Es wird immer lustiger...
Neue Antwort vom BASE Service...
Man beschränkt die Begründung nun nur noch auf 'Medion- Kunden telefonieren zwar über das E-Plus-Netz, werden aber auf einer technisch und prozessual eigenständigen IT platfrorm geführt.' (Rechtschreibfehler sind mitkopiert, wenigstens somit kein Text aus der Retorte), nachdem ich ihnen gezeigt hatte, dass der Vertragspartner E-Plus geblieben ist.
Und empfielt mir 'Wenn Sie eine Erstattung der Portierungsgebühr wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren jetzigen Anbieter Medion- mobile', welches ja derselbe ist (zumindest im Handelsregister).
Ist mir aber Wurst, denn aus einer neuen IT-Platform wird noch kein neue 'Mobilfunkdiensteanbieter', der blieb gleich... Somit auch keine Rechtfertigung eine Gebühr für den Wechsel des Gleichen zu verlangen.
Wenn die meinen können die sich das gerne mal von einem Amtsrichter erklären lassen...
Ich glaube am Montag lacht sich bei der Verbraucherzentrale ein Jurist kaputt...