Defekt nach 2 Monaten - Anspruch auf Neugerät?

  • Ich handhabe das bei Handys immer so, daß 25€ beigelegt werden sollen, da bei Eigenverschulden der Reparaturdienst meines Vertrauens genau diese Summe verlangt. Im übrigen gab es bisher keine Rücksendung des Kunden. Mal schauen, wie das da weitergeht..


    Grüße

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  • BGB §439 (1) sagt in meinen Augen doch alles, der Käufer hat sehr wohl das Recht, dass er eine Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen kann (wobei dies nicht zwangsläufig ein Neugerät sein muss). BGB §439 (4) gibt außerdem noch vor, dass der Verkäufer vom Käufer im Fall der Lieferung einer mangelfreien Sache, die mangelhafte Sache zurückverlangen kann.


    Bezüglich der unverhältnismäßig hohen Kosten gibt es sicherlich verschiedene Ansichten, diese wären aber m.E. auch nur unverhältnismäßig hoch, wenn sie den ursprünglichen Verkaufswert nun deutlich übersteigen.


    Das heißt: Sollte das Gerät noch erhältlich sein (sprich lagernd bei dir - oder auch nur bei einem anderen Konkurrenzhändler für einen halbwegs akzeptablen Preis) kann vermutlich nicht von unverhältnismäßig hohen Kosten ausgegangen werden.


    Bei dem Betrag würde ich eher auf den Käufer eingehen, ihm sein mangelfreies Gerät zukommen lassen - gleichzeitig aber darauf hinweisen, dass sollte es ein eigenverschuldeter Mangel (also durch den Käufer) u.U. erhöhte Schadensersatzforderungen auf ihn zukommen könnten (sprich vermutlich mindestens die Kosten des weiteren Akkuschraubers), wobei du hier natürlich auch in der Beweispflicht bist, dass dies ein durch den Käufer verschuldeter Mangel wäre. Mich auf einen Gerichtsstreit einzulassen halte ich für sehr gewagt (der Käufer könnte durchaus im Recht sein), wobei dies sicherlich oft auch nur eine leere Drohung ist.


    Wenn er dir die Adresse der Anwältin schon mitgeteilt hat, könntest du natürlich auch die nächste Antwort an diese schicken - da man evlt. auch davon ausgehen könnte, dass diese längst beauftragt wäre.


    Bitte beachte, dass dies keine Rechtsberatung darstellt - sondern nur mein subjektives Rechtsverständnis wiedergibt.

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