Dann würde ich mich mal auf Absatz 3 stützen..Die Reparatur ist kostenlos und ein Neugerät kostet um die 160€..
Defekt nach 2 Monaten - Anspruch auf Neugerät?
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Zitat
Original geschrieben von the_hunny
Hallo zurückWas hat es dann mit § 439 Absatz 1 aufsich, auf dem der Käufer beharrt(s.o. -Lieferung einer mangelfreien Sache)? Ist dies nun die ganzen 2 Jahre gültig..Ich schaue sonst immer, daß ich mir alles anlese was wichtig ist, jedoch war mir dieser Passus völlig neu..
Grüße
P.S. Er will mir jetzt noch als 'Nettigkeit' die Miete für ein Ersatzgerät aufdrücken..
Ohje, da bist du ja an einen geraten, der Käufer hat kein sofortiges recht auf ein Neugerät.
Der zumutbarer Rep. zeitraum sollte nicht länger wie 14 Tage dauern. (Nachfrist, dann musst Du Erstatten oder umtauschen.) -
Na sicher bin ich nach dem § 439 zwar nun nicht mehr, ich schicke dem Käufer nun wie bereits mitgeteilt einen DHL-Paketschein, um dann von hier aus die Reparatur zu starten. Ist zwar eigentlich rausgeschmissenes Geld, weil der Hersteller sogar selber abholen würde, jedoch scheint der Käufer an einer Reparatur nicht interessiert zu sein. Er hat mir in der letzten Nachricht schonmal die Adresse seiner Anwältin genannt..
Grüße
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Hunde, die bellen......
Er soll das Gerät zurück schicken wenn er sich wohler fühlt die Reparaturabwicklung über den Händler abzuwickeln (Paketschein hast Du ja versendet). Und wenn er 'Ärger' machen möchte dann soll er die Abwicklung über seine Anwältin laufen lassen. -
Sowas denke ich mir auch..Was mit der angedrohten Weiterreichung der Mietkosten für ein Ersatzgerät..Das war mir ja mal ganz neu(außer die Reparatur dauert unzumutbar lange..)
Grüße
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Ein Grund, warum der Käufer die Ware unbedingt gewandelt statt repariert haben will wäre Fehlbedienung bzw. Missbrauch des Gerätes. Wenn Du als Händler ihm nun einen neuen Schrauber gibst, und den defekten einschickst, und sich herausstellt, dass der Käufer das Gerät gequält oder sich anderweitig dämlich angestellt hat, stehst Du da.
Und ich kann Dir versichern, dass anständige Hersteller zumindest einen Schnelltest durchführen, das Gerät öffnen und auf typische Schwachstellen schauen, alleine schon, um die interne Qualitätsstatistik zu betreiben.
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In der Praxis kann so gut wie nie die Hemnisse des 439 überprüfen (beim Verkäufer nicht mehr auf Lager, EOL-Gerät, kein Einkauf beim Großhändler mehr möglich, und du reparierst ja wohl keine Akkuschrauber).
Lass ihn ruig mit der Anwältin kommen. Selbst wenn er es vor Gericht durchdrückt, bist du nicht mal verpflichtet, ihm die Anwaltskosten / Gerichtskosten zu erstatten, wenn auch nur ein Müh von Zweifel vor Gericht aufkommt. Denn das entscheidet.
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Danke erstma für die ganzen Rückmeldungen.
Das der Kunde nicht vorab einen neuen bekommt ist klar. Das er keinen neuen bekommt, liegt einfach daran, daß ich nicht einsehe warum. Die Reparatur ist kostenlos und ich weiß ja auch nicht, ob es Eigenverschulden war. Das lässt sich nunmal nur durch den Hersteller selber feststellen, der dann in gleichem Atemzug eine Reparatur oder einen Austausch vornimmt. Bisher gabs vom Kunden auf meine letzte Mail noch keine Rückmeldung(hab Ihm einen DHL-Paketschein für den Versand hierher geschickt)..Schaumermal..
Grüße
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Zitat
Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
Ein Grund, warum der Käufer die Ware unbedingt gewandelt statt repariert haben will wäre Fehlbedienung bzw. Missbrauch des Gerätes. Wenn Du als Händler ihm nun einen neuen Schrauber gibst, und den defekten einschickst, und sich herausstellt, dass der Käufer das Gerät gequält oder sich anderweitig dämlich angestellt hat, stehst Du da.Und ich kann Dir versichern, dass anständige Hersteller zumindest einen Schnelltest durchführen, das Gerät öffnen und auf typische Schwachstellen schauen, alleine schon, um die interne Qualitätsstatistik zu betreiben.
Sehe ich nicht so. Das Problem ist, dass man dem Kunden sowas immer unterstellt.
Meiner Meinung nach ist das das Risiko eines Händlers. Sollte sich rausstellen, dass das Gerät durch den Kunden beschädigt wurde, dann darf er es zahlen. Und das würde ich dem Kunden im Vorfeld mitteilen. Das reicht dann schon aus, dass er, gesetzt des Falles, keinen Umtausch mehr macht, weil er für den Schaden verantwortlich war.
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