Nichtnutzungsgebühr und Simkartenpfand unzulässig

  • Re: Urteil bringt sicher Probleme für Klarmobil


    Zitat

    Original geschrieben von mfshva
    Und vorallem wie weise ich zb. klarmobil darauf hin , Email mit Link schicken? Bei mir wird gerade diese Gebühr berechnet


    Das Urteil ist laut dem Artikel noch garnicht rechtskräftig. Bringt dir wohl garnichts. Kannst höchstens selbst klagen.

  • Hier geht's um das Urteil der Vorinstanz:
    http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=502151

    Zitat

    Original geschrieben von mfshva
    Was haltet Ihr davon das klarmobil und auch zb. callmobil jetzt eigentlich keine Nichtnutzungsgebühr mehr verlangen dürfen.


    [...]


    Und vorallem wie weise ich zb. klarmobil darauf hin , Email mit Link schicken? Bei mir wird gerade diese Gebühr berechnet

    Was in dem aktuellen Teltarif-Artikel leider nicht deutlich wird: In dem Fall ging es um eine Nichtnutzungsgebühr, die zusätzlich zu einer Grundgebühr anfällt. Argument: Die "Administrationskosten" sind bereits mit der Grundgebühr abgedeckt.


    Daraus kann man nicht folgern, dass Nichtnutzungsgebühren unzulässig wären, die statt einer Grundgebühr erhoben werden. Warum sollten sie auch unzulässig sein? Grundgebühren sind ja auch zulässig.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Hier geht's um das Urteil der Vorinstanz:
    http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=502151 Was in dem aktuellen Teltarif-Artikel leider nicht deutlich wird: In dem Fall ging es um eine Nichtnutzungsgebühr, die zusätzlich zu einer Grundgebühr anfällt. Argument: Die "Administrationskosten" sind mit der Grundgebühr abgedeckt.


    Daraus kann man nicht folgern, dass Nichtnutzungsgebühren unzulässig wären, die statt einer Grundgebühr erhoben werden. Warum sollten sie auch unzulässig sein? Grundgebühren sind ja auch zulässig.


    Danke für den Hinweis; ich hatte mich über das Urteil schon gewundert, da die 'Nichtsnutzungsgebühr' im Grunde nichts anderes ist als ein Mindestumsatz, der ja auch bisher zumindest zulässig ist. Aber vielleicht dürfen die Provider künftig dann nicht mehr damit werben, dass ein Tarif grundgebührenfrei ist.

    Ich will immer Herbst. Ich will immer Küste. Ich will immer Norden.

  • Vermutlich wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte wird wohl alles darauf hinauslaufen das seitens des Anbieters bei Nichtnutzung nach 3-6 Monaten sie SIM deaktiviert wird.
    Die werden sich schon die SIM Leichen die nichts einbringen schon weit weg halten.:D


    Gruss
    -ralf-

    Im Norden zuhause:
    54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
    -------------------------------
    Vodafone Callya Smartphone Special/Fonic/T-xtra/

  • 1. Gehört der Beitrag in den Prepaidbereich und


    2. Guck mal auf die Uhrzeit wann ich den geschrieben habe, war über 1 Stunde vorher :rolleyes:

    Oneplus 5
    Vodafone Red 2GB

  • Zitat

    Original geschrieben von supercracker
    1. Gehört der Beitrag in den Prepaidbereich


    Nicht unbedingt - die Nichtnutzungsgebühr verlangt auch Mogel-com für eine Postpaid-Variante, die Schubladenverträge vermeiden sollte. Folge: jetzt wird up-geloopt statt ungenutzt in der Schublade und es fallen keine Zusatzkosten an, wenn man im Freiminutenbereich bleibt.


    Genau für diese Verträge fallen auch SIM-Pfandkosten an lt. Debil-tel

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