ZitatOriginal geschrieben von Applied
"Spätestens nach sechs Aufenthaltsmonaten sei das Ermessen der Behörden „auf Null“ geschrumpft, so dass in der Regel Sozialhilfe an die betroffenen Ausländer zu zahlen ist, heißt es in dem Urteil."
...
Bin mal gespannt, wann der erste Vorschlag von einem unserer Politikkasper*innen kommt, dass man die Sozialhilfe direkt in die entsprechenden Länder überweisen solle/müsse. Schließlich sind die ersten 6 Monate ja mit ein wenig Einschränkung verbunden, dass kann man doch sicher nicht jedem zumuten.
Eine möglicherweise bereits praktizierte weitere Variante wäre die "virtuelle" Anmeldung hierzulande bei/über einen Landsmann / eine Landsfrau, und die tatsächliche Anreise erst nach den sechs Monaten zur Antragstellung.
Alles kein Problem, wir schaffen das. Schliesslich wissen Steuerzahler und sozialversichungspflichtig Beschäftigte hierzulande nicht wohin mit dem ganzen Geld. Und unsere Rentner verzichten sicher gerne auf den einen oder anderen Euro ihrer allzu üppigen Rente, ist schliesslich für einen guten Zweck.