So ist, die Vertragsfreiheit erlaubt ohne Angaben von Gründen sowohl den Abschluss, als auch die Ablehnung eines Vertrages. Da man am Vertragsabschluss verdient wird man das normalerweise nicht machen, sollte es im anderen Fall aber eben auch nicht konkret begründen, um nicht Klagegründe zu provozieren.
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