Versicherungsfall aber mit billigem Scheck abgespeißt!?

  • hoi saletti,


    ich habe mich nur darüber gewundert, was jemand macht, der kein internet hat..... und keine ahnung von onlinehandel.


    die camera war 2 wochen alt.... kostet beim händler vor ort vielleicht 1000 € und im i-net bei nem händler 850 €.


    was machst du, wenn du keine möglchkeit oder die kenntnisse hast, um dort zu bestellen???


    noch ist die republik nicht komplett am draht...


    mir kanns egal sein, ich habe sie nämlich für 600 € gekauft.... *g

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • Ich wäre auch froh, wenn ich wenigstens ein wenig Geld von der versicherung erhielte.


    Aber: Bei nem Auto bekommst Du auch nur noch den Zeitwert ersetzt, wäre auch hirnrissig seitens der Versicherung, den Neupreis zu zahlen.


    Weiterhin sind die meisten Versicherungsbeiträge eh schon vollkommen überzogen, wenn jeder den NP bekommen würde, dann wäre keiner mehr versichert, weil sich das nur noch die oberen 500 leisten könnten...!


    -Andi-

    Signatur:
    Die Signatur ist optional und wird am Ende Deiner Beiträge angezeigt (falls Du sie aktiviert hast).

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Weiterhin sind die meisten Versicherungsbeiträge eh schon vollkommen überzogen, wenn jeder den NP bekommen würde, dann wäre keiner mehr versichert, weil sich das nur noch die oberen 500 leisten könnten...!


    Wie oben geschrieben, bei Hausratversicherungen gibt es jetzt immer den Neupreis (den ein entsprechendes Gerät heute neu kosten würde. Und diese Versicherungen sind auch nicht so teuer. Aber bei der Haftpflicht scheint es ja nicht so zu sein.
    Übrigends bei Haftpflichtversicherungen von überzogenen Preisen zu sprechen ist Quatsch. Die gibt es schon unter 50 € im Jahr und da kann man nichts sagen...

  • Zitat

    Original geschrieben von jabrokoss
    die camera war 2 wochen alt.... kostet beim händler vor ort vielleicht 1000 € und im i-net bei nem händler 850 €.


    Dieses kleine Detail mit den zwei Wochen hattest du oben aber nicht erwähnt. Genauso wie bei Autos ist auch bei anderen Geräten halt noch nicht nach kurzer Zeit ein Abschlag fällig. Ein PKW gilt noch einige Wochen und IMO bis über 1000 km als Neuwertig, so das man hier den vollen Wert bekommt.
    Wie lange genau für welches Produkt die Frist für "neuwertig" gilt haben wir für Handys vor langer Zeit mal ohne Ergebnis bei HK diskutiert, für andere Technik ist diese Auslegung sicherlich ein häufiger Streitpunkt.


    Glück wenn ein doch schnelllebiges Produkt wie eine Kamera auch nach zwei Wochen als neuwertig angesehen wird.


  • Haftpflichtversicherungen ersetzen im Normalfall immer nur den Zeitwert, da das der Betrag ist, worauf Du vom Verursacher Anspruch hast. Punkt.


    Eine Hausratversicherung regelt das ganze anders, da kannst Du Dir aussuchen, ob Du willst, dass sie Dir den Neuwert oder den Zeitwert erstatten, was sich auf die Beiträge auswirkt.


    :cool:


    EDIT:


    Zitat


    Bei Sachschäden
    wird die Reparatur (wenn möglich) oder der Ersatz der beschädigten Sache bezahlt. Bei Neuanschaffungen muß sich der Geschädigte damit begnügen, nur den Zeitwert ersetzt zu bekommen. Durch den Gebrauch einer Sache findet eine Abnutzung statt. Der Wert sinkt dadurch. Nur diesen als Zeitwert bezeichneten Wert erhält der Geschädigte ersetzt. Prinzip: Keine Besserstellung als vor dem Schadenfall. So kann es passieren, daß ein Geschädigter für die beschädigte Sache etwas Neues kaufen muß, und daß er dann aus eigener Tasche etwas zuzahlen muß.


    Quelle: Verbraucherschutz


    Viel Spass beim Weiterstreiten mit Halbwissen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit

  • hoi tbold,


    naja, ich schrieb: neue Cam.


    iss aber auch egal, ich konnte mir ja ne neue kaufen und hatte noch was übrig.


    wie gesagt, ich fand es denen gegenüber unverschämt, die nicht die möglichkeit haben, billig im i-net zu kaufen.

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • Vielleicht sollte man sich einmal vor Augen führen, dass nicht die Versicherung der Schadensverursacher, sondern derjenige war, der das 8210 runtergeworfen hat.


    Insofern ist derjenige verpflichet Schadensersatz zu leisten:


    § 249 BGB
    Art und Umfang des Schadensersatzes
    (1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.


    (2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.


    D.h. der Verursacher muss den vorherigen Zustand wiederherstellen. Wenn seine HP die Regulierung übernimmt, sich damit aber der vorherige Zustand nicht wiederherstellen läßt, muß hier der Schuldner leisten.


    Dies ist gerichtlich IMHO durchsetzbar. Selbstverständlich ist dies in dem speziellen Fall nicht realistisch, da es nur um "peanuts" geht.


    Gruß,
    Martin

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!