E-Plus Gruppe stellt nach mehr als 2,5 Jahren Rechnung für MNP über Inkassobetrieb

  • hi


    ich hatte das Geld jetzt an die ARGE überwiesen, da es damals nachweisbar
    bei mir nicht abgebucht wurde und ich auch kein Stress haben wollte.
    Fünf Tage später hatte ich das Geld von der ARGE wieder auf meinem Konto ????



    gruß
    Norbert

  • Habe heute auch so ein Schreiben bekommen. Portierung war im Mai 2010. Da weiß ich, dass ich mich richtig entschieden hatte, bei E-Plus zu kündigen! :mad:

  • Auch meiner Freundin werden die Gebühren in Rechnung gestellt. Wechsel von E+ zu blau.de


    blau.de gehört dem niederländischen E-Plus-Mutterkonzern KPN. Gehört es damit nicht zur E+-Gruppe??


    Die portierte Rufnummer hatte sie seinerzeit von T-Mobil zu E+ mitgenommen und bei T-Mobile dafür bezahlt. Ist es dann nicht schon ihre Nummer? Darf E+ nochmals eine Gebühr erheben?

    Kai

  • Wenn sie dieselbe Nummer von E-Plus wieder wegportiert hat, muss sie dafür natürlich auch bezahlen. Es ist ja nicht so, daß man nur einmal für eine Portierung bezahlen muss und danach so oft man will kostenlos weiterportieren kann. Darüberhinaus ist es unerheblich, ob der Anbieter zur selben Firmengruppe gehört, oder nicht. Bei einer Portierung von einem Anbieter zum anderen darf der abgegebende Anbieter eine Portierungsgebühr erheben.

  • Zitat

    Original geschrieben von hamburg-k
    Auch meiner Freundin werden die Gebühren in Rechnung gestellt. Wechsel von E+ zu blau.de


    Es geht anscheinend wieder los :) Bin ich ja mal gespannt, ob sie diesmal nur die richtigen Leute anschreiben oder Kunden zum zweiten mal zur Kasse gebeten werden :)

  • Ja, den Brief hatte ich gestern auch in der Post. Und er hat mir bestätigt, dass der Grund meiner außerordentlichen Kündigung im Oktober 2010, namentlich Buchhaltungsfehler massiver Natur, nach wie vor gültig ist. Im Rahmen dieser außerordentlichen Kündigung (~20 Monate vor Ablauf der MVLZ) wurde mir übrigens die Portierungsgebühr schriftlich erlassen.


    Das gibt jetzt ein kurzes, nachrichtliches Schreiben an das Inkassobüro und einen ausgesprochen höflichen Brief an E-Plus. Beide jeweils mit der Mail als Anlage. Ich bin mal auf die Reaktion gespannt.


    Auf meinen gestrigen Tweet hin, dass E-Plus mir schriftlich mitgeteilt hat, mich nie wieder als Kunden haben zu wollen, hat sich übrigens heute Vormittag ein bemitleidenswerter Tropf von der SocialMedia-Front telefonisch bei mir gemeldet, der weder wusste, worum es eigentlich ging, noch wen er gerade anruft...


    Mal abwarten, was da so passiert.

  • Bei mir kam gestern ein Entschuldigungsschreiben von E-Plus und ein 5€ Best-Choice Gutschein. :flop: Wenn ich den Ärger und Zeitaufwand gegenüber stelle, ist das echt ein Witz. Die sollten echt mal ihre Buchhaltung in Ordnung bringen und nicht Kunden wie mich, die ordnungsgemäß bezahlt haben, mit sowas belästigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von radarfalle
    ...ein 5€ Best-Choice Gutschein. :flop: Wenn ich den Ärger und Zeitaufwand gegenüber stelle, ist das echt ein Witz...


    genau das finde ich die frechheit in (nicht nur) diesem staate: als kunde kannste den aufwand für reklamationen - und seien sie noch so berechtigt - nicht geltend machen. Und solange das so bleibt, wird's auch mit könig kunde nichts, sondern es bleibt bei das-einzige-was-stört-ist-der-kunde, der sich dann auch noch über gutschriften ärgern darf, die bei ihm eher als verhöhnung denn als entschuldigung ankommen.

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Zitat

    Original geschrieben von GigaTom
    ... Darüberhinaus ist es unerheblich, ob der Anbieter zur selben Firmengruppe gehört, oder nicht. Bei einer Portierung von einem Anbieter zum anderen darf der abgegebende Anbieter eine Portierungsgebühr erheben.


    So pauschal ist das nicht richtig. Der Anbieter darf eine Gebühr erheben, wenn seine AGB/Preisliste das vorsehen.


    Wenn ich mich recht entsinne, hatte der TE eine Fassung der AGB, die ausdrücklich nur den Wechsel aus der Eplus-Gruppe hinaus mit einer Gebührenpflicht belegt - so auch das von ihm auszugsweise zitierte an ihn gerichtete Scheiben von Eplus.


    Eine für alle Fälle allgemeingültige Regel wird sich wohl nicht aufstellen lassen, weil AGB regelmäßigen Änderungen unterliegen und im Hinblick auf díe größere Zeitspanne mehrere Fassungen zur Anwendung kommen können.


    Frank

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