Hallo
Bin gerade mit einer mir bisher ungekannten Situation konfrontiert.
Es wurde Mitte Mai ein Artikel verkauft, der fehlerfrei geliefert und genutzt wurde, nun jedoch defekt ist. Nun verlangt der Käufer ein Neugerät und nimmt dafür § 439 als Grundlage((1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.)
Nun war ich immer der Ansicht, daß bei Auftreten eines Defektes ganz normal die Reparatur eingeleitet wird und wenn dies beim 2. Mal fehltschlägt, dann der Käufer das Recht hat auf ein Neugerät oder die Rückerstattung des Kaufbetrages. Was ist denn nun richtig?
Grüße