Europäische Schuldenunion - ist der Politik überhaupt noch zu trauen?
- Mephisto
- Geschlossen
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Das Urteil ist ein 'ja ABER'. Die Kautelen, die das BVerfG eingeführt hat, sind schon recht deutlich und mE relativ massiv. Die Stellung des Bundestags wird aufgewertet, was hohe Zeit war, und damit auch die deutsche Verhandlungsposition innerhalb des Europäischen Rates. Und in der Begründung finden sich ein paar Sätze, über die noch nachzudenken sein wird - vor allem, wenn das BVerfG im Hauptsacheverfahren über die Politik der EZB zu urteilen haben wird.
Die Frage ist jedoch, wie wirksam diese Kautelen sind und inwiefern die anderen Vertragspartner bei Streitigkeiten bereit sein werden, die Vorbehalte Deutschlands zu akzeptieren.
Edit - eine ganz gute Zusammenfassung:
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Dieses Urteil dachte ich mir, - alle Vertäge wurden meiner Meinung nach gebrochen .
heita weitaaa
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Zitat
Original geschrieben von Robert Beloe
Das Urteil ist ein 'ja ABER'. Die Kautelen, die das BVerfG eingeführt hat, sind schon recht deutlich und mE relativ massiv. Die Stellung des Bundestags wird aufgewertet, was hohe Zeit war, und damit auch die deutsche Verhandlungsposition innerhalb des Europäischen Rates. Und in der Begründung finden sich ein paar Sätze, über die noch nachzudenken sein wird - vor allem, wenn das BVerfG im Hauptsacheverfahren über die Politik der EZB zu urteilen haben wird.Die Frage ist jedoch, wie wirksam diese Kautelen sind und inwiefern die anderen Vertragspartner bei Streitigkeiten bereit sein werden, die Vorbehalte Deutschlands zu akzeptieren.
Edit - eine ganz gute Zusammenfassung:
IMHO ist dieses ABER reine Augenwischerei
Es ging doch im Prinzip darum ob ein Vertrag laut deutschem Recht so unterschrieben werden kann oder nicht. Wenn das Gericht ja sagt dann wars das. Dann gilt das was im Vertrag steht. Ohne WENN und ABER. Ein gültiges ABER würde bedeuten das der Vertrag so nicht unterschrieben wird und erst die Voraussetzungen geschaffen werden um dieses ABER auch geltend machen zu können (also Ablehnung)Davon war aber nie die Rede
Oder hab ich da was falsch verstanden? -
Zitat
Original geschrieben von CK-187
IMHO ist dieses ABER reine Augenwischerei
Es ging doch im Prinzip darum ob ein Vertrag laut deutschem Recht so unterschrieben werden kann oder nicht. Wenn das Gericht ja sagt dann wars das. Dann gilt das was im Vertrag steht. Ohne WENN und ABER. Ein gültiges ABER würde bedeuten das der Vertrag so nicht unterschrieben wird und erst die Voraussetzungen geschaffen werden um dieses ABER auch geltend machen zu können (also Ablehnung)Davon war aber nie die Rede
Oder hab ich da was falsch verstanden?
Das BVerfG hat in der Entscheidung klargestellt, dass Deutschland an den Vertrag nicht gebunden ist, wenn diese Bedingungen nicht geltend gemacht werden können. Die Frage ist, was die Vertragspartner dazu sagen, sobald sie das Urteil mal etwas gründlicher gelesen haben. -
ich glaube kaum, dass die aussenwirkung derart ist, "wir können das jetzt unterschreiben, aber bindend ist es für uns eigentlich nicht, weil es ohne diese einschränkungen gegen unsere verfassung ist". das kann ja den anderen länder egal sein. wenn wir das so unterschreiben und dann ist es auch bindend.
imho habe ich aber irgendwo gelesen, dass die anwälte jetzt drüber sind, die verträge an das urteil anzupassen.
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Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
ich glaube kaum, dass die aussenwirkung derart ist, "wir können das jetzt unterschreiben, aber bindend ist es für uns eigentlich nicht, weil es ohne diese einschränkungen gegen unsere verfassung ist". das kann ja den anderen länder egal sein. wenn wir das so unterschreiben und dann ist es auch bindend.imho habe ich aber irgendwo gelesen, dass die anwälte jetzt drüber sind, die verträge an das urteil anzupassen.
Deutschland darf die Verträge nur durch den Bundespräsidenten ratifizieren, wenn diese Bedingungen gelten. Das hat das BVerfG unmissverständlich klargestellt. -
So langsam dämmert mir auch was da gestern in Karlsruhe wirklich passiert ist. Das sind nämlich mehr als nur ein paar Korekturen. Das sind handfeste Punkte die Karlsruhe da eingefordert hat..... Denn die "Einreden Karlsruhes" müssen völkerrechtlich verbindlich in den ESM hinein - egal wie.....
Und Gauck unterzeichnet erst dann wenn das passiert ist. Darf er wohl erst dann so kann man das verstehen
Kann also noch dauern mit Barroso´s Gouverneursratsitzung......
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Na, dann ist ja alles gut.
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Zitat
Original geschrieben von Jimmythebob
Na, dann ist ja alles gut.naja fast. Bis auf die Tatsache dass "völkerrechtlich verbindliches" nichts zählt wenn es beim Euro "brennt" - siehe die "No-Bail-Out-Klausel" im Vertrag von Lissabon..........
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