Mobilcom Kündigung

  • Mobilcom probiert das rechtswidrigerweise immer.
    Schick einfach noch ein Schreiben hinterher mit dem Text
    "hiermit kündige ich meinen o.a. Vertrag taggenau zum Ende der 24-monatigen Mindestlaufzeit".
    Bzw.geeignet umformuliert, hauptsache mit deutlichem Hinweis auf "taggenau".

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Re: Re: Re: Re: Mobilcom Kündigung


    Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Gegenfrage: Wie kommst du auf die Idee, dass er Vertragsschluss meint, wenn er ausdrücklich von Vertragsbeginn spricht?

    Lies doch einfach mal den von mir oben verlinkten Thread. Mobilcom gibt als Vertragsbeginn den Tag an, an dem der Vertrag aktiviert wurde. Und dieser Tag wird eben bei der Berechnung der 24-Monats-Frist nicht mitgerechnet.


    Ansonsten gilt für mich jetzt der zweite Satz in meinem letzten Posting.

  • Nachdem es bereits einen Thread zum Thema gibt, mache ich hier zu. ;)

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

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