ZitatOriginal geschrieben von Cambaz
Verjährung?
Allerdings müsste es dann aber erst Ende 2013 verjährt sein. 3 Jahre ab Jahresende des besagten Jahres. Korrekt so?
Ja wenn er Verjährung meint, muss er bis Ende 2013 warten. Korrekt.
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ZitatOriginal geschrieben von Cambaz
Verjährung?
Allerdings müsste es dann aber erst Ende 2013 verjährt sein. 3 Jahre ab Jahresende des besagten Jahres. Korrekt so?
Ja wenn er Verjährung meint, muss er bis Ende 2013 warten. Korrekt.
ZitatOriginal geschrieben von BornToRun
Mein Gott, man kann sich aber auch anstellen. Du hast vor geschlagenen zwei Jahren drei Nummern von e-Plus wegportiert und hättest theoretisch schon seit diesem Moment jeden Tag mit Post und einer entsprechenden Berechnung der Portierungsgebühren von denen rechnen müssen.
nein hätte ich nicht´, ich habe erwartet das ich diese mitt der abschlussrechnung vom 15.07.2010 abgezogen bekomme ! , auch 2 bis 3 monate später hätte ich akzeptiert , schohn mitt 6 monaten verspätung hätte ich dies als absurd aufgefasst :cool:
ZitatOriginal geschrieben von lumpenpaule
...Ich werde nichts zahlen, bevor ich nicht von EPlus einen Nachweis erhalten habe, dass diese Portierungsgebühr für den Zeitraum 2010 zu recht berechnet wird.
dieses "zu recht" ist übrigens ein gutes stichwort. Als ich meinen inzwischen nicht mehr vorhandenen e-plus-vertrag abschloss, gab's die portierungsgebühr noch nicht. Die wurde in die -- mMn für mich zumindest in diesem punkt dann nicht relevante -- preisliste eingeführt, während der vertrag noch lief.
Da es sich nicht um eine einfache änderung von gesprächsgebühren o.dgl. handelte. sondern um die einführung einer zuvor nicht existierenden gebühr (worüber ich zudem nie informiert wurde), bin ich der auffassung, daß diese nur dann für mich gelten würde, falls e-plus damals eine diesbezügliche änderungskündigung ausgesprochen (und ich dieser änderung dann zugestimmt) hätte. Hat e-plus aber nicht. Bisher hat e-plus auch nicht versucht, für diesen vertrag eine portierungsgebühr zu berechnen ...
ZitatOriginal geschrieben von Cambaz
ich möchte noch anmerken, dass in dem Schreiben folgendes steht: ""Portierung / MNP (Mobile Number Portability): Beim Wechsel von der E-Plus-Gruppe (hierzu gehören u.a die Marken Base, e plus+, simyo, ay yildiz oder vybemobile) zu einem anderen Mobilfunkanbieter ...
Legt man diesen Wortlaut zugrunde, fällt die Gebühr m.E. nicht an. Berechnet wird ein Portierung aus der E-Plus-Gruppe zu einem anderen (also nicht bereits genannten) Mobilfunkanbieter. Die Kostenpflicht eines Wechsels innerhalb der E-Plus-Gruppe wird mit keinem Wort erwähnt. In älteren (auch meinen ehemaligen) Verträgen war die Portierung zu einem Eplus-Ableger stets kostenfrei.
Frankie
Edit:
- Gestrichen - (hab da was überlesen)
ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Juristisch nur leider nicht richtig. Der Gläubiger muss darlegen und beweisen, dass die Forderung entstanden ist. Der Schuldner muss darlegen und beweisen, dass die Forderung wegen Erfüllung erloschen ist.
Ok, dann würde ich auf die Klage warten und dann ist das Inkassobüro oder wer das gerade macht am Zug seine Forderung darzulegen. Und schon sind wir wieder am Anfang. Wer etwas fordert muss dieses auch belegen.
Gruß Marco
ZitatOriginal geschrieben von marco5
Ok, dann würde ich auf die Klage warten und dann ist das Inkassobüro oder wer das gerade macht am Zug seine Forderung darzulegen. Und schon sind wir wieder am Anfang. Wer etwas fordert muss dieses auch belegen.
Gruß Marco
Das spiegelt sich mit der Antwort des Anwalts im obigen Link. Jedoch geht es hier um einen Streitwert von 25 €.
Ich werde das Geld zahlen (in meinem Fall ist es wirklich nicht berechnet worden), aber werde trotzdem mit E-Plus Kontakt aufnehmen (Versuchen zumindestens:) ), die sollen mir einen Beweis senden das es nicht berechnet wurde. Es scheint mir in der Tat so, als ob sie einfach einen bestimmten Zeitraum ausgewählt haben, von denen Sie jetzt behaupten das jeder der damals von E-Plus weg ist nicht gezahlt hat.
Die haben nur Daten der Leute die eine MNP durchführen lassen haben, und nicht die die bezahlt oder eben nicht bezahlt haben.
ZitatOriginal geschrieben von Leopold.stoch
http://www.frag-einen-anwalt.d…ic_id=192900&rechtcheck=2
Wer ist eigentlich der Absender des Schreibens?
Laut dem Beitrag im Anwalt-Forum und laut Cambaz ist es E+ (E-Plus-Gruppe?), laut MadEye kam das Schreiben vom Inkassobüro.
Unabhängig davon, wer der Absender ist, würde ich eventuelle Aufforderungen, die Forderung mit korrekter, bei Vertragsabschluss (bzw. Portierungszeitpunkt) gültiger Preisliste nachzuweisen, immer gleichlautend an E+ (bzw. den damaligen Vetragspartner) und das Inkassounternehmen.
Der Absender des Schreibens ist tatsächlich die E-Plus Gruppe. Geht aber ein bisschen unter, weil anschließend nur noch die Rede von der 'ARGE MNP-Gebühren GbR' ist.
Auf eine lange Mail von mir kam heute diese Antwort.
Ein komischer Kreislauf, das Inkasso Unternehmen sagt einfach nur "Geld her", wie und ob die Forderung tatsächlich entstanden ist (in meinem Fall ja), können Sie natürlich nicht beweisen.
E-Plus kann/möchte einfach dazu nichts sagen.
ZitatSehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die weitere Bearbeitung Ihres Vorgangs hat die ARGE MNP-Gebühren GbR c/o accredis Inkasso- und Kreditabwicklungs-GmbH Postfach 920453 51154 Köln Telefon: 02233-39 40 25 80 übernommen. Bitte wenden Sie sich künftig an Ihren neuen Ansprechpartner. Mit freundlichen Grüßen Ihr Credit Risk Management
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