die Verträge mit den Kunden sind auch platt - und dementsprechend auch die Nummern weg. Die Verpflichtung aus § 46 TKG, die Nummern freizugeben, richtet sich ja an den bisherigen Anbieter. Wenn es den nicht gibt, kann auch niemand mehr die Portierung anstoßen. Eine Verpflichtung von E+, die Nummern für eine Portierung freizugeben, sehe ich da nicht.

  • Da wir (noch) nicht in einem neoliberalen Nachtwächterstaat leben, sind etwaige selbstherrliche Mietverträge zwischen (Groß)unternehmen nicht die einzige Rechtsgrundlage, nach der sich die Sachlage der Endkunden zu richten hat :rolleyes: :mad: :mad: :mad: :gpaul: :gpaul: :gpaul:

  • Fuer E-Plus sehe ich keinen Zwang die Vertragsverhaeltnisse uebernehmen zu muessen.


    Aber denke die Kunden haben auf jeden Fall das Recht ihre Rufnummern zu behalten. Wenn Telogic keinerlei Leistungen mehr erbringt kan man das Vertragsverhaeltnis als erloschen betrachten. Da finde ich fehlt dann auch die Grundlage noch Gebuehren zu verlangen.


    Zeit waere es das da mal die Bundesnetzagentur dann einschreitet.

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Da wir (noch) nicht in einem neoliberalen Nachtwächterstaat leben, sind etwaige selbstherrliche Mietverträge zwischen (Groß)unternehmen nicht die einzige Rechtsgrundlage, nach der sich die Sachlage der Endkunden zu richten hat :rolleyes: :mad: :mad: :mad: :gpaul: :gpaul: :gpaul:

    Soll das eine Tatsache beschreiben oder einen Wunsch? § 46 TKG läuft ins Leere, wenn das Unternehmen liquidiert ist, mit dem man einen Vertrag geschlossen hat. Solange Telogic noch existieren, müssen sie portieren. Danach gibt es niemanden mehr, der portieren könnte oder müsste.


    Im Übrigen fallen die Nummern ja nur insoweit wieder zu E+, wie es 01570er sind. Andere, zu Telogic portierte Nummern, gehen an den ursprünglichen Zuteilungsnehmer zurück.

  • <Rufnummern im Inso.-Fall>

    Zitat

    und die fallen wieder zur freien Verwendung an E+


    Und eben das halte ich für einen in der Branche verbreiteten aber 'latent' arroganten Denkfehler....


    Eine von einem Endverbraucher gehaltene Rufnummer kann sowenig von E-Plus an einen anderen Kunden zugeteilt werden, wie ein Hauseigentümer eine bereits vermietete Wohnung an eine weitere Familie vermieten darf.

  • Nein, der Denkfehler liegt bei dir, weil du einen Vergleich zu einem Rechtsinstitut ziehst (Miete), der mit der Zuteilung einer Rufnummer nichts zu tun hat. Die Nummer ist nicht vom Kunden gemietet und sie "gehört" auch nicht dem Kunden (ein in Verbraucherkreisen weit verbreiteter Irrtum).


    Der Verbraucher hat im Wesentlichen nur zwei Rechte hinsichtlich seiner Nummer:
    1. Die Nutzung im Rahmen des mit einem Anbieter geschlossenen Vertrags.
    2. Im Falle eines Anbieterwechsels einen Anspruch gegen seine bisherigen Anbieter, die Nummer zu einem neuen Anbieter mitzunehmen, der diese Übernahme anbietet.


    Ein Kunde kann z.B. nicht die Nummer mal ein Jahr ruhen lassen und dann erst wieder auf einen neuen Vertrag schalten, so wie ein Mieter eine Wohnung leer stehen lassen kann.


    Im Falle einer Liquidation fällt (1) mangels Vertrag weg und (2) mangels Anbieter, der die Portierung ausführen könnte.


    Wenn du aber beim Mietvergleich bleiben willst, dann passt folgendes Beispiel besser: Wenn du einen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter einer Wohnung (Telogic) abschließt und der Hauptmietvertrag dann wegfällt, dann hast du auch keinen Anspruch gegen den Vermieter (E+) auf Einräumung des Nutzungsrechts an der Mietsache.

  • Die Nummern gehoeren zwar den Anbietern, aber das Nutzungsrecht der Kunden wird ja nicht von der Insolvenz beruehrt.


    Telogic muss also portieren, aber wenn Telogic von sich aus keine Leistung mehr erbringt gibt es eigentlich kein Vertragsverhältnis mehr. Und ohne Vertragsverharltnis keine Grundlage für eine Portierungsgebuehr.

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