E-Plus Gruppe stellt nach mehr als 2,5 Jahren Rechnung für MNP über Inkassobetrieb

  • Zitat

    Original geschrieben von nocchie
    Das hängt entscheidend von den Details ab: [...]

    Genau deswegen würde ich ja auch eine Anzeige für das Richtige halten, denn diese Details können dann aufgeklärt werden. Im Gegensatz zu dir würde ich übrigens durchaus einen (fremdnützigen?) Betrug durch E+ zulasten der Kunden für möglich halten, wenn man gegenüber dem Zessionar wider besseren Wissens behauptet, dass alle Forderungen bestehen, dieser die Forderungen dann (als undoloses Werkzeug?) bei den Altkunden eintreibt und einige in dem Glauben, die Forderung bestehe tatsächlich, auch zahlen. Strafrecht ist bei mir allerdings schon etwas her. Müssen wir hier auch definitiv nicht ausdiskutieren. Der erforderliche Vorsatz ist hier jedenfalls kein Problem, bedingter Vorsatz besteht allemal.


    Interessant in diesem Zusammenhang auch, inwieweit hier nicht Personenidentität besteht:

    Zitat

    Original geschrieben von lumpenpaule
    Die betreffende Firma hat mit einem Inkasso Unternehmen nichts zu tun!
    Folgender Wortlaut ist in den betreffenden Schreiben aufgeführt:
    "Unsere Forderung haben wir verkauft und abgetreten an die ARGE MNP-Gebühren Gbr (das ist der neue Eigentümer dieser dübiosen Forderungen),c/o accredis Inkasso- Kreditabwicklungs- GmbH,........"usw.
    Das darin enthaltene "c/o" bedeutet, das accredis Inkasso....... von "ARGE MNP-Gebühren Gbr" beauftragt wurde die Forderungen einzutreiben.

    Dann stellt sich ja die Frage, wer die Gesellschafter dieser GbR sind. Vermutlich ist es nicht die accredis, jedenfalls nicht alleine. Die Konstruktion macht eigentlich nur Sinn, wenn sich in der GbR die betroffenen E+-Gesellschaften zusammengeschlossen haben. Dann hätte die Abtretung nur innerhalb der E-Gruppe stattgefunden (auf eine extra dafür gegründete Gesellschaft) und die accredis macht nur die Abwicklung.

  • EPlus hat sämtliche Forderungen, die im Zusammenhang mit diesem"ominösen versehentlichen Versäumnis des Subunternehmers von EPlus" zu tun haben, an diese ARGE MNP Gbr verkauft.
    Diese ARGE MNP Gbr hat nun sofort dieses Inkasso Unternehmen beauftragt, die gekauften Forderungen sofort einzutreiben.
    Diese beiden Firmen haben meinen Recherchen nach nichts miteinander zutun.
    Zu prüfen wäre nun die Rechtmäßigkeit der unbegründeten Weitergabe von Kundendaten.

  • Zitat

    Original geschrieben von lumpenpaule
    EPlus hat sämtliche Forderungen, die im Zusammenhang mit diesem"ominösen versehentlichen Versäumnis des Subunternehmers von EPlus" zu tun haben, an diese ARGE MNP Gbr verkauft.
    Diese ARGE MNP Gbr hat nun sofort dieses Inkasso Unternehmen beauftragt, die gekauften Forderungen sofort einzutreiben.
    Diese beiden Firmen haben meinen Recherchen nach nichts miteinander zutun.

    Aha. Und was für eine Recherche war das? Wer sind denn nun die Gesellschafter der GbR? Solange du die nicht kennst, kannst du ja wohl keine Aussage darüber treffen, wer hier "nichts miteinander zutun" hat.

    Zitat

    Original geschrieben von lumpenpaule
    Zu prüfen wäre nun die Rechtmäßigkeit der unbegründeten Weitergabe von Kundendaten.

    Steht alles schon im Thread. Eine Abtretung von Forderungen und der zugrunde liegenden Kundendaten ist ohne weiteres zulässig.

  • nocchie:
    Du übersiehst m.E. die Form des Dolus eventualis (bedingter Vorsatz):


    Zudem:
    Wie phonefux zu Recht anmerkt, ist auch eine (beabsichtigte) Vermögensverschiebung zugunsten Dritter tatbeständlich.


    Und daher auch von meiner Seite der Rat, einen Starfantrag zu stellen. Im Zivilverfahren gegen einzelne Beklagte dürfte ein systematisches Handeln der Anspruchsteller kaum festzustellen sein. Allein die Staatsanwaltschaft verfügt über die notwendigen gesetzlichen Mittel, um die erforderlichen Informationen zu beschaffen.


    Frank

  • phonefux, frank:
    Ich würde auch eine Strafanzeige erwägen, wenn ich betroffen wäre. Ich bin (leider) eher skeptisch, dass der Staatsanwalt großes Engagement für aufwendige Ermittlungen aufbringt und dann auch genug Material für eine Verurteilung auftreiben kann.


    Dolus ev. ist natürlich denkbar, ihn nachzuweisen ist eine andere Sache.
    Frank: Betrug durch (Handelnde bei) eplus selbst gegenüber den Kunden erfordert nach meinen Erinnerungen an Theorie und Praxis des Strafrechts eine Täuschungshandlung durch eplus selbst. Die kommt nach den bisherigen Schilderungen allenfalls in den Fällen in Frage, in denen Kunden bei eplus nachgefragt haben und abgewimmelt wurden.
    (Ansonsten nur bei mittelbarer Täterschaft. Oder je nach Verhalten auch Mittäterschaft oder eine Teilnahme.)


    Was die Strafrechtsfragen betrifft, will ich hier aber eigentlich nicht weiter Verteidigungsstrategien ausbreiten. So dubios, wie das bisher klingt, ist es jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass strafrechtlich relevante Handlungen ans Tageslicht kommen.


    Wer von einer Doppelberechnung betroffen ist und (glücklicherweise) auch die Belege dafür noch hat, kann sich jedenfalls zivilrechtlich wehren.


    Die entscheidende Antwort können und sollten wir als (aktuelle oder potentielle) eplus-Kunden auf dem Markt geben. Wenn eplus nicht kurzfristig die Berichte über doppelte Berechnungen ausräumt, dann muss sich jeder selbst fragen, ob man noch eine langfristige Vertragsbeziehung riskieren möchte.


    Zitat

    Original geschrieben von lumpenpaule
    Diese beiden Firmen haben meinen Recherchen nach nichts miteinander zutun.


    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Aha. Und was für eine Recherche war das? Wer sind denn nun die Gesellschafter der GbR? Solange du die nicht kennst, kannst du ja wohl keine Aussage darüber treffen, wer hier "nichts miteinander zutun" hat.


    lumpenpaule


    Ich schließe mich phonefux an. Es wäre schön, wenn es nicht bei Andeutungen bliebe.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Bei der Bank sollte man noch einen Auszug bekommen, aber geht aus diesem hervor, dass die Gebühren bezahlt wurden? Bzw. wurden die Gebühren immer extra eingezogen oder mit der normalen Rechnung?

    Ich habe im April 2010 ebenfalls eine Rufnummer von E-Plus zu Simyo portiert. Die Portierungskosten wurden separat in Rechnung gestellt. Vom Konto abgebucht wurden dann aber die Schlussrechnung (falls man diese so bezeichnen kann) des Mobilfunkvertrages und die Rechnung über die Portierungsgebühr unter Angabe beider Rechnungsnummern in einem Posten. Auf dem Kontoauszug stehen also zwei verschiedene Rechnungsnummern und der Gesamtbetrag beider Rechnungen, natürlich aber nicht die Rechnungsinhalte. Insofern braucht man zusätzlich zum Kontoauszug die Rechnung mit der entsprechenden Nummer, um nachweisen zu können, dass die Portierungsgebühr ordnungsgemäß abgebucht wurde.


    Ich habe bis jetzt noch keine Rechnung von diesem Inkassounternehmen erhalten, die Forderung wäre auch bei mir unrechtmäßig. Das könnte ich auch belegen, weil Rechnung und Kontoauszug noch vorhanden sind.

  • Bei mir wurden vom Konto auch die Portierungsgebühr und der letzte Grundpreis inkl. Volumen in einer Summe abgebucht (Abbuchung Ende April 2010). Es stehen beide Rechnungsnummern auf dem Kontoauszug, so dass ich eindeutig beweisen kann, dass es sich hier um die Portierungsgebühr handelt. Finde es aber juristisch extrem fragwürdig, dass ich als ehrlicher vertragstreuer Ex-Kunde nachweisen soll, dass ich bezahlt habe oder nicht. Hier läuft doch mit E-Plus/Accredis etwas völlig falsch.


    Derjenige der Forderungen stellt, muss deren Rechtmäßigkeit beweisen und nicht umgekehrt. So ist zumindest mein Rechtsverständnis.


    Accredis macht es sich hier sehr sehr einfach und sagt, ihr lieben Kunden schickt uns doch einfach mal die Rechnungen von E-Plus und den Kontoauszug, aus dem die Zahlung hervorgeht. Wir haben ja von E-Plus nur offene Forderungen abgekauft und denen zur Verbesserung des Cash-Flow schon gleich die abgetretenen Forderungen bezahlt. Gut das Accredis zu 100% zur Creditreform gehört. Echt unseriös.


    Habe auch bei E-Plus mehrfach angerufen und dort konnte oder wollte keiner weiterhelfen. Finde es extrem unverschämt von E-Plus seine ehemaligen Kunden so ins Messer laufen zu lassen.


    Das beste ist noch, dass die Dame von Accredis am Telefon ganz stolz erzählte, dass man auch ganz erfolgreich alle Forderungen vom insolventen Stromanbieter TelDaFax eingetrieben hat. Wenn das mal kein gutes Omen für E-Plus ist...

  • Um das noch mal ganz deutlich zu machen, wiederhole ich mich: Wer die Rechnungsunterlagen von eplus nicht mehr hat, aber die Gebühr schon bei der MNP bezahlt hat, der sollte sich nicht mit Dreistigkeiten von der ARGE MNP GbR, Accredis oder eplus abwimmeln lassen.


    Zitat

    Original geschrieben von nocchie
    2. Jedoch kommt es auf das Interesse von Eplus gar nicht an, denn jedenfalls haben sie als nachwirkende Vertragspflicht auch die Pflicht, den betroffenen Kunden die Rechnungsunterlagen zur Verfügung zu stellen, die im Zusammenhang mit der jetzigen Rechnungsstellung stehen. Wenn sich Eplus (bzw. diese MNP Inkasso GbR) deswegen vor Gericht auf eine Auseinandersetzung einlassen, dann wird ihnen jedes Gericht aufgeben, die Unterlagen herauszurücken.


    3. Unabhängig davon sei mal die Frage in den Raum gestellt, auf welcher Informationsgrundlage Eplus überhaupt die (berechtigten oder unberechtigten) Forderungen verkauft hat. Schon deshalb müssen die Unterlagen noch problemlos verfügbar sein.


    Also: Bei eplus Rechnungsunterlagen anfordern. Wenn die Hotline das nicht kann oder nicht soll, dann schriftlich. Hilfsweise: Alle Unterlagen, auf deren Grundlage festgestellt wurde, dass die MNP-Gebühr noch aussteht.

  • Zitat

    Original geschrieben von radarfalle
    Derjenige der Forderungen stellt, muss deren Rechtmäßigkeit beweisen und nicht umgekehrt. So ist zumindest mein Rechtsverständnis.

    Da ist dein Rechtsverständnis aber schlicht falsch, jedenfalls was die vorherige Erfüllung einer Forderung angeht.


    Es muss auch so sein, dass denjenigen die Nachweispflicht trifft, der gezahlt hat. Wenn du jemandem Geld leihst und es dann zurückforderst, und derjenige einfach behaupten könne, er hätte es dir längst in bar zurückgegeben, würdest du ganz schön dumm aus der Wäsche schauen, wenn dich die Beweislast dafür träfe, dass er es dir nicht gegeben hat. Das lässt sich nämlich schlicht nicht beweisen - es sei denn du warst die ganze fragliche Zeit in Südafrika und er in Deutschland. ;)

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