E-Plus Gruppe stellt nach mehr als 2,5 Jahren Rechnung für MNP über Inkassobetrieb

  • Zitat

    Original geschrieben von radarfalle
    Vielleicht kann ja mal Teltarif usw. hier tätig werden und diese Mega Abzocke seitens E-Plus aufklären. Finde es schon extrem grenzwertig, dass E-Plus nicht bestehende Forderungen unter Weitergabe streng vertraulicher Kundendaten an ein Inkasso Unternehmen leitet.

    Wobei man ja unterscheiden muss. Wenn ich richtig gezählt habe, haben sich hier bislang sieben User gemeldet, die ein solches Schreiben erhalten haben.


    Zwei, dich eingeschlossen, sind sich sicher, damals die Gebühr bezahlt zu haben. Bei den anderen fünf wurde die Gebühr bislang nicht abgerechnet, so dass dort die Forderung zunächst mal berechtigt ist, Sonderfragen (nachträgliche Einführung der Portierungsgebühr während der Vertragslaufzeit, Portierung innerhalb der E+-Gruppe) einmal außen vor gelassen.

  • Habe eben an SternTV diese Mail geschickt:


    Guten Tag


    viele Leute erhalten zZ im Namen der EplusGruppe Zahlungsaufforderungen durch ein Inkassounternehmen für eine zT mehr als zwei Jahre zurückliegende Rufnummernmitnahme. Angeblich wurden seinerzeit diese Kosten den ausgeschiedenen Kunden nicht in Rechnung gestellt.


    Aber es zeigt sich schon jetzt, dasss offensichtlich auch solche Kunden angeschrieben wurden, die belegen können, gezahlt zu haben. Viele haben natürlich solch weit zurückliegende Rechnungs- und Zahlunsunterlagen nicht mehr. Sie werden also einfach zahlen, obwohl es evtl eine Doppelzahlung ist.


    Mir scheint hier schießt Eplus mit der Schrotflinte, um zu sehen, wer sich als getroffen ergibt. Unterlagen scheint Eplus über die alten Vorgänge nämlich nicht mehr zu besitzen.


    Bitte informieren Sie sich zB auf diesen Seiten: http://www.gutefrage.net/frage…ueber-rufnummerportierung


    oder
    http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=517538



    Dort finden Sie auch Postings von Leuten, die definitiv nachweisen können dass gezahlt wurde. Andere wissen nicht, ob je eine Rechnung gestellt wurde, oder ob sie gezahlt haben.


    ME muss Eplus zunächst einmal nachweisen, dass die Forderung zu Recht besteht. Aber sicherlich sieht man hier ein tolles Zusatzgeschäft, vor allem auch für das Inkassounternehmen. Auch dass ein solches Unternehemn eingesetzt wird, ohne sich selbst erst einmal mit dem Kunden auseinaderzusetzen spricht mE dafür, dass man hofft, den nötigen Durck für eine widerstandslose Zahlung zu erzeugen.


    Aus meiner Sicht dürfte das ein sehr interessantes Thema für eine Ihrer Sendungen sein.


    Gruß

  • Thomas:
    Das ist vernünftig.


    Daher reicht es, wenn ich einmal darauf hinweise, dass die beträchtlichen Änderungen des Gesetzgebers betreffend die Regelungen der Verjährung von Ansprüchen das Problem der Verwirkung (§242 BGB) zwar weitgehend entbehrlich machen, keinesfalls aber beseitigen sollte.


    Zu Zeiten längerer Verjährungsfristen war das Problem der Verwirkung ein relativ häufig auftretendes. Die Rechtsprechung zur Verwirkung von Ansprüchen hat etwa dazu geführt, dass die Verjährungsfrist für die Nachforderung monatlich zu leistender Betriebskostenvorauszahlungen auf ein Jahr festgelegt wurde (wie es der gefestigten Rsp. zur Verwirkung entsprach).


    Dieselben Grundsätze, die zur Verwirkung von Nebenkostenforderungen aus Mietverträgen aufgestellt wurden, finden sich regelmäßig in Entscheidungen betreffend die Nachforderung von Mobilfunkgebühren. So haben sich schon viele Kunden erfolgreich gegen eine (um wenige Monate) verspätete Nachberechnung von Verbindungskosten gewehrt.


    Die hier zur Berechnung kommenden Wechselgebühren halte ich für derart unberechtigt, dass ich persönlich schon von einem betrügerischen Vorgehen ausgehe, so dass ich nach reiflicher Überlegung sogar die Stellung eines Strafantrags in Erwägung ziehen würde.


    Eine Begleichung dieser (aus meiner Sicht völlig unberechtigten) Fordeung wäre für mich überhaupt keine Option.


    An dieser Stelle eine Gute Nacht an alle (Mit-)Leser in diesem Forum


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von radarfalle

    @ Thomas: Macht dieses Thema nicht mehr Sinn unter Provider & Netzbetreiber?

    Ja. ;)

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    So haben sich schon viele Kunden erfolgreich gegen eine (um wenige Monate) verspätete Nachberechnung von Verbindungskosten gewehrt.

    Und das ist der entscheidene Punkt. In den Urteilen, die ich kenne, ging es ausschließlich um Verbindungskosten. D.h. Mobilfunkbetreiber rechnet teilweise Verbindungen ab, ohne Hinweis, dass die Abrechnung unvollständig ist, und kommt Monate später mit einer Nachforderung weiterer Verbindungen für den gleichen, ansonsten bereits abgerechneten Zeitraum. Argument dort: Der Kunde konnte darauf vertrauen, dass die Abrechnung der Verbindungen vollständig ist.


    Hier sieht es völlig anders aus: Der Kunde weiß, dass es eine Portierungsgebühr gibt, diese wird aber auf der letzten Rechnung nicht abgerechnet. Worin siehst du das erforderliche "Umstandsmoment", d.h. warum durfte der Kunde darauf vertrauen, dass die Abrechnung nicht doch noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt? Dass es nicht auf der Rechnung auftaucht und der spätere, reine Zeitablauf reichen eben nicht aus, um eine Verwirkung anzunehmen.


    Die Urteile waren übrigens durch die Bank Amtsgerichtsurteile. Wenn es mal in die zweite Instanz zum Landgericht ging, war es schon wieder vorbei mit dem Verwirkungsargument (z.B. LG Duisburg, Urteil vom 4.5.2004 - 13 S 77/04).


    Also: Meines Erachtens alles andere als klar, dass wir hier von "unberechtigten Forderungen" sprechen. Ich würde daher auch niemanden zur Nichtzahlung raten, der weiß, dass er die Gebühr damals nicht bezahlt hat.

  • Stellt der Anbieter eine "Schlussrechnung", halte ich die Rechtslage für noch viel klarer.


    Posten, die eine solche Schlussrechnung nicht enthält, dürften selbst einen Monat später schon unzweifelhaft verjährt sein. Das hiesige LG ist kein Maßstab, genau so wenig wie irgendein AG. Die Entscheidung eines beliebigen Obergerichts dürfte allen Geisterfahrern wieder die richtige Richtung deuten. ;)


    Frankie



    Edit:
    Oftmals wird die Bedeutung einer Gesetzesbegründung unterschätzt ... insbesondere unter Richtern, die sich die Lektüre gelegentlich ersparen.


    Die Regelungen der Verjährung/Verwirkung dienen der Rechtssicherheit. Erteilt ein Mobilfunkanbieter eine "Schlussrechnung", gibt er damit konkludent zu erkennen, das diese den "Schluss" der Geschäftsbeziehung dokumentieren soll. Persönliche Unzulänglichkeiten des Rechnungstellers hat er, und nicht etwa der Rechnungsempfänger zu verantworten.


    Die Frage der Verjährung soll Forderungen erfassen, die der Rechnungssteller aus verschiedenen Gründen nicht zeitnah abrechnet/abrechnen kann. Verrechnet er sich, ist das sein höchstpersönliches Problem und hat mit den Gründen, die zur Regelung der Verjährung führen, wenig gemein. Verkennt das LG Duisburg die Intention des Gestzgebers, wundert mich das nicht wirklich ... so ist das Leben.



    Fazit:
    Die Regelungen zur Verjährung erfassen im Wesentlichen nicht geltend gemachte Forderungen und nicht etwa nur vom Anspruchsteller falsch abgerechnete.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Posten, die eine solche Schlussrechnung nicht enthält, dürften selbst einen Monat später schon unzweifelhaft verjährt sein.

    Unmittelbare Verjährung nicht enthaltener Positionen durch Bezeichnung einer Rechnung als "Schlussrechnung"? Das ist kreativ.


    Davon abgesehen: Wurden hier überhaupt solche "Schlussrechnungen" gestellt oder diskutieren wir jetzt einen fiktiven Sachverhalt?


    Und welche Gesetzesbegründungen zu Regelungen der Verwirkung meinst du? Die gibt es nicht. Und wer hat sich hier "verrechnet"? Ich kann nicht mehr folgen. :confused:

  • Nun gut ... diese Frage wird sicher noch obergerichtlich geklärt werden. Dann sprechen wir uns wieder.


    Dein Einsatz? :)


    Frankie



    Edit:
    Ähhm ... ich bin nicht kleinlich ...

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