Europäische Schuldenunion - ist der Politik überhaupt noch zu trauen?

  • Bielefelder:


    Ich kenne hier (jetzt nur noch) zwei, und das Frank einer ist, wäre mir neu.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Das Urteil ist ein 'ja ABER'. ;) Die Kautelen, die das BVerfG eingeführt hat, sind schon recht deutlich und mE relativ massiv. Die Stellung des Bundestags wird aufgewertet, was hohe Zeit war, und damit auch die deutsche Verhandlungsposition innerhalb des Europäischen Rates. Und in der Begründung finden sich ein paar Sätze, über die noch nachzudenken sein wird - vor allem, wenn das BVerfG im Hauptsacheverfahren über die Politik der EZB zu urteilen haben wird.


    Die Frage ist jedoch, wie wirksam diese Kautelen sind und inwiefern die anderen Vertragspartner bei Streitigkeiten bereit sein werden, die Vorbehalte Deutschlands zu akzeptieren.


    Edit - eine ganz gute Zusammenfassung:


    http://www.bundesverfassungsge…tteilungen/bvg12-067.html

    Ich will immer Herbst. Ich will immer Küste. Ich will immer Norden.



  • IMHO ist dieses ABER reine Augenwischerei ;)
    Es ging doch im Prinzip darum ob ein Vertrag laut deutschem Recht so unterschrieben werden kann oder nicht. Wenn das Gericht ja sagt dann wars das. Dann gilt das was im Vertrag steht. Ohne WENN und ABER. Ein gültiges ABER würde bedeuten das der Vertrag so nicht unterschrieben wird und erst die Voraussetzungen geschaffen werden um dieses ABER auch geltend machen zu können (also Ablehnung) ;)


    Davon war aber nie die Rede ;)
    Oder hab ich da was falsch verstanden?

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    IMHO ist dieses ABER reine Augenwischerei ;)
    Es ging doch im Prinzip darum ob ein Vertrag laut deutschem Recht so unterschrieben werden kann oder nicht. Wenn das Gericht ja sagt dann wars das. Dann gilt das was im Vertrag steht. Ohne WENN und ABER. Ein gültiges ABER würde bedeuten das der Vertrag so nicht unterschrieben wird und erst die Voraussetzungen geschaffen werden um dieses ABER auch geltend machen zu können (also Ablehnung) ;)


    Davon war aber nie die Rede ;)
    Oder hab ich da was falsch verstanden?


    Das BVerfG hat in der Entscheidung klargestellt, dass Deutschland an den Vertrag nicht gebunden ist, wenn diese Bedingungen nicht geltend gemacht werden können. Die Frage ist, was die Vertragspartner dazu sagen, sobald sie das Urteil mal etwas gründlicher gelesen haben. ;)

    Ich will immer Herbst. Ich will immer Küste. Ich will immer Norden.

  • ich glaube kaum, dass die aussenwirkung derart ist, "wir können das jetzt unterschreiben, aber bindend ist es für uns eigentlich nicht, weil es ohne diese einschränkungen gegen unsere verfassung ist". das kann ja den anderen länder egal sein. wenn wir das so unterschreiben und dann ist es auch bindend.


    imho habe ich aber irgendwo gelesen, dass die anwälte jetzt drüber sind, die verträge an das urteil anzupassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ich glaube kaum, dass die aussenwirkung derart ist, "wir können das jetzt unterschreiben, aber bindend ist es für uns eigentlich nicht, weil es ohne diese einschränkungen gegen unsere verfassung ist". das kann ja den anderen länder egal sein. wenn wir das so unterschreiben und dann ist es auch bindend.


    imho habe ich aber irgendwo gelesen, dass die anwälte jetzt drüber sind, die verträge an das urteil anzupassen.


    Deutschland darf die Verträge nur durch den Bundespräsidenten ratifizieren, wenn diese Bedingungen gelten. Das hat das BVerfG unmissverständlich klargestellt.

    Ich will immer Herbst. Ich will immer Küste. Ich will immer Norden.

  • So langsam dämmert mir auch was da gestern in Karlsruhe wirklich passiert ist. Das sind nämlich mehr als nur ein paar Korekturen. Das sind handfeste Punkte die Karlsruhe da eingefordert hat..... Denn die "Einreden Karlsruhes" müssen völkerrechtlich verbindlich in den ESM hinein - egal wie.....


    Und Gauck unterzeichnet erst dann wenn das passiert ist. Darf er wohl erst dann so kann man das verstehen


    Kann also noch dauern mit Barroso´s Gouverneursratsitzung...... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Na, dann ist ja alles gut.


    naja fast. Bis auf die Tatsache dass "völkerrechtlich verbindliches" nichts zählt wenn es beim Euro "brennt" - siehe die "No-Bail-Out-Klausel" im Vertrag von Lissabon.......... :(

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